Unterschiede der Hausrat- und Wohngebäude­versicherung

Marisa Reinhard
5 Min. Lesezeit

Ihr Zuhause ist Ihnen lieb und wert. Was, wenn ein Rohrbruch Ihre Wohnküche in einen See verwandelt oder Ihre Geburtstagskerze den Tisch in Brand steckt? Wer zahlt den Schaden? Im Dschungel der Versicherungen ist die Orientierung manchmal schwer. Hausrat- und Wohngebäude­versicherungen sichern Sie unterschiedlich ab.

Veröffentlicht am 26. Juli 2023

Glückliche Familie liegt auf dem Sofa und schaut auf einen Laptop.

Kurzer Überblick

  • Ihr Zuhause beherbergt Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck und andere Dinge mit insgesamt hohem Wert. Wer im eigenen Haus wohnt, hat zusätzlich in das Gebäude investiert. Guter Versicherungsschutz ist in diesen Fällen unerlässlich.
  • Ob in der Mietwohnung oder im Eigentum: Eine Hausrat­versicherung ist für jeden sinnvoll. Sie erstattet Schäden an Ihrem beweglichen Hab und Gut im Fall von Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Schutz vor Elementarschäden ist ein Extra.
  • Eine Wohngebäude­versicherung ist wichtig, wenn Sie eine Immobilie besitzen. Der Schutz greift für das Gebäude und privat genutzte Nebengebäude sowie für fest verbaute Bestandteile der Ausstattung. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sind ebenfalls der Kern dieser Versicherung, Elementarschäden wiederum ein Zusatzbaustein.
  • Wichtig ist: Auch wenn Hausrat- und Wohngebäude­versicherungen zum Teil ähnliche Gefahren abdecken, greift der Schutz für ganz unterschiedliche Dinge. Besitzen Sie ein Haus, sollten Sie beide Versicherungen kombinieren.

Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – die wichtigsten Unterschiede

Für die meisten Menschen ist das Zuhause ein geliebter Rückzugsort, das Inventar vielleicht sogar ein Stück Lebensgeschichte – mit schönen Möbeln, kostbaren Erbstücken, hochwertiger Elektronik. Entsprechend summiert sich der Wert im Lauf der Jahre.

Entscheidend ist die Frage: Könnten Sie im Fall von Feuer oder Leitungswasserschaden alles problemlos ersetzen? Oder würden Sie in finanzielle Engpässe geraten? Die richtige Hausrat­versicherung und bei Bedarf auch eine Wohngebäude­versicherung decken viele Schäden ab, die sonst schnell teuer werden.

Die Hausrat­versicherung

  • bietet großen Schutz zum kleinen Preis, denn bereits die Grundabsicherung schließt vieles ein.
  • ist sinnvoll für jeden, denn sie deckt das gesamte mobile Inventar Ihres Zuhauses ab: Möbel, Kleidung, Handy und Laptop, Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Sparbücher, aber auch Sportgeräte und Fahrräder, Teppiche, sogar zahme Haustiere und vieles mehr.
  • greift bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, außerdem bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Je nach gewähltem Tarif ist der Schutz unterschiedlich umfangreich.
  • ist durch Bausteine wie für Glas- oder Elementarschäden flexibel erweiterbar.

Was deckt die Hausratversicherung ab, was die Wohngebäudeversicherung?

Manchmal entsteht innerhalb von kurzer Zeit ein großer Schaden am persönlichen Eigentum. Wer zahlt?

Ein Beispiel:

Frau Irsara stellt noch schnell die Waschmaschine an, bevor sie zum Einkaufen geht. Als sie nach einer Stunde zurückkommt, läuft ihr bereits im Hauseingang ein Rinnsal entgegen. Eine Wasserleitung ist geplatzt. In Küche und Wohnzimmer steht das Wasser. Böden und Mobiliar sind ruiniert, die Wände feucht, Elektrogeräte nicht mehr benutzbar. Was nun?
Als Eigentümerin des Hauses hat Frau Irsara eine Wohngebäude­versicherung abgeschlossen. Die vergütet jetzt sämtliche Schäden am Gebäude, einschließlich der fachgerechten Trocknung und Sanierung. Als fest verbaute Ausstattung fällt sogar der teure Eichenparkett-Boden unter den Versicherungsschutz. Glücklicherweise übernimmt der Gebäudeschutz zudem die Kosten für Übernachtungen im Hotel, bis ihr Haus wieder bewohnbar ist. Die Hausrat­versicherung von Frau Irsara deckt sämtliche Schäden am beweglichen Inventar ihrer Wohnung zum Neuwert ab.

Eine junge Mutter belädt mithilfe ihrer kleinen Tochter eine Waschmaschine.

Die Hausrat- und die Wohngebäude­versicherung decken zum Teil ähnliche Gefahren ab. Der jeweilige Versicherungsschutz zielt jedoch auf ganz unterschiedliche Beschädigungen. Besonders wichtig für Hauseigentümer und -eigentümerinnen: Beide Versicherungen ergänzen sich und bieten nur in der Kombination weitreichenden Schutz.

Die wichtigsten Eckdaten im Vergleich:

Hausrat­versicherung
Wohngebäude­versicherung
Für wen ist sie sinnvoll?
für jeden: Eigentümer/Eigentümerinnen, Mieter/Mieterinnen, Wohngemeinschaften
nur für Eigentümer/Eigentümerinnen von Immobilien
Wo greift der Schutz?
am Versicherungsort, je nach Tarif auch außerhalb (Außendeckung)
für das versicherte Gebäude, für fest verbautes Inventar, für privat genutzte Nebengebäude
Was ist geschützt?
das gesamte Hab und Gut aller Personen, die in der versicherten Wohnung gemeldet sind
die versicherte Immobilie
Pflicht oder freiwillig?
freiwillig
Kern des Versicherungsschutzes sind Schäden durch
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Diebstahl/Einbruchdiebstahl, Vandalismus
Feuer, Leitungswasser und Rohrbruch, Sturm und Hagel
Der Leistungsumfang im Grundschutz sichert
den mobilen Hausrat wie: Mobiliar und Teppiche, Textilien und Kleidung, Elektronik wie Handy, Laptop und Computer, Bargeld und Wertsachen, zahme Haustiere, Sportgeräte und Fahrräder, Verbrauchsgüter
feste Bestandteile des Gebäudes wie: Dach, Fundament und Wände, Decken und Böden, Fliesen und Fenster, elektrische Anlagen, sanitäre Installationen, Zentralheizungsanlagen
Zusatzbausteine für individuellen Schutz, zum Beispiel bei
Elementarschäden, Glasbruch, Schäden an Smart Home Geräten, Cyber-Gefahren, Fahrraddiebstahl, Unterwegs/Reisegepäck
Elementarschäden, Glasbruch, Schäden an der Haustechnik/Smart Home, defekten Ableitungsrohren, Diebstahl oder Einbruch, Vandalismus wie Graffiti, Tierbiss
Deckung bedeutet
Erstattung des Neuwerts der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände, ggf. Übernahme von weiteren Kosten
Kostenübernahme der Reparaturen am Gebäude, ggf. auch von Abbruch- und Aufräumarbeiten sowie für den Wiederaufbau, Übernahme der Kosten für eine Ersatz-Unterkunft
Deckungssumme
bemisst sich am Wert des Hausrats ODER an der Quadratmeterzahl der Wohnfläche
bemisst sich am Wert des Gebäudes ODER an der Quadratmeterzahl der Wohnfläche; notwendige Anpassungen bei Renovierung oder Umbau
Versicherungsbeitrag
ist abhängig vom gewählten Tarif, vom Neuwert des Hab und Guts bzw. von der Größe der Wohnfläche sowie vom Wohnort und der Laufzeit des Vertrages
ist abhängig vom gewählten Tarif, vom Wert der Immobilie bzw. von der Größe der Wohnfläche sowie vom Wohnort

Eigentumswohnung, Zweifamilienhaus, Mietpartei: Wann benötigen Sie welchen Schutz?

Hausrat für alle

Ganz gleich, ob Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen: Eine Hausrat­versicherung deckt in Ihren vier Wänden Ihr gesamtes bewegliches Inventar ab. Und nicht nur Ihr eigenes. Da eine Hausrat­versicherung nicht an Personen, sondern an den in der Versicherungspolice angegebenen Wohnraum als Ort gekoppelt ist, sind auch die Besitztümer Ihrer Familienangehörigen eingeschlossen, sofern sie in Ihrer Wohnung gemeldet sind.

Klar ist: Eine Hausrat­versicherung schließen Sie freiwillig ab. Aber der Schutz ist mehr als sinnvoll, denn im Fall eines versicherten Schadens erhalten Sie Erstattung zum Neuwert – und das zu vergleichsweise günstigen Tarifen. Kurz: Eine Hausrat­versicherung ist unabhängig von der Wohnsituation für jeden und jede sinnvoll.

Lächelnde ältere Dame sitzt im Wohnzimmer auf dem Sofa und schaut aus dem Fenster.

Gebäudeschutz für Ein- und Zweifamilienhäuser

Besitzen Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus, bietet eine Wohngebäude­versicherung den richtigen Schutz vor Schäden am Gebäude. Der Basistarif deckt umfangreiche Gefahren an den Wohnräumen sowie an privat genutzten Nebengebäuden und fest verbauten Elementen ab. Zusatzbausteine ergänzen Ihren Schutz individuell, zum Beispiel vor Elementarschäden oder Glasbruch.

Gebäudeschutz in der Eigentümergemeinschaft

Haben Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus erworben, schützt Sie im Normalfalle die Gebäude­versicherung der Eigentümergemeinschaft. Um den Gebäudeschutz müssen Sie sich dann nicht mehr sorgen, denn um diesen Versicherungsvertrag kümmert sich in der Regel Ihre Hausverwaltung.

Schutz passend wählen

Da Angebote von Hausrat- und Wohngebäude­versicherungen variieren können, sollten Sie die Leistungen im Detail vergleichen. Bei beiden Versicherungen ergänzen Zusatzbausteine den Grundschutz in vielfältiger Weise. Kombinieren Sie die Elemente, die für Ihre persönliche Lebenssituation den sinnvollsten Schutz bieten.

Unter­versicherung ausschließen

Für beide Arten von Versicherungen gilt: Achten Sie sowohl bei einer Hausrat- als auch bei einer Wohngebäude­versicherung immer darauf, in ausreichender Höhe versichert zu sein. Geben Sie in Ihrem Tarif einen zu niedrigen Wert an, führt das zu Unter­versicherung. Im konkreten Schadenfalle kann das für Sie teuer werden. Dann würde Ihnen Ihr Versicherer bei einem Totalschaden nicht alles vergüten. Einige Anbieter, wie SIGNAL IDUNA, garantieren ihren Kunden deshalb Unter­versicherungsverzicht. Damit sind Sie – bei korrekter Angabe der Wohnfläche – immer ausreichend geschützt.

Fazit

Weder eine Hausrat- noch eine Wohngebäude­versicherung ist Pflicht. Eine Hausrat­versicherung ist dennoch für jeden und jede sinnvoll. Sie schützt das gesamte bewegliche Inventar Ihres Zuhauses vor Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel, aber auch vor Diebstahl/Einbruchdiebstahl und Raub – und das zum vergleichsweise kleinen Preis.

Eine Wohngebäude­versicherung ist ausschließlich sinnvoll, wenn Sie ein Haus besitzen. Auch hier greift der Grundschutz bei Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel, allerdings bei Schäden am Gebäude. Etwaige privat genutzte Nebengebäude sind, ebenso wie fest verbaute Einrichtungselemente, mitversichert, wenn sie im Versicherungsschein benannt sind.

Achten Sie bei beiden Versicherungsarten auf ausreichend hohe Deckung – oder wählen Sie einen Anbieter mit Unter­versicherungsverzicht. Dann sind Sie perspektivisch bestens abgesichert.

Fragen und Antworten

Nein. Wenn Sie zur Miete wohnen, ist der Schutz des Gebäudes Sache des Eigentümers oder der Eigentümerin. Sie selbst sollten das mobile Inventar Ihrer Wohnung durch eine Hausrat­versicherung gegen Schäden absichern.

Eine Wohngebäude­versicherung können Sie nur als Eigentümer oder Eigentümerin von Ein- oder Zweifamilienhäusern abschließen. Besitzen Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, greift im Falle eines Schadens üblicherweise die Gebäude­versicherung der Eigentümergemeinschaft. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über Ihre Hausverwaltung.

Elementarschäden entstehen durch Naturgewalten wie Erdbeben, Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck. Als eine Folge des Klimawandels werden in Deutschland immer häufiger Elementarschäden gemeldet – oft mit verheerenden Folgen für die Betroffenen. Sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäude­versicherung können Sie sich durch einen Zusatzbaustein ganz einfach gegen Elementarschäden schützen.

Ob Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung: Wichtig ist, dass Sie den Wert dessen, was Sie versichern möchten, in ausreichender Höhe angeben. Sollten Sie den Wert in der Versicherungspolice zu niedrig angegeben haben, handelt es sich um Unter­versicherung. Dann bleiben Sie im Falle eines Totalschadens auf einem Teil der Kosten sitzen. Damit Sie davor sicher sind, bieten manche Versicherungen sogenannten Unter­versicherungsverzicht an. Das schützt Sie in jedem Falle in ausreichender Höhe.

Wer fahrlässig handelt und dadurch Schäden an seinem Haus oder an seinem Hausrat verursacht, muss meistens mit Kürzungen beim Schadenersatz rechnen. Anbieter wie SIGNAL IDUNA verzichten auf die Überprüfung des Sachverhalts und vergüten den Schaden sogar bei grober Fahrlässigkeit.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren