Unter­versicherungsverzicht – einfach erklärt

Marisa Reinhard
5 Min. Lesezeit

Sie möchten Ihr Hab und Gut mit einer Hausrat­versicherung schützen? Eine gute Entscheidung! Doch was bedeutet der Begriff Unter­versicherungsverzicht im Versicherungsvertrag? Und wie kommt es überhaupt zu einer Unter­versicherung? Lesen Sie hier, wie Sie finanziellen Einbußen im Schadenfall vorbeugen können.

Veröffentlicht am 07. August 2023

Ein junges Paar sitzt zu Hause gemeinsam in der Küche und betrachtet den Plan ihres neuen Hauses.

Kurzer Überblick

  • Wenn Sie unterversichert sind, kann es bei einem Schaden zu Leistungskürzungen Ihrer Hausrat­versicherung kommen.
  • Durch korrekte Angabe Ihrer Wohnfläche und realistische Bewertung Ihres Hausrats beugen Sie einer Unter­versicherung vor.
  • Eine vertragliche Vereinbarung zum Unter­versicherungsverzicht bewahrt Sie vor Einbußen bei der Entschädigung.
  • Eine pauschal ermittelte Versicherungssumme gibt Sicherheit, schont Ihre Nerven und spart Zeit.
  • Bei besonders wertvollem Hausrat reicht eine durchschnittliche Versicherungssumme manchmal nicht aus.

Unterversicherung – was heißt das?

Ob Ihre Wohnung bei einem Einbruch verwüstet wird, der Blitz wertvolle Elektrogeräte beschädigt oder ein kaputtes Wasserrohr Ihr Inventar schwimmen lässt: Eine Hausrat­versicherung bewahrt Sie davor, dass Ihnen bei einem solchen Unglück auch finanziell das Wasser bis zum Hals steht. Voraussetzung für eine angemessene Entschädigung ist, dass Sie ausreichend versichert sind. Anders ausgedrückt: Eine Unter­versicherung kann Sie bei einem Schaden teuer zu stehen kommen.

Definition Unter­versicherung

Unter­versicherung heißt, dass Sie nicht ausreichend versichert sind. Dazu kann es kommen, wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig gewählt ist. Der Schadenersatz Ihrer Hausrat­versicherung reicht dann nicht aus, um die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände wiederzubeschaffen.

Wichtig: Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass sie dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Nur dann kann die Hausrat­versicherung bei einem Totalschaden vollständigen Ersatz leisten.

Welche Folgen hat eine Unter­versicherung?

Bei einem Schaden leistet Ihre Hausrat­versicherung maximal in Höhe der Versicherungssumme, die im Vertrag festgeschrieben ist. Wenn zum Beispiel ein Wohnungsbrand Ihr komplettes Hab und Gut vernichtet, erstattet die Hausrat­versicherung Ihnen in der Regel den Neuwert der versicherten Gegenstände. Sie zahlt jedoch nur dann in voller Höhe, wenn Sie ausreichend versichert sind. Bei einer Unter­versicherung durch eine zu geringe Versicherungssumme kann Ihr Versicherer Ihre Entschädigung kürzen, und zwar proportional in dem Maße, wie Sie unterversichert sind.

Beispiel für Unter­versicherung

Beim Einzug in ihre Eigentumswohnung vor 20 Jahren haben die Eheleute Lara und Juri Kaminski eine Hausrat­versicherung über 60.000 Euro (= Versicherungssumme) ohne Unter­versicherungsverzicht abgeschlossen. In der Zwischenzeit haben sie sich eine neue Einbauküche gekauft. Der Wert des Hausrats ist durch die Anschaffung um 15.000 Euro gestiegen, sprich: um ein Viertel der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Somit sind die Kaminskis zu 25 Prozent unterversichert. Als es durch einen Rohrbruch zu einem 10.000 Euro teuren Wasserschaden kommt, erhält das Ehepaar von der Versicherung nur 7.500 Euro Schadenersatz: Der Versicherer hat die Leistung wegen der Unter­versicherung um 25 Prozent gekürzt.

Ihr Versicherungsvertrag enthält einen Unter­versicherungsverzicht? Dann sind Sie in einem solchen Fall vor einer Leistungskürzung geschützt.

Definition Unter­versicherung

Unter­versicherung heißt, dass Sie nicht ausreichend versichert sind. Dazu kann es kommen, wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig gewählt ist. Der Schadenersatz Ihrer Hausrat­versicherung reicht dann nicht aus, um die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände wiederzubeschaffen.

Wichtig: Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass sie dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Nur dann kann die Hausrat­versicherung bei einem Totalschaden vollständigen Ersatz leisten.

Welche Folgen hat eine Unter­versicherung?

Bei einem Schaden leistet Ihre Hausrat­versicherung maximal in Höhe der Versicherungssumme, die im Vertrag festgeschrieben ist. Wenn zum Beispiel ein Wohnungsbrand Ihr komplettes Hab und Gut vernichtet, erstattet die Hausrat­versicherung Ihnen in der Regel den Neuwert der versicherten Gegenstände. Sie zahlt jedoch nur dann in voller Höhe, wenn Sie ausreichend versichert sind. Bei einer Unter­versicherung durch eine zu geringe Versicherungssumme kann Ihr Versicherer Ihre Entschädigung kürzen, und zwar proportional in dem Maße, wie Sie unterversichert sind.

Beispiel für Unter­versicherung:

Beim Einzug in ihre Eigentumswohnung vor 20 Jahren haben die Eheleute Lara und Juri Kaminski eine Hausrat­versicherung über 60.000 Euro (= Versicherungssumme) ohne Unter­versicherungsverzicht abgeschlossen. In der Zwischenzeit haben sie sich eine neue Einbauküche gekauft. Der Wert des Hausrats ist durch die Anschaffung um 15.000 Euro gestiegen, sprich: um ein Viertel der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Somit sind die Kaminskis zu 25 Prozent unterversichert. Als es durch einen Rohrbruch zu einem 10.000 Euro teuren Wasserschaden kommt, erhält das Ehepaar von der Versicherung nur 7.500 Euro Schadenersatz: Der Versicherer hat die Leistung wegen der Unter­versicherung um 25 Prozent gekürzt.

Ihr Versicherungsvertrag enthält einen Unter­versicherungsverzicht? Dann sind Sie in einem solchen Fall vor einer Leistungskürzung geschützt.

Glückliches älteres Ehepaar kocht gemeinsam in der Küche.

Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung

Was bedeutet Unter­versicherungsverzicht?

Ein Unter­versicherungsverzicht ist eine Vereinbarung in der Versicherungspolice. Sie besagt Folgendes: Bei einem Schaden verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherungswert zu prüfen. Er rechnet also nicht nach, ob die Werte aller Möbel, Gebrauchsgengenstände, Verbrauchsgüter und Wertsachen in einem Haushalt zusammengerechnet der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen. Daher zahlt er die Entschädigung auch bei Unter­versicherung ohne Abzüge aus – maximal in Höhe der Versicherungssumme.

Bei SIGNAL IDUNA ist der Unter­versicherungsverzicht ein verlässlicher Bestandteil in allen Tarifen der Hausrat­versicherung.

Vorteile des Unter­versicherungsverzichts

Der Unter­versicherungsverzicht bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Der Versicherer kommt ohne Abzüge für den Schaden auf – maximal in Höhe der Versicherungssumme.
  • Sie sparen Zeit und schonen Ihre Nerven, da Sie den Versicherungswert Ihres Hausrats nicht selbst berechnen müssen: Die Versicherungssumme bemisst sich ganz einfach an der Wohnfläche (siehe „Versicherungssumme berechnen“).
  • Es gibt keine bösen Überraschungen. Die Regulierung eines Schadens ist für beide Seiten – Versicherte wie Versicherer - transparent und unkompliziert.

Beispiel für Vertrag mit Unter­versicherungsverzicht

Friederike Weber und Franco Salvatore leben mit ihren zwei Kindern in einer 120 Quadratmeter großen Mietwohnung. Sie haben eine Hausrat­versicherung mit einer pauschal kalkulierten Versicherungssumme von 78.000 Euro und einem Unter­versicherungsverzicht abgeschlossen. Durch einen Kabelbrand brennt die Wohnung komplett aus, während die Familie auf Reisen ist. Die Hausrat­versicherung kommt für den Schaden auf; sie erstattet die volle Schadensumme.

Glückliche junge Familie sitzt zusammen im Garten auf einer Liege.

Die Versicherungssumme berechnen

Modell 1: Versicherungssumme selbst ermitteln

Bei diesem Verfahren rechnen Sie alle Werte in Ihrer Wohnung zusammen. Notieren Sie die Werte aller Sachen, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden:

  • alle beweglichen Teile Ihrer Einrichtung (zum Beispiel Sofa, Schränke,
    Teppiche, …)
  • Dinge des täglichen Gebrauchs wie Besteck, Kleidung, Haushaltsgeräte und Werkzeug
  • Verbrauchsgüter wie Lebensmittel, Medikamente oder Drogerieartikel/Kosmetika
  • Wertsachen (Bargeld, Schmuck, Sparbücher und Kunstgegenstände)
  • Haustiere, die artgerecht in der Wohnung leben(Katzen,
    Fische, …)

Das ist mühsam, aber wichtig. Wenn die Versicherungssumme nicht dem Wert Ihres Hausrats entspricht, riskieren Sie Leistungskürzungen durch eine Unter­versicherung. Oder Sie zahlen unnötig hohe Beiträge, weil Sie überversichert sind.

Tipp: Faustregel anwenden

Bequemer ist es, die Versicherungssumme mit dem Quadratmetermodell zu kalkulieren: Als Richtwert für die Berechnung gelten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Wichtig: Die Faustregel eignet sich für durchschnittliche Haushalte. Falls Sie besonders wertvolle Gegenstände besitzen oder sehr reduziert eingerichtet sind, sollten Sie Ihre Werte individuell berechnen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Versicherer beraten.

Modell 2: pauschale Deckungssumme

Dieses Verfahren kommt bei Versicherungen mit Unter­versicherungsverzicht zum Einsatz – zum Beispiel in der Hausrat­versicherung von SIGNAL IDUNA. Dabei kalkuliert der Versicherer den Wert Ihres Haushalts anhand der Wohnungsgröße in Quadratmetern. Die Formel dafür lautet:

Mindest­versicherungssumme (meist 650 - 750 €/m²) x Quadratmeter = Versicherungssumme

Rechenbeispiel (75 m² große Wohnung):

650 €/m² x 75 m² = 48.750 € (Versicherungssumme)

Achtung: Bei diesem Modell ist es wichtig, dass Sie die Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung korrekt angeben. Stimmt diese nicht, so kann der Versicherer bei einem Schaden die Leistungen kürzen.

Checkliste: Unterversicherung vermeiden

Aufgepasst: Der Unter­versicherungsverzicht schützt Sie nicht davor, unterversichert zu sein. Die pauschale Versicherungssumme passt für viele Haushalte, aber nicht für alle.

Wenn Sie teures Mobiliar, besonders hochwertige Kleidung oder teuren Schmuck besitzen, liegt der Wert Ihres Hausrats womöglich über dem durchschnittlichen Wert pro Quadratmeter Wohnfläche. Setzen Sie die Versicherungssumme höher an oder wählen Sie einen Tarif mit höheren Entschädigungsgrenzen.

In der Wohnflächenverordnung können Sie nachlesen, in welchem Umfang Räume und Flächen im Innen- und Außenbereich zur Wohnfläche zählen. Meist finden Sie Angaben zur Wohnfläche auch im Mietvertrag, Kaufvertrag oder in Ihren Bauunterlagen.

Erstellen Sie eine Liste aller Werte oder berechnen Sie den Wert Ihres Hausrats anhand des Quadratmetermodells.

Passen Sie den Versicherungswert Ihres Hausrats gegebenenfalls an, zum Beispiel nach Neuanschaffungen oder einer baulichen Veränderung.

Noch ein Tipp:

Wenn Sie Ihre Werte dokumentieren (zum Beispiel durch Kaufbelege, Rechnungen und Fotos von besonderen Wertgegenständen) können Sie diese Ihrem Versicherer gegenüber leichter nachweisen. Das kann entscheidend dazu beitragen, dass Sie im Schadenfall eine angemessene Entschädigung erhalten.

Glücklicher Mann schaut sich Unterlagen an und tippt auf seinem Laptop.

Fazit

Bevor Sie sich für eine Hausrat­versicherung entscheiden, sollten Sie sich die Vertragsbedingungen genau anschauen: Wie errechnet sich die Versicherungssumme? Ist ein Unter­versicherungsverzicht enthalten? Lassen Sie sich beraten, wie Sie den Wert Ihres Hausrats realistisch ermitteln, und riskieren Sie keine Unter­versicherung. Bleiben Sie auch nach Vertragsabschluss am Ball und stellen Sie Ihre Versicherungssumme regelmäßig auf den Prüfstand.

Fragen und Antworten

Unter­versicherung bedeutet, dass Sie nicht ausreichend versichert sind: Ihre Versicherungssumme ist zu niedrig angesetzt und entspricht nicht dem Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats. Wenn Sie unterversichert sind und es zu einem Schaden kommt, kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen.

Dabei handelt es sich um eine spezielle Vereinbarung in Versicherungspolicen. Einige Versicherer – darunter auch SIGNAL IDUNA – verzichten darauf, Schadenfälle auf Unter­versicherung zu prüfen. Sie kalkulieren die Versicherungssumme anhand der Wohnfläche in Quadratmetern und gewähren im Schadenfall Versicherungsschutz ohne Abzüge bis in Höhe der Versicherungssumme.

Die Versicherungssumme ist das A & O Ihrer Hausrat­versicherung: Sie gibt Auskunft darüber, bis zu welchem Betrag Ihre Hausrat­versicherung Schadenersatz leistet. Die Summe sollte dem Wert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Andernfalls bleiben Sie bei einem Totalschaden (zum Beispiel durch Feuer) auf einem Teil der Kosten sitzen.

Um die benötigte Versicherungssumme exakt zu berechnen, müssten Sie alle Werte in Ihrem Haushalt ermitteln und zusammenzählen. Sie können Ihre Mindest­versicherungssumme aber auch pauschal ermitteln: Die Versicherungswirtschaft empfiehlt als untere Grenze für die Berechnung mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Einige Versicherer ermitteln die Versicherungssumme für den Hausrat pauschal anhand der Wohnfläche. So ersparen sie ihren Versicherten das lästige und zeitaufwendig Berechnen aller Werte in der Wohnung oder im Haus. Für eine vollständige Entschädigung im Schadenfall ist es wichtig, die Wohnfläche exakt zu berechnen und im Versicherungsvertrag korrekt anzugeben.

Entweder entnehmen Sie die Wohnfläche in Quadratmetern Ihrem Miet- oder Kaufvertrag bzw. Ihren Bauunterlagen. Oder Sie ermitteln diese selbst, indem Sie die einzelnen Räume ausmessen und die Flächen addieren. Beachten Sie dabei die Hinweise der Wohnflächenverordnung: Nicht alle Räume im Innen- und Außenbereich zählen in vollem Umfang zur Wohnfläche.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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