Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Marisa Reinhard
6 Min. Lesezeit

Land unter in der Wohnung! Wenn Wasser durch die Decke tropft, aus defekten Rohren quillt oder aus dem Abfluss sprudelt, kann das teuer werden. Welche Versicherung zahlt den Wasserschaden? Und wie lässt sich vorbeugen?

Veröffentlicht am 21. Februar 2023

Frau wringt einen Lappen über einem Eimer aus.

Kurzer Überblick

  • Rohrbrüche, defekte Haushaltsgeräte, verschlissene Dichtungen und Schläuche zählen zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden.
  • Je nach Schadenfall greifen verschiedene Versicherungen.
  • Die Hausrat­versicherung kommt für Leitungswasserschäden an beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen auf, die Wohngebäude­versicherung für Schäden am Gebäude und Einbauten.
  • Die Elementar­versicherung deckt als Zusatzbaustein Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung oder Hochwasser ab.
  • Die Privathaftpflicht­versicherung übernimmt Schäden, die Dritten (zum Beispiel Nachbarn) entstehen.
  • Ob Mietwohnung oder Eigenheim: Ein guter Versicherungsschutz bewahrt im Schadenfall vor hohen Kosten.

Wasserschaden: unangenehm und teuer

Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch setzt die Küche unter Wasser. Aus einer maroden Leitung tropft Wasser in die Schlafzimmerwand – und Wochen später zeigt sich Schimmel hinter dem Schrank: Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadenfällen in Haus und Wohnung. Sie sind äußerst unangenehm für die Betroffenen und verursachen oft hohe Kosten. Nicht immer kommt die Hausrat­versicherung dafür auf. Daher sollten Sie sich gut informieren und absichern – egal, ob Sie zur Miete wohnen oder selbst eine Immobilie besitzen.

 

Alle 30 Sekunden ein Schaden

Zweimal pro Minute kommt es in Deutschland zu einem Leitungswasserschaden – und jeder einzelne verursacht Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro. Das zeigen Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wer nicht ausreichend versichert ist, muss für den Schadenfall selbst aufkommen.

Was ist ein Wasserschaden?

Klare Sache: Wenn eine große Menge Wasser in kurzer Zeit unkontrolliert eindringt, handelt es sich um einen Wasserschaden. Doch Wasser ist nicht gleich Wasser! Versicherungen unterscheiden zwischen Wasserschäden durch Leitungswasser und Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau. Zur Erklärung:

  • Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser „bestimmungswidrig“ austritt, also an einer anderen Stelle als der dafür vorgesehenen: Es fließt zum Beispiel beim Abpumpen der Waschmaschine nicht in den Abfluss, sondern auf den Boden. Auch Wasserschäden durch Rohre und Schläuche der Wasserversorgung, aus Heizungs-, Lösch- und Klimaanlagen, Aquarien und Wasserbetten zählen zu Leitungswasserschäden. Diese Schäden deckt in der Regel entweder die Hausrat- oder die Wohngebäude­versicherung ab.

  • Zu den Wasserschäden durch Naturgefahren zählen zum Beispiel Überschwemmungen. Dazu kann es kommen, wenn Gewässer über die Ufer treten, aber auch durch Sturmflut oder Starkregen. In diese Kategorie fallen auch Wasserschäden durch Rückstau: Wenn etwa Starkregen Wasser durch das Rohrsystem ins Haus drückt. Eine Elementar­versicherung sichert solche Schäden ab – als Zusatzbaustein der Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung.

Wie kommt es zu einem Wasserschaden?

Zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden zählen:

  • durch das Dach eindringender Regen
  • Überschwemmung/Hochwasser nach Starkregen
  • Rohrbruch durch Korrosion oder Einwirkung von Frost
  • defekte Leitungen, Armaturen und Heizkörper
  • undichte Fugen
  • geplatzte Wasch- oder Spülmaschinenschläuche
  • Baumängel, Undichtigkeiten und mangelhafte Isolierung
  • verstopfte Rohre und Abflüsse

Wann zahlt welche Versicherung?

Vorweg: Es gibt keine Versicherung, die jegliche Art von Wasserschaden abdeckt. Welche im Einzelfall greift, hängt von der Ursache und vom Ort des Schadens ab. Hier ein Überblick:

Die Hausrat­versicherung

  • zahlt bei Beschädigung Ihrer eigenen beweglichen Sachen (zum Beispiel Möbel, Wertgegenstände, Textilien, elektronische Geräte)
  • deckt Schäden innerhalb Ihrer Wohnung ab sowie im Keller, im Garten, auf der Terrasse und sogar unterwegs, zum Beispiel in Ihrem Wohnmobil
  • übernimmt die Kosten für Ihren zerstörten oder beschädigten Hausrat

Voraussetzung: Leitungswasser ist in Ihrer (Miet-)Wohnung oder Ihrem Haus bestimmungswidrig ausgetreten und hat Ihr Hab und Gut beschädigt.

Typische Fälle:

  • Durch einen Rohrbruch steht das Wohnzimmer unter Wasser. Die Feuchtigkeit zieht in die neue Couch. Nach dem Trocknen ist das Leder fleckig und hart.
  • Die Spülmaschine ist ausgelaufen. Das Wasser hat auch den Elektroherd beschädigt.

Die Wohngebäude­versicherung

  • zahlt bei Schäden durch Leitungswasser am Gebäude und festen Elementen des Gebäudes (zum Beispiel Sanitäranlagen, maßgefertigte Einbauküche, Böden)
  • schützt alle, die eine Immobilie besitzen oder vermieten
  • übernimmt die Kosten für Aufräumarbeiten, Reparatur und Instandsetzung nach dem Wasserschaden und deckt Folgekosten ab

Voraussetzung: Das beschädigte Gebäude muss tatsächlich genutzt sein, es darf also nicht (zeitweise) leer stehen oder sich noch im Rohbau befinden.

Typische Fälle: 

  • Durch ein defektes Dach dringt Wasser ein. Es beschädigt das Mauerwerk und die Dämmung.
  • Ein Rohrbruch setzt die Wohnung unter Wasser und lässt den Parkettboden aufquellen.

Gut zu wissen: Die Wohngebäude­versicherung ist kein Ersatz für eine Hausrat­versicherung. Während die Wohngebäude­versicherung das Gebäude als solches schützt, sichert die Hausrat­versicherung das Inventar ab. In Kombination bieten beide Versicherungen einen wirkungsvollen Rundum-Schutz.

Die Private Haftpflicht­versicherung

  • zahlt bei Wasserschäden, die Versicherte an fremdem Eigentum verursachen
  • deckt den Schadenersatzanspruch der geschädigten Person ab
  • übernimmt die Kosten für das Instandsetzen bzw. Wiederbeschaffen der beschädigten oder zerstörten Gegenstände, erstattet aber meist nur den Zeitwert

Wichtig: Prüfen Sie die Deckungssumme und eventuelle Vertragsklauseln in Ihrem Versicherungsvertrag.

Typische Fälle:

  • Durch Ihre defekte Waschmaschine kommt es in der darunterliegenden Wohnung zu einem Wasserschaden.
  • Ihre Sprinkleranlage hat einen Fehlalarm. Sie setzt in Ihrer Abwesenheit nicht nur Ihre eigene Wohnung, sondern auch die des Nachbarn unter Wasser.

Die Elementar­versicherung

  • zahlt bei Schäden durch Naturkatastrophen bzw. Unwetter (zum Beispiel Hochwasser durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau)
  • leistet Ersatz für Ihr zerstörtes Hab und Gut, übernimmt die Kosten für Reparaturen im und am Haus sowie für die Sanierung des Gebäudes
  • können Sie als Zusatzbaustein in der Hausrat- und Wohngebäude­versicherung abschließen

Typische Fälle:

  • Bei Starkregen sprudelt Wasser aus dem Abfluss Ihres Kellers und beschädigt dort aufbewahrte Skikleidung und Schuhe.
  • Durch Schneeschmelze tritt der nahegelegene Fluss über die Ufer. Das Wasser dringt in Ihr ebenerdiges Wohnzimmer und durchnässt das Ledersofa.

Was tun bei einem Wasserschaden?

Es tropft, fließt, strömt oder sprudelt … und jetzt? Statt in Schockstarre zu verfallen, sollten Sie mit beherztem Handeln den Schaden begrenzen und für Sicherheit sorgen. Denken Sie bei aller Aufregung auch daran, den Unglücksfall für die Versicherung zu dokumentieren – das erleichtert später die Abwicklung.

Wichtige Sofortmaßnahmen

Stellen Sie den Strom ab.

Wenn Wasser in Verteiler und Steckdosen läuft oder durch ältere, schadhafte Isolierungen dringt, kann es zu einem Kurzschluss kommen.

Bei Leitungswasserschaden:

Drehen Sie das Hauptwasserventil zu, damit kein Wasser nachkommen kann.

Sichern Sie Ihr Inventar:

Tragen Sie Ihren Hausrat an einen trockenen Ort.

Fangen Sie austretendes Wasser auf

Dichten Sie zusätzlich die Stelle nach Möglichkeit provisorisch ab.

Rufen Sie fachkundige Hilfe

Es ist wichtig, eine Fachunternehmen hinzuzuziehen, um eine fachgerechte Behebung und Sanierung des Wasserschadens sicherzustellen.

Beseitigen Sie das ausgetretene Wasser

Entfernen Sie das ausgetretene Wasser durch Wischen oder Abpumpen. Zur Not helfen dabei die Feuerwehr oder der Sanitärnotdienst. Trocknen Sie den Boden ab, um Folgeschäden zu begrenzen.

Schaden dokumentieren und melden

  • Fotografieren Sie den Schaden, und zwar am besten zweimal: Einmal, bevor Sie das Wasser beseitigen und den Hausrat sichern, und anschließend ein weiteres Mal.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden an Gegenständen oder am Gebäude ausführlich.
  • Melden Sie den Schaden so bald wie möglich bei Ihrer Versicherung (siehe Checkliste „Schaden melden“). Dort erfahren Sie, was als Nächstes zu tun ist.
  • Wenn Sie zur Miete wohnen, informieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung.

Schaden melden: Was muss ich angeben?

  • Wie und wodurch ist der Schaden passiert?
  • Wann haben Sie den Schaden entdeckt?
  • aussagekräftige Fotos der Schadenursache, des beschädigten Hausrats und des Folgeschadens
  • zusätzlich bei der Hausrat­versicherung: beschädigte Gegenstände mit Altersangaben auflisten, evtl. Kaufbelege einreichen; bei beschädigter Einbauküche oder versichertem Bodenbelag Kostenvoranschlag für die Instandsetzung einreichen
  • zusätzlich bei der Gebäude­versicherung: falls vorhanden, Berichte von Fachfirmen wie Installateuren einreichen; Schätzung der Schadenhöhe abgeben, ggf. auch Angebote von Fachfirmen
  • Schadenhergang und Eintrittsweg des Wassers schildern, mit Fotos dokumentieren
  • War das gesamte Grundstück überschwemmt? Ausmaß mit Fotos dokumentieren
  • für die Gebäude­versicherung: Fotos von Wasserrändern und Folgeschäden am Gebäude
  • für die Hausrat­versicherung: Fotos der beschädigten Gegenstände mit Altersangabe und Kaufbelegen, falls vorhanden
  • Kostenvoranschlag für die erforderlichen Folgearbeiten
  • Schadenhergang schildern (Wann und wo? Wann entdeckt? Welche Erstmaßnahmen?)
  • Art und Umfang der Beschädigung durch das Wasser schildern
  • Alter und Anschaffungspreise der beschädigten Gegenstände auflisten
  • Daten der geschädigten Person und der verursachenden Person angeben
  • beschreiben, in welcher Beziehung die Beteiligten zueinanderstehen

Wie kann ich einem Wasserschaden vorbeugen?

Je älter ein Gebäude ist, desto größer die Gefahr eines Wasserschadens. Doch in vielen Fällen können Sie verhindern, dass aus einem kleinen Schaden ein großes Unglück entsteht. Wie Ihr Auto oder Ihr Fahrrad, so benötigen auch Ihre Wohnung oder Ihr Haus eine regelmäßige Inspektion.

  • Befreien Sie Dachrinnen und Abflüsse von Fallrohren zweimal pro Jahr von Laub und Schmutz.
  • Lassen Sie Wasserleitungen, Heizungs- und Elektroanlagen regelmäßig warten.
  • Prüfen Sie, ob Fenster und Türen dicht sind, vor allem wenn diese ebenerdig oder im Keller liegen.
  • Überprüfen Sie Armaturen, Waschbecken und sichtbare Wasserleitungen regelmäßig auf Risse und Undichtigkeiten.
  • Säubern Sie Abflüsse in Bad und Küche regelmäßig: Lösen Sie Fettreste mit heißem Wasser und reinigen Sie die Rohre mit einer Drahtbürste.
  • Entkalken Sie Wasch- und Spülmaschinen regelmäßig, um die Lebensdauer zu verlängern und Defekte zu vermeiden.
  • Heizen Sie auch selten genutzte Räume und Nebengebäude im Winter, damit Wasserrohre nicht einfrieren.
  • Schalten Sie die Wasch- und Spülmaschine nur dann ein, wenn Sie zuhause sind.
  • Lassen Sie Ihre Badewanne beim Einlaufen des Wassers nicht außer Sicht.
  • Achten Sie am besten schon beim Kauf darauf, dass die Immobilie eine Rückstauanlage hat. Diese verhindert, dass Starkregen Wasser über die Kanalisation ins Haus oder in Sanitäranlagen wie das WC drückt.
  • Lassen Sie vorsorglich eine Leckerkennung in das Rohrsystem einbauen.

Wasserschaden: In welchen Fällen zahlt die Versicherung nicht?


Die Versicherung zahlt nicht, wenn...
  • jemand vorsätzlich handelt. Dann verlieren Sie den Anspruch auf Übernahme der Kosten.

  • Sie den im Versicherungsvertrag vereinbarten Pflichten nicht nachgekommen sind. Der Versicherer kann die Entschädigung kürzen (zum Beispiel bei Frostschäden in Wasserleitungen durch nicht ausreichendes Heizen).

  • wenn es sich um ein nicht versichertes Risiko handelt. Hausrat- und Wohngebäude­versicherung zahlen zum Beispiel nicht bei Schäden durch Hochwasser, Flut oder Starkregen (Tipp: Zusatzbaustein „Elementar­versicherung“ buchen).

Fazit

Wasserschäden treten häufig auf und verursachen oft hohe Kosten. Um Schäden am Gebäude, am Inventar und eventuelle Schadenersatzansprüche Dritter abzudecken, sind verschiedene Versicherungen erforderlich. Daher sollten sich Mieterinnen und Mieter ebenso wie Immobilienbesitzende gut informieren und individuelle Risiken absichern. Um Schäden zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen, helfen regelmäßige Wartung und gezielte Vorkehrungen.

Fragen und Antworten

Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadenfällen in Haus und Wohnung. Der Ersatz der beschädigten Gegenstände, das Trocknen und Instandsetzen von Mauerwerk und das Begleichen von Schadenersatzansprüchen Dritter kann sehr teuer werden. Daher ist es wichtig, sich gegen Wasserschäden zu versichern.

Nein. Bei Wasserschäden springen je nach Ursache und Ort des Schadens verschiedene Versicherungen ein: Die Hausrat­versicherung kommt für Leitungswasserschäden an beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen auf, die Wohngebäude­versicherung für Schäden am Gebäude und fest installierten Einbauten. Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung deckt die Elementar­versicherung ab. Die Privathaftpflicht übernimmt Wasserschäden, die Dritten durch Verschulden der versicherten Person entstehen.

Da es keine spezielle Versicherung gegen Wasserschäden gibt (siehe oben), lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Bei SIGNAL IDUNA sind Leitungswasserschäden in der Hausrat­versicherung ab 1,95 Euro pro Monat versichert; sie deckt auch andere Schäden ab. Die Privathaftpflicht von SIGNAL IDUNA kommt für 3,38 Euro pro Monat für Schadenersatzansprüche Dritter auf. Der Beitrag zur Wohngebäude­versicherung richtet sich nach individuellen Merkmalen der Immobilie.

Um Schäden durch Naturkatastrophen abzusichern, benötigen Sie eine Elementar­versicherung. Diese können Sie über einen Zusatzbaustein in der Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung abschließen.

Das kommt auf Ihre Versicherung an. Bei SIGNAL IDUNA sind in allen Tarifen der Hausrat­versicherung auch Leitungswasserschäden aus Aquarien, Wasserbetten oder Zimmerspringbrunnen abgedeckt.

Ja. Falls Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach einem Wasserschaden unbewohnbar ist, übernimmt die Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung je nach gewähltem Tarif Ihre Hotelkosten.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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