Hausrat­versicherung für die Zweitwohnung

Marisa Reinhard
7 Min. Lesezeit

Zweitwohnung – das klingt nach Luxus. Oft ist der Zweitwohnsitz jedoch eine Notwendigkeit: zum Beispiel, wenn der Arbeitsplatz für das tägliche Pendeln zu weit entfernt liegt. Möchten Sie Ihr Hab und Gut in der Nebenwohnung schützen? Hier erfahren Sie, inwieweit die Hausrat­versicherung auch für die Zweitwohnung greift.

Veröffentlicht am 08. Dezember 2023

Frau steht am Balkon und schaut in die Ferne.

Kurzer Überblick

  • Ob eine Wohnung oder ein Haus als Zweitwohnsitz gilt, hängt vom individuellen Lebensmittelpunkt sowie von der Art der Nutzung ab. Die Immobilie muss in jedem Fall zu Wohnzwecken dienen.
  • Bei SIGNAL IDUNA ist der Hausrat der Zweitwohnung automatisch über die Hausrat­versicherung des Erstwohnsitzes geschützt.
  • Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel an beweglichen Dingen sowie an Einrichtungsgegenständen.
  • Für die Zweitwohnung leistet die Hausrat­versicherung bei einem Schaden meist nicht in voller Höhe, sondern bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen.
  • Um eine Unter­versicherung zu vermeiden, empfiehlt sich in einigen Fällen der Abschluss einer separaten Hausrat­versicherung für die Zweitwohnung.

Was gilt als Zweitwohnung?

Ob Versicherer Ihre Immobilie als Zweitwohnung betrachten, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Entscheidend ist zum Beispiel, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt und wie Sie den Zweitwohnsitz nutzen. Die folgenden Fragen helfen bei der Einordnung:

Wo liegt ihr Lebensmittelpunkt?

In welcher Immobilie spielt sich der private Teil Ihres Alltags ab? Diese Wohnung oder dieses Haus gilt als Ihr Hauptwohnsitz bzw. Erstwohnsitz, denn dort liegt Ihr Lebensmittelpunkt. Ob Sie an Ihrem Erstwohnsitz tatsächlich die meiste Zeit verbringen, ist nebensächlich.

Wie nutzen Sie die Wohnung?

Es gibt verschiedenste Arten von Zweitwohnungen. Doch nicht jede gilt im Versicherungsrecht als Zweitwohnung. Maßgeblich ist auch die Art und Weise der Nutzung. Je nach Wohnungstyp entscheiden die folgenden Kriterien: 


Gilt als Zweitwohnung
  • Ferienwohnung bzw. Ferienhaus (Eigentum):

    Nutzen Sie Ihr Feriendomizil ausschließlich selbst? Dann gilt es als Ihre Zweitwohnung.

  • Zweitwohnung während des Studiums, der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes:

    Zieht Ihr Kind vorübergehend für eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst in eine andere Wohnung? Dann gilt diese Unterkunft während der gesamten Ausbildungszeit als Zweitwohnung. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind keinen eigenen Hausstand gründet, das Elternhaus also Erstwohnsitz bleibt.

  • berufsbedingt genutzte Wohnung:

    Liegt Ihr Arbeitsplatz weit entfernt von zuhause? Dann nutzen Sie womöglich unter der Woche eine Wohnung in der Nähe Ihres Arbeitsortes. Diese Immobilie gilt im Versicherungsrecht als Zweitwohnung.


Gilt nicht als Zweitwohnung
  • Ferienwohnung bzw. Ferienhaus (Eigentum):

    Vermieten Sie Ihr Feriendomizil? Dann gilt es nicht als Zweitwohnung.

  • Zweitwohnung während des Studiums, der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes:

    Zieht Ihr Kind unabhängig von einer Ausbildung in eine eigene Wohnung? Wenn es einen eigenen Hausstand gründet und keine Rückkehr plant, gilt die Wohnung nicht als Zweitwohnsitz.

  • berufsbedingt genutzte Wohnung:

    Nutzen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit ein Büro oder andere gewerbliche Räume – zum Beispiel, weil Sie selbstständig sind und es in den eigenen vier Wänden an Platz fehlt? Diese Räumlichkeiten zählen nicht als Zweitwohnung. Ein Zweitwohnsitz muss in erster Linie zu Wohnzwecken dienen und nicht zum Arbeiten.

Sie besitzen eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus, die bzw. das Sie selbst nutzen und gelegentlich vermieten? Hier entscheidet der Versicherer im Einzelfall, ob Ihre Immobilie als Zweitwohnsitz gilt.

 

Warum sollte ich den Hausrat der Zweitwohnung versichern?

Wertvolles Inventar schützen

Nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch in Ihrer Ferienwohnung oder Zweitwohnung am Arbeitsort haben Sie gewiss wertvolle und liebgewonnene Gegenstände. Wenn zum Beispiel ein Brand das Inventar beschädigt oder gar komplett zerstört, müssen Sie ohne Versicherungsschutz den Schaden selbst tragen. Mit einer Hausrat­versicherung erhalten Sie Schadenersatz zum Neuwert.

Höheres Risiko absichern

Zweitwohnungen stehen oft längere Zeit leer: Ihr Ferienhaus bewohnen Sie zum Beispiel nur in den Schulferien, und die Nebenwohnung am Arbeitsort nutzen Sie nur von Montag bis Freitag. Da kann es schnell passieren, dass Schäden am Hausrat – zum Beispiel durch Wasser aus einem defekten Spülmaschinenschlauch – längere Zeit unentdeckt bleiben. Auch die Gefahr von Vandalismus oder Einbruch ist deutlich höher. Diese Risiken deckt die Hausrat­versicherung. Zusatzbausteine – zum Beispiel gegen Elementarschäden wie Überschwemmung – bieten Ihnen auf Wunsch weiteren Schutz.

Zweitwohnsitz günstig mitversichern

Es kostet meist nicht viel – bei SIGNAL IDUNA sogar gar nichts –, die Zweitwohnung in die Hausrat­versicherung einzuschließen. Meist genügt es, für die Absicherung des Zweitwohnsitzes die Hausrat­versicherung zu erweitern. Die genauen Konditionen unterscheiden sich je nach Versicherer. Bei SIGNAL IDUNA ist Ihr Hab und Gut in der Zweitwohnung automatisch über die reguläre Hausrat­versicherung geschützt. Sie sparen Geld, Zeit und Mühe und Ihr Hausrat ist in beiden Wohnstätten rundum sicher.

Wann leistet die Hausratversicherung für den Zweitwohnsitz?

Die Hausrat­versicherung greift grundsätzlich nur, wenn es sich laut Versicherungsrecht um eine Zweitwohnung handelt. Doch auch dann ist der Zweitwohnsitz nicht automatisch durch die Hausrat­versicherung der Hauptwohnung geschützt.

  • Manche Versicherer verlangen für die Zweitwohnung eine Erweiterung der Hausrat­versicherung, genauer gesagt: eine erweiterte Außen­versicherung. Diese schützt Ihren Hausrat zeitlich befristet, wenn Sie sich zum Beispiel in einer Ferienwohnung im Ausland aufhalten. Ein dauerhafter Zweitwohnsitz im Ausland ist durch die erweiterte Außen­versicherung meist nicht geschützt. Dafür benötigen Sie eine separate Hausrat­versicherung oder je nach Anbieter einen speziellen Tarif.
  • Nicht alle Versicherer schließen in die Hausrat­versicherung alle Arten von Zweitwohnungen ein. Einige Versicherer lehnen es zum Beispiel ab, Ferienwohnungen mitzuversichern. Bei SIGNAL IDUNA ist Ihr Hausrat in der Zweitwohnung automatisch mitversichert. Dasselbe gilt für Ihren Hausrat im Wochenend- oder Ferienhaus

Aufgepasst: Auch wenn Ihre Hausrat­versicherung die Zweitwohnung einschließt, kann die Dauer des Versicherungsschutzes je nach Versicherungspolice und -tarif variieren. Zudem gelten von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hohe Entschädigungsgrenzen.

Einfach sicher! Ferienwohnung, Pendlerwohnung, Studi-WG – die Hausrat­versicherung von SIGNAL IDUNA schließt alle Arten von Zweitwohnungen ein. Selbst Ferienimmobilien im Ausland sind im Premium-Tarif ohne zeitliche Begrenzung rundum geschützt.

 

Gründe für eine zweite Hausrat­versicherung

In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine separate Versicherung für den Zweitwohnsitz abzuschließen, zum Beispiel …

Junge Frau sitzt im Wohnzimmer auf einem grauen Sofa und nutzt ihren Laptop.
… die Einrichtung der Zweitwohnung:

Beispiel: Die Eheleute Richter leben in einem Eigenheim in Köln. Für ihren neuen Job bei einer Bank in Frankfurt hat Evelyn sich dort ein Apartment gemietet. Da sie regelmäßig von montags bis freitags dort ist, hat sie die Zweitwohnung mit neuen Elektrogeräten und schicken Designer-Möbeln ausgestattet. An einem Wochenende passiert es: Die Wohnung brennt durch einen Kabelbrand komplett aus. Die Hausrat­versicherung der Richters kommt für den Schaden auf, leistet allerdings nur bis zur vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenze. Für Evelyn bedeutet das einen hohen finanziellen Verlust.

  • Mit einer eigenen Hausrat­versicherung genießen Sie die vollen Leistungen, während die Außen­versicherung oft nur für einen Teil des Schadens aufkommt.

Ein männliches Paar bereitet Frühstück vor.
... die Zweitwohnung steht oft leer:

Beispiel: Giovanni Caruso hat vor einigen Jahren für sich und seinen Lebensgefährten Nico in seiner alten Heimat Sizilien ein kleines Ferienhaus gekauft. Das Paar macht dort zwei- bis dreimal im Jahr Urlaub. Als Giovanni und Nico nach der Winterpause die Haustür aufschließen, riecht es muffig: Durch ein defektes Leitungswasserrohr ist Wasser ins Mauerwerk gelaufen. Kleiderschrank, Kleidung, Teppiche und Gardinen sind von Schimmel befallen und müssen ersetzt werden. Zum Glück hatte Giovanni für die Auslandsimmobilie eine eigene Hausrat­versicherung abgeschlossen; sie ersetzt den Neuwert der beschädigten Dinge.

  • Die Gefahr von Vandalismus oder Einbruch ist dann besonders groß. Eine separate Hausrat­versicherung kommt in vollem Umfang für solche Schäden auf.

Wieviel zahlt die Außenversicherung?

Außen­versicherung kurz erklärt

Die Außen­versicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Hausrat­versicherung: Sie schützt den Hausrat auch außerhalb der Wohnung und des Grundstücks – also unter anderem in der Zweitwohnung. Es kommt also nicht darauf an, wo der Schaden entstanden ist (am Haupt- oder Zweitwohnsitz); entscheidend ist vielmehr, wem der beschädigte Hausrat gehört.

 

Auf Entschädigungsgrenzen achten

Meist ersetzt die Außen­versicherung den Schaden nicht in Höhe der gesamten Versicherungssumme, sondern nur bis zu einem gewissen Prozentsatz. Die Leistungen und Entschädigungsgrenzen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter deutlich. Auch innerhalb der Tarife eines Versicherers gibt es Unterschiede.

Bei SIGNAL IDUNA bemisst sich die Entschädigungsgrenze zum Beispiel an einem bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Betrag ist in den drei wählbaren Tarifen – Pur, Basis und Premium – unterschiedlich hoch. Zudem gilt der Versicherungsschutz je nach Tarif unterschiedlich lang, zum Teil sogar zeitlich unbefristet.

Versicherungsbeispiel von SIGNAL IDUNA: Außen­versicherung für Hausrat in einer Zweitwohnung

  • Tarif Pur: max. 3 Monate und 75 € pro Quadratmeter (weltweit)
  • Tarif Basis: max. 6 Monate und 150 € pro Quadratmeter (weltweit)
  • Tarif Premium: unbegrenz und 500 € pro Quadratmeter (weltweit)

Fazit

Ob Erstwohnsitz oder Zweitwohnung: Ein Hausratschaden in den eigenen vier Wänden kann teuer werden. Daher ist es gut, auch das Hab und Gut in der Ferienwohnung, Studierenden-WG oder Zweitwohnung am Arbeitsort mit einer Hausrat­versicherung zu schützen. Vergleichen Sie die Angebote genau, bevor Sie sich entscheiden: Wenn die Hausrat­versicherung die Zweitwohnung automatisch einschließt, spart das Kosten, Zeit und Nerven. Doch auch eine separate Versicherungspolice kann gerade für selten genutzte Wohnstätten sinnvoll sein, damit Sie im Schadenfall die volle Leistung erhalten.

Fragen und Antworten

Im Versicherungsrecht entscheiden zwei Faktoren darüber, ob eine Wohnung als Haupt- oder Zweitwohnsitz gilt:

  1. Wo liegt der Lebensmittelpunkt? Diese Wohnstätte betrachten Versicherer als Haupt- bzw. Erstwohnsitz.
  2. Wie wird die Wohnung genutzt? Wenn sie als Büro dient, handelt es sich nicht um eine Zweitwohnung. Dient sie jedoch als private Wohnung am Arbeitsort oder als vorübergehender Wohnsitz eines Kindes während der Ausbildung, so gilt sie als Zweitwohnung.

Wenn sich Ihr Kind im Studium befindet, eine Ausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet und aus diesem Grunde vorübergehend woanders wohnt, ist sein Hausrat über die elterliche Hausrat­versicherung mitversichert. Nach Ende der Ausbildung oder wenn eine Rückkehr in die Wohnung der Eltern nicht mehr angedacht ist, empfiehlt sich eine eigene Hausrat­versicherung.

Das hängt von Ihrer Versicherung und dem gewählten Tarif ab. Bei SIGNAL IDUNA gilt der Schutz der Hausrat­versicherung auch für Ihre Zweitwohnung im Ausland: Wenn Sie eine Ferienimmobilie außerhalb von Deutschland besitzen, so sind Sie im Premium-Tarif mit einer Entschädigungsgrenze von 500 Euro pro Quadratmeter zeitlich unbefristet geschützt

Nein, ein Büro oder ein anderer gewerblicher Raum kann kein Zweitwohnsitz sein. Ein Zweitwohnsitz muss zu Wohnzwecken dienen.

Die Außen­versicherung ist ein Element der Hausrat­versicherung: Sie schützt Ihren Hausrat auch außerhalb Ihrer Wohnung und des Grundstücks – also unter anderem in der Zweitwohnung. In der Außen­versicherung ist der Versicherungsschutz meist zeitlich befristet auf drei oder sechs Monate. Auch die sogenannte Mobildeckung bezieht sich auf den Versicherungsschutz außerhalb der versicherten Räumlichkeiten. Sie gilt im Gegensatz zur Außen­versicherung allerdings für die meisten Gegenstände ohne zeitliche Befristung.

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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