Beitragsanpassung in der Kranken­ver­sicherung

Marisa Reinhard
7 Min. Lesezeit

An dieser Stelle erfahren Sie alles Wichtige rund um die Beitragsanpassung Ihrer Kranken­versicherung. Unser Ziel ist es, Ihnen zu erläutern, warum Beitragsanpassungen von Zeit zu Zeit notwendig sind und warum Sie bei SIGNAL IDUNA bestens versichert sind.

Veröffentlicht am 04. November 2024

Eine junge Frau sitzt nachdenklich vor ihrem Laptop.

Meine Beitragsanpassung: Einfach erklärt

Eine gute Kranken­versicherung definiert sich nicht allein durch den Beitrag, sondern auch durch die Leistungen und Aktivitäten, die im Krankheitsfall für Sie erbracht werden. Die SIGNAL IDUNA hält in diesem Bereich als einer der größten privaten Krankenversicherer einiges für Sie bereit. Zudem haben wir beste Referenzen von bedeutenden Testexperten erhalten.

Warum wird der Beitrag meiner Krankenversicherung angepasst?

Steigende Lebenserwartung und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auf der einen Seite, aber auch Veränderungen des Zinsniveaus und gesetzliche Änderungen auf der anderen Seite sind nur einige Faktoren, auf die wir als Krankenversicherer reagieren müssen. Das gilt für alle Unternehmen der privaten Kranken­versicherung. Denn jeder Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Beiträge zu überprüfen.

Auch nach der Beitragsanpassung können Sie sich darauf verlassen, dass SIGNAL IDUNA ihr Leistungsversprechen Ihnen gegenüber einhält.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Erstklassige Behandlung:

Top-Leistungen in der Arztpraxis, im Krankenhaus und beim Zahnarzt

Verlässlicher Schutz:

vertraglich garantierte Leistungen – stabile Beiträge

Exklusive Services:

die SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt mit digitalen Tools zum Gesundwerden und -bleiben

Fragen und Antworten

Sie wundern sich vielleicht? In vielen Fällen haben Sie jahrelang keine Beitragsanpassung erhalten, jetzt müssen Sie auf einen Schlag einen relativ hohen Betrag auf einmal mehr zahlen.

 

Leider haben wir hierauf wie auch alle anderen privaten Krankenversicherer keinen Einfluss. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beitragsanpassung legen fest: Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens 10 Prozent (oder einem ggf. in den Versicherungsbedingungen vereinbarten geringeren Prozentwert) höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Ob diese Bedingungen vorliegen, wird von einer unabhängigen Treuhänderin oder einem unabhängigen Treuhänder kontrolliert. Die Kostensteigerungen in Ihren Tarifen überschreiten längst nicht in jedem Jahr diese vorgeschriebenen Schwellenwerte. Viele anzupassende Tarife der SIGNAL IDUNA Kranken­versicherung a. G. sind schon seit einigen Jahren nicht mehr erhöht worden. Deshalb unsere Empfehlung: Bleiben Sie in Ihrem bestehenden Tarif versichert. Neben weiteren Einflussfaktoren steigen die Kosten zum Beispiel für den medizinischen Fortschritt in Deutschland. Festzustellen sind Kostensteigerungen bei Leistungsausgaben für Krankenhausbehandlungen, höhere Pflegepersonalkosten, sowie Arzneimittelausgaben und eine Reduzierung des gesetzlichen Herstellerrabattes.

 

Die Veränderungen der Vorjahre müssen zwangsläufig in die Beiträge einkalkuliert werden, sobald der Schwellenwert überschritten ist. Das führt dann dazu, dass die allgemeine Teuerung der Medizin, usw. nachträglich auf einen Schlag in Rechnung gestellt werden muss. Somit werden Effekte aus mehreren Jahren auf einmal wirksam.

 

Eine höhere Anpassung würden wir unseren Versicherten gerne ersparen. Der Verband der Privaten Kranken­versicherung, in dem auch die SIGNAL IDUNA Kranken­versicherung a. G. Mitglied ist, hat den Gesetzgeber schon frühzeitig aufgefordert, die Kalkulationsvorschriften an die neuen Entwicklungen anzupassen. Stetige kleine Anpassungen wären aus unserer Sicht für unsere Kunden erträglicher als alle paar Jahre eine einzelne höhere. Ein Beispiel: Jedes Jahr eine monatliche Beitragserhöhung um 20 Euro ist besser als alle drei Jahre 60 Euro auf einen Schlag. Leider wurde der Vorschlag bis jetzt seitens der Politik nicht umgesetzt.

 

Details finden Sie hier:

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen kontinuierlich an. Das bedeutet, dass Behandlungen, Medikamente und andere Leistungen immer teurer werden. Insbesondere im letzten Jahr sind die Ausgaben für die erbrachten Leistungen im Gesundheitssystem deutlich gestiegen, also beispielsweise für Krankenhausaufenthalte und Therapien.

Weitere Hintergründe zur Beitragsanpassung finden Sie hier:

 

Die Kalkulation in der Privaten Kranken­versicherung (PKV) erfolgt nach festen gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Versicherungsaufsichtsgesetz und Kranken­versicherungsaufsichtsverordnung). Jedes Unternehmen hat diese Vorschriften einzuhalten.

 

Details zur Beitragskalkulation finden Sie in unserem Faktenblatt oder im Erklärfilm So werden die Beiträge in der Privaten Kranken­versicherung berechnet vom Verband der Privaten Krankenversicherer.

Für eine Beitragsanpassung gelten gesetzliche und vertragliche Vorschriften. Sobald die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung festgestellt und der Treuhänder zugestimmt hat, dürfen die Erhöhungen durchgeführt werden. Ein Widerspruchsrecht hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Kranken­versicherung bedeutet, dass Sie im Ernstfall auch bei hohen Behandlungskosten finanziell abgesichert sind. Sie bilden deshalb mit anderen Versicherten Ihres Tarifes eine so genannte Gefahrengemeinschaft.

 

Innerhalb dieser Gemeinschaft gibt es Versicherte, die mehr Beiträge bezahlen als sie Leistungen erhalten und umgekehrt. Dabei gleicht sich insgesamt das Verhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen aus. Bei ansonsten gleichen Voraussetzungen sind daher von den Beitragsanpassungen sowohl leistungsfrei gebliebene Versicherte als auch Versicherte, die Leistungen in Anspruch genommen haben, im gleichen Umfang betroffen. Selbst wenn Sie glücklicherweise heute gesund sind, ist es beruhigend zu wissen, im – hoffentlich nicht eintretenden – Ernstfall gut abgesichert zu sein. Denn dann haben Sie Anspruch auf das volle versicherte Leistungsspektrum.

 

In der Voll­versicherung honorieren wir zudem die Nicht- bzw. die geringe Inanspruchnahme von Leistungen mit Beitragsrückerstattungen.

Die Beiträge zur sog. Basisabsicherung sind in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Erhöht sich der Beitrag für die Voll­versicherung, können entsprechend höhere Beträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Selbst unter Berücksichtigung der Beitragsanpassung zum 01.01.2025 liegt der Beitrag in der Regel deutlich unter dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung, der in den meisten Fällen ab Januar 2025 monatlich mehr als 1.100 Euro betragen wird. Hinzu kommen weitere Zuzahlungen, zum Beispiel für Medikamente.

 

Denn auch die GKV hat mit Kostensteigerungen zu kämpfen, die sich aufgrund der demografischen Entwicklung noch verstärken werden. Schon heute ist der Anteil, den die Erwerbstätigen zur Finanzierung der Defizite bei den Krankheitskosten der Rentner leisten, außerordentlich hoch. Um den „Generationenvertrag“ auch in Zukunft erfüllen zu können, sind Beitragserhöhungen in der GKV unvermeidlich.

 

Zudem steigen die Beiträge in der gesetzlichen Kranken­versicherung grundsätzlich jedes Jahr. Bei einem entsprechenden Gehalt sind aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze auch höhere Beiträge zu zahlen. Zum 01. Januar 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.512,50 Euro.

 

Entwicklung der GKV-Höchstbeiträge

Der Versicherungsschein beinhaltet alle erforderlichen Angaben zum Vertragsverhältnis, seine Ausfertigung und Aushändigung sind gesetzlich geregelt. Für Sie noch einige Erläuterungen zu den Kürzeln:

  • TAB (Tarifbeitrag): Beitrag, den Sie zahlen würden, wenn Sie heute den Tarif neu abschließen würden.
  • AB (Anrechnungsbetrag): Der Betrag setzt sich zusammen aus Mitteln der Alterungsrückstellung sowie ggf. verwendeten Überschüssen zur Limitierung und Altersmilderung.
  • VZ (Vorsorgezuschlag): 10 % vom Beitrag der betroffenen Tarife, zahlbar bis zum 31.12. des Jahres in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, als zusätzliche „Sicherheitsreserve“ für das Alter.
  • ABVZ (Anrechnungsbetrag aus Vorsorgezuschlag): Der ab Alter 66 Jahre – aus dem angesparten Vorsorgezuschlag – eingesetzte Betrag zur Milderung von Beitragserhöhungen. 
  • RZ (Risikozuschlag): Beitragszuschlag für risikoerhebliche Erkrankungen, die vor Beginn des Vertrages aufgetreten sind.
  • ZU (Zuschlag): Sonstiger Beitragszuschlag (zum Beispiel für Sehhilfen oder fehlende Zähne).
  • NA (Nachlass): Beitragsnachlass (zum Beispiel bei Anwartschaft oder einer Beitragsbegrenzung).
  • MOB (Monatsbeitrag): Ihr monatlich zu zahlender Beitrag.

Der Vorsorgezuschlag wurde vom Gesetzgeber eingeführt. Durch den gesetzlichen Vorsorgezuschlag sollen mögliche Kostensteigerungen aus Inflation und dem medizinischen Fortschritt und hieraus zu erwartende Beitragsanpassungen (BAP) im Alter gemildert bzw. vermieden werden.

 

Die Höhe des Zuschlages (10 %) berechnet sich aus dem jeweils aktuellen Beitrag der betroffenen Tarife abzüglich eventuell vereinbarter Risikozuschläge. Der Zuschlag ändert sich bei jeder BAP und Umstufung des Versicherungsschutzes. Es wird also immer der aktuelle Beitrag zur Berechnung herangezogen. Die Erhebung des Vorsorgezuschlages beginnt mit Alter 21 (Beginn des Kalenderjahres, in dem der 21. Geburtstag "gefeiert" wird) und endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.

 

Aus dem Vorsorgezuschlag und aus den Überschüssen entstehen während der Laufzeit erhebliche Mittel. Diese werden bis zum 60. Lebensjahr angesammelt und bis zum 65. Lebensjahr weiter zurückgelegt. Ab dem 66. Lebensjahr verwenden wir die angesammelten Mittel dazu, Beitragsanpassungen abzusenken. Ab dem 80. Lebensjahr kann der Beitrag auch gemindert werden.

Die vorgenannten Gründe für die Ausgabenerhöhungen im Gesundheitswesen müssen von allen Unternehmen berücksichtigt werden. Somit werden auch Kunden von Mitbewerbern eine Beitragsanpassung (BAP) erhalten. Vielleicht wird das eine oder andere Unternehmen ein Jahr später die Beiträge nachkalkulieren, aber aufgrund der beständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen führt kein Weg an einer BAP vorbei. Berücksichtigen Sie dabei, dass die Beitragshöhe immer eine Momentaufnahme ist. Insoweit sollten Sie eine private Kranken­versicherung nicht allein nach einem aktuell niedrigeren Beitrag beurteilen. Nehmen Sie die Unternehmen genau unter die Lupe. Dabei werden Sie feststellen, dass die SIGNAL IDUNA Kranken­versicherung a. G. sehr gut aufgestellt ist.

Die PKV arbeitet nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Damit wird bereits heute eine systematische Vorsorge für das Alter betrieben. Die SIGNAL IDUNA Kranken­versicherung a. G. hat für diese Vorsorge ca. 25 Mrd. Euro zurückgelegt – damit gehören wir zu den Spitzenreitern am Markt. Der Beitrag wird in der PKV über die gesamte Versicherungsdauer so kalkuliert, dass er in jüngeren Jahren oberhalb der durchschnittlichen Krankheitskosten und in späteren Jahren unterhalb liegt. Der in jüngeren Jahren für die laufenden Krankheitskosten nicht benötigte Teil des Beitrages wird in der Alterungsrückstellung reserviert und verzinst. Wenn in späteren Lebensjahren die Krankheitskosten über dem gezahlten Beitrag liegen, wird die Differenz aus der Alterungsrückstellung finanziert. Die PKV trifft innerhalb ihres Kalkulationssystems mit der Bildung von Alterungsrückstellungen Vorsorge für die im Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

 

Für das Jahr 2022 verursachen Krankheiten und Gesundheitsprobleme in Deutschland Kosten in Höhe von 497,7 Milliarden Euro. So haben sich die durchschnittlichen Pro-Kopf-Krankheitskosten laut Information des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in den letzten 10 Jahren von 4.150 Euro auf 5.939 Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung um über 30 %.

 

Die Pro-Kopf-Krankheitskosten nehmen nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung mit fortschreitendem Alter zu. Im Jahr 2020 lagen die Kosten pro Kopf der 65- bis 84-Jährigen doppelt so hoch wie der Durchschnitt. Bei den 85-Jährigen und Älteren waren die Krankheitskosten pro-Kopf sogar fast fünfmal so hoch wie der Durchschnitt.

 

Die Alterungsrückstellung ist auch einer der Hauptgründe dafür, dass sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht empfiehlt. 

 

Folgendes Beispiel aus unserer Praxis zeigt Ihnen, wie sich der Mehrbeitrag nach einer notwendigen Beitragsanpassung auf die Komponenten Risikobeitrag, Sparanteil und Sonstiges aufteilt:

Diagram zur Aufteilung der Beitragsanpassung

Fazit: 47 % des Mehrbeitrages kommt der Stärkung der Vorsorge für das Alter zugute.

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