Lohnt sich die private Kranken­versicherung auch für Kinder?

Jennifer Wysmolek
6 Min. Lesezeit

Versicherungsschutz ist eine Familienangelegenheit. Wie Sie Ihr Kind privat krankenversichern und was Sie dabei beachten müssen.

Veröffentlicht am 30. März 2021

Mutter spielt mit Tochter in der Küche

Kurzer Überblick

  • Um ein Kind privat krankenversichern zu können, sollte mindestens ein Elternteil selbst privat versichert sein.
  • Kinder privat zu versichern lohnt sich besonders für Beamte und für Eltern mit höheren Einkommen, aber auch für einige Selbstständige.
  • Die PKV-Beiträge für Kinder sind im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich abzugsfähig.
  • Ist ein Elternteil selbst privat krankenversichert, kann ein neugeborenes Baby innerhalb von drei Monaten über die Kindernach­versicherung unkompliziert in der PKV nachversichert werden; ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit.
  • Beiträge für Kinder und Jugendliche sind besonders günstig kalkuliert, weil noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Studierende Kinder können sich über günstige Studententarife versichern.

Ungefähr jeder zehnte Deutsche ist privat krankenversichert. Ein breiteres Leistungsangebot, schnellere Terminvergabe, kürzere Wartezeiten und eine vertraglich garantierte hochwertige Versorgung zeichnen die private Kranken­versicherung gegenüber der gesetzlichen aus. Haben Sie Familie, dann stellt sich jedoch die Frage: Wie versichere ich meine Kinder, damit sie so gut geschützt sind wie ich selbst?

Ich bin bereits in der privaten Krankenversicherung: Kann ich meine Kinder mitversichern?

In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind Kinder über ihre Eltern meistens in der beitragsfreien Familien­versicherung mitversichert. In der privaten Kranken­versicherung werden Kinder wiederum mit eigenem Beitrag versichert. Sind beide Eltern privat versichert, dann haben sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Familien­versicherung. Dann muss das Kind ebenfalls privat versichert werden.

Ist jedoch nur ein Elternteil privat krankenversichert, stellt sich die Frage, ob auch das Kind privat krankenversichert wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, in welchem Alter Ihr Kind in die PKV wechselt. Neugeborene können unter bestimmten Voraussetzungen (siehe weiter unten) ohne Wartezeiten und ohne Risikoprüfung ganz unproblematisch nachversichert werden. Übrigens: Ihr eigener Anbieter hat eine Annahmepflicht: Er muss Ihr Kind versichern, auch wenn es gesundheitliche Probleme hat. Bei Kindern, die schon älter sind und bereits anderweitig krankenversichert (egal ob gesetzlich oder privat) waren, ist für den Zugang in die PKV eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Bei der SIGNAL IDUNA sind Kinder in einem günstigen Kindertarif versichert. Die Höhe ist dabei natürlich auch abhängig vom gewählten Versicherungsschutz.

Soll ich bereits mein Baby privat versichern?

Sind Sie seit mindestens drei Monaten privat krankenversichert, können Sie auch für Ihr Baby unkompliziert und kostengünstig einen Vertrag bei Ihrem Krankenversicherer abschließen.

Wollen Sie Ihr Baby privat versichern, machen Sie das am besten über die sogenannte Kindernach­versicherung: Wenn das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt bei Ihrem Versicherer angemeldet wird, findet keine Gesundheitsprüfung statt und die Wartezeit fällt weg. Dabei darf der Versicherungsschutz für Ihr Kind nicht umfassender und höher als Ihr eigener Schutz sein. So ist Ihr Baby auch bei etwaigen gesundheitlichen Problemen optimal abgesichert.

Sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für mein Kind steuerlich absetzbar?

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege­versicherung werden steuerlich berücksichtigt, sodass sich der Staat durch die Steuerersparnis an den Beiträgen beteiligt. Das gilt auch für die Beiträge Ihrer Kinder. Solange Sie Ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, werden die Beiträge für Ihr Kind genau wie Ihre eigenen Beiträge steuerlich berücksichtigt. Dadurch reduziert sich die Einkommensteuer der Eltern.

Was kostet die private Krankenversicherung für Kinder?

Die Kindertarife der privaten Kranken­versicherungen sind aus unterschiedlichen Gründen günstiger als die Erwachsenentarife. Zunächst einmal werden vor Eintritt ins Erwachsenenalter noch keine Alterungsrückstellungen gebildet. Auch bei Kindern ist der Beitrag abhängig vom gewählten Versicherungsschutz. Bei der SIGNAL IDUNA fängt der Beitrag für Kinder bei rund 100 Euro im Monat an. Bei vielen Kinder- und Jugendtarifen sind außerdem Vergünstigungen durch Beitragsrückzahlungen möglich. Wenn Sie für Ihr Kind ein Jahr lang keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung im Folgejahr.

Muss ich mein Kind gesetzlich versichern?

Mitunter haben Sie gar nicht die Wahl, wie Sie Ihr Kind versichern, denn: Es gibt Gesetze, die den Versicherungsstatus von Kindern regeln. Richtungsweisend ist dann die Frage: Wie sind die Eltern versichert und wie hoch ist ihr jeweiliges Einkommen? Wir haben die wichtigsten Szenarien für Sie zusammengetragen:

  • Beide Eltern sind privat versichert:

In diesem Fall muss das Kind ebenfalls privat versichert werden. Es besteht kein Anspruch auf eine gesetzliche Familien­versicherung. 

  • Beide Eltern sind gesetzlich versichert:

Dann ist das Kind automatisch in der beitragsfreien Familien­versicherung mitversichert.

  • Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere ist privat versichert und hat ein monatliches Gesamteinkommen von über 5.775 € (gültig für 2024). Außerdem ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher ist als das seines gesetzlich versicherten Ehegatten:

In diesem Fall scheidet eine beitragsfreie Familien­versicherung aus. Das Kind sollte dann mit in die PKV. Ist das nicht möglich, könnte das Kind freiwillig in der GKV weiterversichert werden, dann jedoch als freiwilliges Mitglied und gegen eigenen Beitrag (aktuell knapp 200 € im Monat – inklusive Pflege­versicherung).

  • Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere ist privat versichert und hat ein monatliches Gesamteinkommen von unter 5.775 € (gültig für 2024):

Das Kind kann somit über den gesetzlich versicherten Elternteil in der beitragsfreien Familien­versicherung mitversichert werden. Es wäre aber auch eine PKV für das Kind möglich.

  • Die vorgenannten Fälle gelten analog, wenn einer oder beide Elternteile Beamte sind.

 

Sollen Beamte ihr Kind privat oder gesetzlich versichern?

Für Beamte beantwortet sich die Frage, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern besonders schnell: Da Beamte Beihilfe von ihren Dienstherren bekommen, ist eine private Kranken­versicherung für sie besonders günstig. Wenn für mindestens ein Elternteil Beihilfeberechtigung besteht, dann gilt das auch für dessen Kinder. Für berücksichtigungsfähige Kinder wird in der Regel 80 Prozent Beihilfe gewährt. Der Eigenanteil, der über eine private Kranken­versicherung abgesichert werden muss, beträgt dann nur noch 20 Prozent.

Beamte sollten allerdings folgende Besonderheit beachten: Ab dem 25. Geburtstag des Kindes endet die Berücksichtigungsfähigkeit ihrer Kinder und Sie müssen den Beitrag für einen 100%-Schutz bezahlen.

Studiert Ihr in der PKV versichertes Kind zu diesem Zeitpunkt, kann es nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, da es für die Dauer des Studiums an das System gebunden ist, für das Sie sich eingangs entschieden haben.

Was ändert sich an der privaten Krankenversicherung bei Studienbeginn?

Als angehender Akademiker können Sie selbst entscheiden, wie Sie versichert sein wollen. Mit der Immatrikulation werden Sie zunächst automatisch Mitglied der gesetzlichen studentischen Versicherung. Wollen Sie privat versichert bleiben oder von der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln, müssen Sie sich binnen drei Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich einen privaten Studententarif suchen. Während der Dauer des Studiums sind Sie dann jedoch an Ihre Versicherungsart gebunden und können nicht ins andere System wechseln. 

Die private studentische Kranken­versicherung hat Vorteile gegenüber der gesetzlichen; preislich liegt sie etwa gleich auf, bietet aber bessere Leistungen. Während die gesetzliche studentische Versicherung grundsätzlich mit 30 Jahren endet, können Sie mit der privaten länger günstig studieren; bei der SIGNAL IDUNA bis Sie 39 Jahre alt sind.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung des Kindes nach einer Scheidung?

Eine private Kranken­versicherung läuft bei Trennung oder Scheidung grundsätzlich unverändert weiter. Ist die Scheidung rechtskräftig und ein Elternteil gesetzlich versichert, dann ist unter Umständen wieder die beitragsfreie Familien­versicherung möglich. Wir empfehlen, dass die Weiter­versicherung des Kindes mit einem Versicherungsberater besprochen wird, denn: Das Thema Kranken­versicherung nach der Scheidung ist zu komplex, als dass es in ein paar Sätzen vollumfänglich dargestellt werden könnte, insbesondere, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Bitte lassen Sie sich dazu in jedem Fall fachkundig beraten!

Fazit: Wann sich die private Krankenversicherung für Ihr Kind besonders lohnt

Eine private Kranken­versicherung ist für Kinder ebenso vorteilhaft wie für Erwachsene: Die Versicherungsleistung kann individuell gewählt werden, mit teilweise besseren Leistungen als in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Sie bekommen beispielsweise schneller Termine beim Facharzt, verbringen im Schnitt weniger Zeit im Wartezimmer und bekommen im Falle eines Krankenhausaufenthalts ein Einbett- statt ein Mehrbettzimmer. Zudem sind die vertraglich vereinbarten Leistungen garantiert und können keiner staatlichen Kürzung zum Opfer fallen.

Da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden, sind die Beiträge für Kinder im Regelfall relativ günstig. Außerdem können Eltern die Kranken­versicherungsbeiträge für ihre Kinder steuerlich absetzen. Für Kinder von Beamten ist die private Kranken­versicherung derweil ohnehin erste Wahl. Sie bekommen von ihren Dienstherren eine hohe Beihilfe.

Über den Autor

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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