Ausfalldeckung in der Haftpflicht: So bleiben Sie sicher

Lars Schliewe
4 Min. Lesezeit

Jemand fügt Ihnen Schaden zu, kann aber nicht zahlen? In so einem Fall greift die Ausfalldeckung als Leistung Ihrer privaten Haftpflicht­versicherung. Damit Sie jederzeit auf der sicheren Seite sind.

Veröffentlicht am 11. August 2021

Detailausschnitt von Mann mit leeren Hosentaschen

Kurzer Überblick

  • Im Schadenfall leistet die Forderungsausfalldeckung, wenn der Schadenverursacher nicht zahlen kann und nicht versichert ist.
  • Knapp 20 Prozent der Deutschen sind nicht haftpflichtversichert – das macht eine Forderungsausfalldeckung umso sinnvoller.
  • Bei den meisten Versicherern ist die Ausfalldeckung eine optionale Zusatzleistung. Bei der SIGNAL IDUNA ist sie bereits in allen Tarifen der privaten Haftpflicht­versicherung enthalten.
  • Eine Rechtschutz­versicherung ist eine gute Ergänzung zur Ausfalldeckung.
  • Oftmals muss die Schadensumme eine bestimmte Höhe überschreiten, damit die Ausfalldeckung greift. 
  • Die Forderungsausfalldeckung gilt nicht für Schäden an Kraftfahrzeugen und Immobilien.

Definition der Ausfalldeckung

Forderungsausfalldeckung?! Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht. Sie ist Teil einer rundum absichernden Privathaftpflicht­versicherung. Im Schadenfall übernimmt sie die Kosten, wenn eine schadenverursachende Person nicht zahlen kann und auch keinen Versicherungsschutz hat.

 

Die Ausfalldeckung sichert Sie ab, wenn

  1. eine andere Person Ihnen Schaden zufügt,
  2. sie selbst dafür nicht zahlen kann und
  3. selbst keine  Haftpflicht­versicherung besitzt.

Wann brauche ich eine Ausfalldeckung?

Nehmen wir an, ein Fußgänger wird auf dem Gehweg von einem Radfahrer angefahren und schwer verletzt. Es folgen Krankenhausaufenthalt, OP, teure Rehamaßnahmen, Verdienstausfall und lebenslange körperliche Beschwerden. Der Fußgänger klagt auf Schmerzensgeld, das Gericht bestimmt eine Summe, die der Radfahrer zahlen muss – aber leider nicht zahlen kann. Weder hat er das entsprechende Vermögen noch eine private Haftpflicht­versicherung, die für den Schaden aufkommt. Das Fazit: Der Fußgänger bleibt auf seinen Kosten sitzen. 

 

Die Wahrscheinlichkeit ist gar nicht so gering, dass Sie eine solche oder ähnliche Geschichte schon einmal im echten Leben gehört haben. Oder sogar selbst erlebt haben. Immerhin 20 Prozent der Deutschen haben keine private Haftpflicht­versicherung. Umso wichtiger, dass Sie selbst für Ihre finanzielle Sicherheit sorgen. Genau hierfür ist eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll.

Wann greift die Forderungsausfalldeckung?

Damit die Ausfalldeckung greift, wird ein rechtskräftiges Gerichtsurteil benötigt, aus dem die Ansprüche gegen den Schädiger hervorgehen. Sie müssen diese Person also erst einmal auf Schadenersatz verklagen. Oder diese Person gibt ihre  Schuld zu und lässt dies notariell beglaubigten. Außerdem muss in einem offiziellen Vollstreckungsversuch die Zahlungsunfähigkeit des Schadenersatzpflichtigen festgestellt werden. 

 

Je nach gewähltem Tarif Ihrer Haftpflicht­versicherung  können bestimmte Mindestschadenhöhen gelten. In diesen Fällen greift die Ausfalldeckung nur, wenn die gerichtlich festgestellte Schadensumme höher ist.

In welchen Tarifen von SIGNAL IDUNA ist die Ausfalldeckung enthalten?

Kurz und bündig: In allen. Ganz gleich, welche private Haftpflicht­versicherung Sie bei SIGNAL IDUNA abschließen, dieser Schutz ist immer mit an Bord. Einzige Unterschiede: Die Mindestschadenhöhe und die Deckungssumme.

Auf einen Blick: Voraussetzungen für die Ausfalldeckung

  • Gerichtsurteil oder Schuldanerkenntnis: Im ersten Schritt benötigen Sie einen vollstreckbaren Titel. Dies kann ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder auch ein gerichtlicher Vergleich sein. Hauptsache, der Titel wurde vor einem europäischen Gericht erwirkt. Alternativ ist auch ein notarielles Schuldanerkenntnis mit sogenannter Unterwerfungsklausel möglich. 
  • Erfolglose Zwangsvollstreckung: Im zweiten Schritt ist der Nachweis einer fehlgeschlagenen oder aussichtslosen Vollstreckung nötig. Fehlgeschlagen ist eine Vollstreckung, wenn sie die Schadensumme nicht vollständig abdeckt. Aussichtslos ist sie, wenn der Schädiger beispielsweise innerhalb der letzten drei Jahre Privatinsolvenz angemeldet hat.
  • Schadenhöhe > Mindestschadenhöhe: In den Tarifen Pur und Basis gelten Mindestgrenzen für die Schadenhöhe. Die gerichtlich festgestellte Schadenhöhe muss oberhalb dieser Summen liegen. Im Tarif Premium greift die Ausfalldeckung ab einer Schadenhöhe von 0,- Euro.
  • Keine vorsätzliche Handlung: Selbstverständlich besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger oder Geschädigte den Versicherungsfall vorsätzlich   herbeigeführt hat.
  • Keine gewerbliche Tätigkeit: Die Ausfalldeckung greift nicht, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. 

 

Es ist schon erstaunlich, wie viel finanziellen Schaden ein noch so kleines Missgeschick nach sich ziehen kann. Mit einer privaten Haftpflicht­versicherung lässt sich dieses Risiko mit verhältnismäßig kleinen Beiträgen effektiv absichern.

Fazit

Die Forderungsausfalldeckung ist nur einer von mehreren, wichtigen Leistungsbausteinen der Privathaftpflicht­versicherung, die einen umfassenden Schutz gewährleisten. Es lohnt sich also sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Verträgen genau hinzusehen.

Fragen und Antworten

Als Teil der Privathaftpflicht­versicherung greift die Ausfalldeckung nur bei Haftpflichtschäden. Ein Haftpflichtschaden ist ein Ereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung des Versicherungsnehmers, die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen des Versicherungsnehmers oder eine  Vermögensschädigung, die nicht die Folge eines Personen- und/oder Sachschadens ist, zur Folge hat und für dessen Folgen ein Dritter (Schadenverursacher) zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Ja, bei SIGNAL IDUNA enthält jede private Haftpflicht­versicherung automatisch eine Forderungsausfalldeckung. Bei anderen Anbietern ist dies nicht immer der Fall.

Um Leistungen von der Ausfalldeckung zu erhalten, benötigen Sie entweder ein rechtswirksames gerichtliches Urteil oder ein Schuldanerkenntnis des Schädigers. Für ein gerichtliches Urteil müssen Sie den Schädiger auf Schadenersatz verklagen. Ein Schuldanerkenntnis kann der Schädiger vor einem Notar abgeben.

Schadenersatzklagen können eine knifflige Angelegenheit sein. Lassen Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte professionell unterstützen. Eine Rechtschutz­versicherung ist hierzu eine  sinnvolle Unterstützung, allerdings kein Muss.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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