Zahlt die Haftpflicht­versicherung für das kaputte Handy?

Lars Schliewe
5 Min. Lesezeit

Welche Versicherung bezahlt für welche Handyschäden? Und lohnt es sich, eine spezielle Versicherung gegen Displaybruch abzuschließen?

Veröffentlicht am 05. Mai 2022

Frau hält mit beiden Händen ihr Smartphone, schaut drauf  und lacht

Kurzer Überblick

  • Die Haftpflicht­versicherung erstattet Schäden, die Sie am Handy einer dritten Person verursachen. Wenn Ihr Kind oder ein mit Ihnen versichertes Familienmitglied Ihr Handy kaputt macht, greift die Haftpflicht­versicherung jedoch nicht.
  • Sie können eine spezielle Handy­versicherung abschließen. Allerdings sollten Sie vorher genau prüfen, ob die Leistungen auch zur Beitragshöhe passen.
  • Eine Hausrat­versicherung kann Ihr Handy vor vielen Schäden schützen und ist um spezielle Zusatzbausteine für elektronische Geräte erweiterbar.
  • Wissen Sie, wo Ihr Handy gerade ist? Die Chancen dafür stehen ziemlich gut, denn wenn Sie ein durchschnittlicher Smartphone-Nutzer sind, haben Sie Ihr Handy in der letzten Stunde schon vier Mal in der Hand gehabt.

Laptop-, Tablet- und Handyschaden: Zahlt meine Haftpflichtversicherung?

Laut „State of Mobile Report 2022“ vom App-Dienstleister App Annie aus San Francisco verbringt der durchschnittliche Smartphone-User 4,8 Stunden täglich vor seinem Gerät. Zum Vorjahr ist die Bildschirmzeit damit um satte 30 Prozent gestiegen. Wir gehen selten ohne Handy aus dem Haus. Wenn es kaputt geht, fehlt ein Teil des Lebens. Es verwundert daher nicht, dass Handyschäden zu den am meisten gemeldeten Haftpflichtschäden gehören.

Üblicherweise entsteht ein Laptop-, Tablet- oder Handyschaden, weil das Gerät ins Wasser fällt oder weil es aus der Hand rutscht und das Display bricht. Verschiedene Versicherungen können greifen, wenn dem Handy etwas zustößt, Privathaftpflicht und Hausrat­versicherung allen voran. Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, wo und wie der Schaden passiert ist.

Lässt jemand anderes Ihr Handy fallen oder wischt es aus Versehen vom Tisch, dann muss er haften und den Schaden erstatten. Hat er eine Haftpflicht­versicherung, zahlt die. In einem solchen Fall sollten Sie das kaputte Gerät bis zum Abschluss der Schadensregulierung aufbewahren; möglicherweise müssen Sie es der Versicherung schicken.

Mein Handy ist runtergefallen, das Display kaputt: Ein Fall für meine Haftpflicht?

Es ist schnell passiert: Das Handy fällt runter und das Display ist hin. Ob dann die Haftpflicht­versicherung zahlt, kommt auf die Umstände an: Handelt es sich um Ihr eigenes Handy, dann ist Ihre Haftpflicht nicht zuständig. Ist aber das Handy eines Dritten hinüber, dann greift Ihre Haftpflicht normalerweise.

Ist einem Freund beim Betrachten von Fotos Ihr Telefon aus der Hand gerutscht und kaputtgegangen, kann er haftbar gemacht werden. Hat er eine Haftpflicht­versicherung, springt diese nun ein und zahlt den Schaden. Wenn Ihr Freund vorsätzlich Ihr Telefon zerstört, haftet er ebenfalls, aber seine Haftpflicht­versicherung zahlt in so einem Fall nicht.

Kaputtes Handy mit gesprungenem Glas auf der Frontseite

Lohnt es sich, eine zusätzliche Handyversicherung abzuschließen?

Eine Handy­versicherung wird meist deswegen abgeschlossen, weil sie gegen den gefürchteten Displaybruch versichert. Auch Diebstahl ist bei manchen mitversichert.

Mitunter wird Ihnen schon beim Kauf des neuen Smartphones eine Handy­versicherung angeboten. Überstürzen Sie diese Entscheidung jedoch nicht. Nehmen Sie sich etwas Zeit, um in die Versicherungsunterlagen zu schauen und prüfen Sie: Welche Schäden sind versichert und welche nicht? Wird im Schadensfall der Neuwert oder der Zeitwert des Handys erstattet? Wie hoch sind die monatlichen Beiträge?

Gut zu wissen: Schließen Sie stattdessen eine Hausrat­versicherung ab. Viele unterschiedliche Schäden sind durch die Hausrat abgedeckt, je nach Tarif zum Beispiel auch Einbrüche. Der Premium-Tarif der SIGNAL IDUNA erstattet im Schadensfall sogar Datenrettungskosten. Außerdem können Sie in einer Hausrat­versicherung Ihre elektronischen Geräte mit einem speziellen Zusatzbaustein schützen. So ist nicht nur ein einzelnes Handy versichert, sondern auch Tablets, Laptops und alle mobilen Geräte, die Internetzugang haben oder in ein Smart-Home-Netzwerk eingebunden sind. Bei der SIGNAL IDUNA gibt es zum Beispiel den Zusatzbaustein Smart Home, der Ihre Geräte unter anderem gegen Bedienungsfehler und Feuchtigkeitsschäden versichert. Und während viele Handy­versicherungen oft nur den Wert des gebrauchten Geräts erstatten, zahlt die Hausrat­versicherung den Neuwert.

Was, wenn ich das Handy von einem Freund kaputtgemacht habe?

Ein Telefon fällt runter, ein Display zerspringt. Dieses Missgeschick passiert hundertfach jeden Tag. Zahlt Ihre Versicherung, wenn Sie das Handy von einem Freund kaputt gemacht haben? Und wann müssen Sie selbst zahlen? Schauen wir uns ein paar Beispiele an:

  • Sie wollten nur schnell etwas googeln. Das Telefon Ihres Freundes rutscht Ihnen aus der Hand und zerspringt auf dem Marmorfußboden. Das war klar ein Unfall, und Ihre Haftpflicht zahlt.
 
  • Ihr Freund hatte gerade sein Telefon in der Hand, als Sie mit Ihren Flipflops auf dem Marmorfußboden ausgerutscht und gegen ihn gestoßen sind. Ihrem Freund fiel daraufhin sein Telefon aus der Hand. Auch in diesem Fall sind Sie unbeabsichtigt schuld, und Ihre Haftpflicht zahlt.
 
  • Sie haben eine hitzige Diskussion mit Ihrem Freund und schmeißen aus Wut sein Telefon auf den Marmorfußboden. In diesem Fall sind Sie schadenersatzpflichtig. Da Sie vorsätzlich gehandelt haben, zahlt Ihre Haftpflicht jedoch keinen Cent.

 

Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ich das Firmenhandy kaputtgemacht habe?

Ein Sonderfall besteht, wenn Sie das Firmenhandy kaputtmachen, verlieren oder beschädigen. Zunächst kommt es auf den Vertrag an, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber haben. In der "Arbeitsvereinbarung zur Handynutzung" ist festgeschrieben, ob Sie bei Schäden am Diensthandy schadenersatzpflichtig sind. Welche Schäden Sie erstatten müssen, hängt von den genauen Umständen ab. Bei normalen Abnutzungsspuren müssen Sie das Diensthandy nicht ersetzen. Auch nicht, wenn es Ihnen aus der Tasche gestohlen wurde, wenn Sie es falsch bedient oder fallen gelassen haben.

Sie sehen also: Sie müssen nur in Ausnahmefällen für ein kaputtes Firmenhandy haften. In den Fällen, in denen der Arbeitgeber den Ersatz des Telefons von Ihnen verlangen kann, zahlt die Haftpflicht­versicherung normalerweise nicht. Es gibt aber auch Tarife, die das Diensthandy mitversichern, zum Beispiel die Haftpflicht-Tarife der SIGNAL IDUNA.

Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Handy-Diebstahl oder Verlust?

Bei Handy-Diebstahl oder Verlust ist Ihre Haftpflicht­versicherung nicht zuständig. Aber: In bestimmten Fällen greift bei Diebstahl die Hausrat­versicherung.

Die Hausrat­versicherung greift immer dann, wenn Teile Ihres Inventars durch Leitungswasser, Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl und Vandalismus beschädigt werden oder abhandenkommen. In geschlossenen Räumen außerhalb Ihrer Wohnung ist das Telefon durch die Außen­versicherung geschützt. Wenn Sie beraubt werden, kommt die Hausrat­versicherung auch dafür auf. Im Falle von einfachen Diebstählen, also zum Beispiel Taschendiebstahl, kommt es auf den Tarif an. Viele Versicherungen decken einfachen Diebstahl nicht ab. Andere, wie beispielsweise die SIGNAL IDUNA, versichern auch Trickdiebstahl.

Wenn Sie Ihr Handy verlieren, müssen Sie aber leider selbst zahlen. Für ein verlorenes Handy kommt weder die Hausrat-, noch die Haftpflicht auf.

Zahlt meine Haftpflicht, wenn mein Kind ein Handy kaputtmacht?

Ob Ihre Haftpflicht­versicherung Schadenersatz leistet, wenn Ihr Kind ein Handy kaputtmacht, hängt davon ab, wie alt das Kind ist und um wessen Handy es dabei geht. Ist es das Handy einer dritten Person und das Kind ist älter als sieben Jahre, dann zahlt Ihre Haftpflicht. Ist es das Handy einer dritten Person und das Kind ist unter sieben Jahre, dann zahlt Ihre Haftpflicht nur, wenn sie Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert, zum Beispiel die Haftpflicht­versicherungen der SIGNAL IDUNA.

Ihre Haftpflicht übernimmt aber keine Schäden, die Ihr Kind an Ihrem Handy, seinem eigenen oder denen seiner Geschwister verursacht. Schäden innerhalb der gemeinsam versicherten Familie werden als Eigenschäden gewertet und sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die einzige Ausnahme: Sie beschädigen das Handy Ihres erwachsenen Kindes, das in seiner eigenen Wohnung lebt und seinen eigenen Hausstand hat. Dann greift Ihre Haftpflicht­versicherung und ersetzt den Schaden.

Portrait of smiling little girl with smartphone in the kitchen

Wer bezahlt das kaputte Handy – die Hausrat- oder die Haftpflichtversicherung?

Wann die Haftpflicht­versicherung zahlt:

  • Bei unbeabsichtigten Schäden am eigenen Handy, die Dritte verursachen: die Haftpflicht des Verursachers. 

 

Was die Hausrat­versicherung zahlt:

  • Bei Schäden und Verlust durch Feuer, Leitungswasser, Blitzeinschlag, Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
  • Je nach Tarif: bei Verlust durch Trickbetrug und Taschendiebstahl.

Fazit: So sichern Sie sich gegen gegen Handyschäden ab

Das Fallenlassen des eigenen Handys ist schwer zu versichern. Einzelne Handy­versicherungen, die den Displaybruch versichern, erstatten oft nur den Zeitwert des Handys, und der sinkt schnell. Die Haftpflicht­versicherung ist Gold wert, wenn Sie oder ein Familienmitglied das Handy einer dritten Person beschädigen. Sie versichert aber keine selbst verursachten Schäden an Ihren eigenen Sachen.

Eine Hausrat­versicherung ohne Zusatzbaustein versichert das Fallenlassen auch nicht. Dennoch ist sie eine ausgesprochen sinnvolle Investition, denn sie greift bei den meisten anderen Schäden an Ihren elektronischen Geräten. Zum Beispiel bei Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, und Wasserschäden, und – wenn Sie einen Zusatzbaustein wie Smart Home von SIGNAL IDUNA haben – auch bei Bedienungsfehlern.

Was das kaputte Display betrifft: Für den Fall der Fälle besorgen Sie sich zusammen mit dem neuen Handy am besten gleich eine gute Schutzhülle.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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