Ist eine Haftpflicht­versicherung rückwirkend abschließbar?

Lars Schliewe
4 Min. Lesezeit

Ist das Missgeschick erst mal passiert, noch schnell eine Haftpflicht abschließen? Praktisch wär‘s ja schon. Aber auch realistisch?

Veröffentlicht am 09. Februar 2022

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Kurzer Überblick

  • Der rückwirkende Abschluss einer Privathaftpflicht­versicherung ist – genau wie bei den meisten anderen Versicherungen – nicht möglich.
  • Ist ein Schaden bereits vor dem Abschluss entstanden, wird dieser nicht von der Haftpflicht übernommen.
  • Ein solider Haftpflichtschutz kann ab sofort für unter 4 Euro monatlich abgeschlossen werden.
  • Im Haftpflichtfall wird in unbegrenzter Höhe mit dem persönlichen Vermögen gehaftet. Ein Schadenfall kann dabei schnell Millionenhöhen erreichen.
  • Die Haftpflicht­versicherung lässt sich individuell an Bedürfnisse und Lebenssituation anpassen. 

Warum lässt sich eine Privathaftpflicht nicht rückwirkend abschließen?

Es gibt ehrlich gesagt einige Gründe, die gegen die Möglichkeit eines nachträglichen Abschlusses einer Privathaftpflicht­versicherung sprechen. Die wichtigsten sind: 

 

Entspricht nicht dem Vorsorgegedanken 

Das Grundprinzip einer Versicherung folgt dem Vorsorgegedanken: Man hofft, dass zukünftig nichts passiert. Aber falls doch, springt der Versicherer ein und übernimmt die finanziellen Folgen. Eine Versicherung ist also eine Vorsorge für die Zukunft, keine Nachsorge für die Vergangenheit.

 

Rechnerischer Unsinn 

Die Berechnung von Versicherungsbeiträgen ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Wahrscheinlichkeiten, statistische Erhebungen, Erfahrungswerte, mögliche Schadenhöhe – all das (und noch einiges mehr) wird in diese Rechnung einbezogen. Die Wahrscheinlichkeit ist hierbei ein entscheidender Faktor. Je niedriger die Wahrscheinlichkeit, desto besser geht die Rechnung für den Versicherer auf. Und letztlich auch für den Kunden, denn nur dann sind moderate Beiträge möglich. Liegt die Wahrscheinlichkeit allerdings bei 100%, weil der Schaden ja schon eingetreten ist, geht diese Rechnung nicht mehr auf. 

 

Gesetzliche Vorgaben 

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist festgelegt, dass grundsätzlich das Prinzip der Vorwärts­versicherung gilt. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz nur für zukünftige Versicherungsfälle vereinbart werden kann.  

 

Gesunder Menschenverstand 

Lassen wir Versicherungsethik, -mathematik und -recht mal beiseite. Stellen Sie sich vor, jemand möchte bei Ihnen ein Haus gegen Feuer versichern, das schon brennt. Würden Sie darauf eingehen? Vermutlich eher nicht. Warum also sollte ein Versicherer das tun? 

Haftpflichtversichern – so früh wie möglich

Fest steht: Ist der Schaden erst passiert, lässt sich kein Versicherungsschutz mehr dafür abschließen. Es gilt also, den kleineren und größeren Missgeschicken des Lebens zuvorzukommen und den Haftpflichtschutz so früh wie möglich abzuschließen. Das geht bei uns übrigens schon für unter vier Euro monatlich.

Haftpflichtschutz müsste Pflicht sein

Die Privathaftpflicht­versicherung ist ein echtes Muss – auch wenn sie keine gesetzliche Pflicht ist. Es gibt keine andere freiwillige Versicherung, die so wichtig und gleichzeitig so günstig ist, wie eine Privathaftpflicht. Bei verhältnismäßig großem Risiko, denn ein Missgeschick passiert schließlich jedem mal.

Wichtig zu wissen: In Deutschland gibt es keine Schadensbegrenzung. Sind Sie also verantwortlich für einen Schaden, tragen Sie alle damit verbundenen Kosten in voller Höhe, notfalls ein Leben lang. Insbesondere bei Personenschäden kann das sehr (sehr) teuer werden.  

 

Ohne Haftpflicht­versicherung kann es eng werden

Verursachen Sie einen Schaden, wird Ihnen in der Regel eine Frist zur Leistung des Schadenersatzes gesetzt. Halten Sie diese Frist nicht ein oder können Sie die Summe nicht zahlen, fallen zusätzlich Zinsen an. Strafrechtliche Konsequenzen können folgen bis hin zur Pfändung von Eigentum, Privat- und Gehaltskonten.

Können Sie Ihre Schulden nicht begleichen, sind diese auch auf Familienmitglieder übertragbar und können sogar an Ihre Kinder und Enkelkinder vererbt werden. So kann ein einziges Missgeschick ohne Haftpflichtschutz Ihr Leben und das Ihrer Familie in erheblichem Maße beeinflussen.  

 

Haftpflichtschutz ohne Wartezeit

Besonders beruhigend: Haben Sie sich für eine Privathaftpflicht­versicherung entscheiden, müssen Sie nicht lange auf den Schutz warten. Genau genommen gar nicht. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen gibt es bei der Privathaftpflicht keine Wartezeit. Stellen Sie heute Ihren Antrag, kann der Versicherungsschutz bereits heute beginnen. Vorausgesetzt, die erste Beitragszahlung erfolgt fristgerecht.

 

Vermeiden Sie Lücken beim Wechsel

Aufgepasst: Achten Sie beim Wechsel von einem Versicherer zum anderen auf einen nahtlosen Übergang. Der neue Vertrag sollte direkt an den der Vor­versicherung anschließen, um Versicherungslücken zu vermeiden. Bei einem Wechsel zur SIGNAL IDUNA müssen Sie nicht einmal auf das Ende Ihrer Vor­versicherung warten. Wir bieten Ihnen sofortigen Schutz und Beitragsfreiheit, solange Ihr alter Vertrag noch läuft. Für stressfreie und vor allem sichere Übergänge. 

Alles drin, was rein muss?

Keine Frage: Jede Haftpflicht­versicherung ist besser als gar keine. Für optimale Sicherheit sollten Sie allerdings darauf achten, dass Ihr Versicherungsschutz auch zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Grundsätzlich bietet jede Haftpflicht­versicherung Schutz bei privaten Sach- und Personenschäden. Leistungsumfang und -summe unterscheiden sich je nach Tarif.

Am besten machen Sie sich einmal klar, welche Leistungen Sie eigentlich brauchen. Für Mieter empfiehlt sich die Absicherung von Schlüsselverlust. Eltern sollten auf die Absicherung ihrer deliktunfähigen Kinder achten. Hunde- und Pferdebesitzer benötigen eine Tierhalterhaftpflicht, Beamte den Baustein Diensthaftpflicht. Ein Blick in Ihre Versicherungsbedingungen sorgt schnell für Gewissheit, ob Sie ausreichend geschützt sind.

Dieser Blick lohnt sich übrigens nicht nur einmal, sondern regelmäßig. Zum einen weil Ihr Leben sich mit der Zeit verändert. Und zum anderen, weil die meisten Versicherer ihr Leistungsspektrum kontinuierlich weiterentwickeln. 

 

Passive Rechtschutzfunktion der Haftpflicht­versicherung

Ihr Haftpflicht­versicherung erstattet nicht nur Schäden, die Sie verursachen, sondern überprüft auch, ob die Ansprüche, die andere an Sie stellen, gerechtfertigt sind. Ist dies nach eingehender Prüfung nicht der Fall, wird die Forderung abgewehrt. Man nennt das passive Rechtsschutzfunktion.

Ausnahme für rückwirkende Leistungen: Berufshaftpflicht

Bei der Privathaftpflicht­versicherung gibt es keine Ausnahmen was den rückwirkenden Abschluss angeht. Anders ist das bei der Berufshaftpflicht. So kann es beispielsweise beim Haftpflichtschutz für Architekten und Ingenieure zu rückwirkenden Zahlungen für Langzeitschäden kommen. Diese können schon vor Abschluss des Vertrages entstanden sein, sich aber erst später zeigen. Die meisten Versicherer gewähren hier eine gewisse rückwirkende Absicherung sofern noch keine Schäden oder Fehler bekannt sind.

Fazit

Einen rückwirkenden Privathaftpflichtschutz gibt es nicht. Die Privathaftpflicht ist in Deutschland keine Pflicht­versicherung. In Anbetracht des Risikos, für Schäden mit dem privaten Vermögen haften zu müssen, ist sie allerdings ein Muss.

Hält man sich das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie das Haftpflicht-Risiko vor Augen, spricht alles dafür, sofort eine private Haftpflicht­versicherung abzuschließen – bei SIGNAL IDUNA schon ab 3,39 Euro im Monat.

Fragen und Antworten

Nein. Eine private Haftpflicht­versicherung leistet immer nur für Schäden, die nach dem Versicherungsbeginn entstanden sind. Deshalb sollte dieser günstige Schutz so früh wie möglich abgeschlossen werden. Eine Ausnahme bildet die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure. Diese kann unter Umständen für Schäden leisten, die in der Vergangenheit liegen.  

Schließen Sie so früh wie möglich eine Haftpflicht­versicherung ab. Für wenige Euro im Monat werden Schäden in Millionenhöhe abgedeckt – ohne Wartezeit. Außerdem werden sämtliche Forderungen an Sie gründlich geprüft und gegebenenfalls abgewehrt. Man spricht von einer passiven Rechtsschutzfunktion.  

Nein. Anders als die Kfz-Haftpflicht ist die private Haftpflicht­versicherung keine Pflicht. Aber ein Muss. Denn bei Haftpflichtschäden haftet man in Deutschland in unbegrenzter Höhe mit dem eigenen Vermögen. Das kann ohne Versicherungsschutz bis in den finanziellen Ruin führen.

Schäden, die in der Vergangenheit geschehen sind, können mit einem neu abgeschlossenen Vertrag nicht abgedeckt werden. Das gilt nicht nur bei der Privathaftpflicht­versicherung, sondern bei allen Arten der Haftpflicht­versicherung. Ausnahmen bilden bestimmte Berufshaftpflicht­versicherungen.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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