Wann zahlt die Haftpflicht für Schäden durch Kinder?

Lars Schliewe
5 Min. Lesezeit

Ab wann sind Ihre Kinder über die Familienhaftpflicht versichert? Und wie gehen Sie vor, wenn Ihr Kind einen Schaden verursacht hat?

Veröffentlicht am 05. Februar 2020

Zwei kleine Jungs fahren zusammen auf ein Skateboard

Kurzer Überblick

  • Mit einer Familienhaftpflicht können alle Mitglieder Ihres Haushaltes versichert werden. Kinder sind nicht automatisch mitversichert. Wenn Sie eine Familie gründen, müssen Sie vom Single- in den Familientarif wechseln.
  • Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden verursachen, gelten sie als deliktunfähig, sind nicht haftbar und daher rechtlich nicht verpflichtet, zu zahlen. Viele Versicherer machen das trotzdem. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung auch für Kinder unter sieben Jahren und andere deliktunfähige Personen leistet.
  • Tritt ein Schaden ein, melden Sie diesen sofort Ihrer Versicherung. Diese prüft den Schaden, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte. Im Falle eines Gerichtsprozesses übernimmt die Versicherung alle damit verbundenen Kosten.
  • Wenn Kinder spielen und toben, geht schnell mal etwas zu Bruch. Doppelt ärgerlich, wenn es nicht die eigene Fensterscheibe ist, sondern die des Nachbarn. Was müssen Sie beachten, wenn Ihre Kinder es krachen lassen?

Ist mein Kind automatisch mitversichert?

Eine private Haftpflicht­versicherung ist für jeden ein Muss, auch wenn sie keine Pflicht ist. Sie versichert Sach-, Vermögens- und Personenschäden an Dritten, die durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn passieren können. Schießt Ihr Kind beim Spielen im Garten den Fußball in die Scheibe des Nachbarn und verursacht somit einen Sachschaden, kann das schnell ein paar Tausend Euro kosten. Wenn der Ball den Nachbarn am Kopf trifft und sich der Nachbar deswegen ärztlich behandeln lassen muss, ist das ein Personenschaden, und diese sind in der Regel noch deutlich teurer. Ist Ihr Kind noch deliktunfähig, sind Sie zwar nicht verpflichtet, für solche Schäden aufzukommen, wollen Ihren Nachbarn aber wahrscheinlich trotzdem entschädigen. Mit einer privaten Haftpflicht für die ganze Familie können Sie sich und Ihre Kinder gegen solche Kosten absichern.

Haben Sie Kinder, müssen Sie diese zusätzlich versichern. Versicherer bieten dazu Tarife für Familien an. Eine Familienhaftpflicht schützt den Ehepartner oder die Ehepartnerin und alle Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben: Nicht nur leibliche Kinder sind versichert, sondern auch Pflege-, Adoptiv- und Enkelkinder. Sogar Au-pairs sowie Austauschschülerinnen und -schüler, die im Haushalt leben, können bis zu einem Jahr lang in der Familienhaftpflicht mitversichert werden. Kinder sind ohne Altersbeschränkung mitversichert, auch während Studium und Ausbildung, solang sie unverheiratet und noch nicht berufstätig sind.

Altersgrenzen: Wann zahlt die Haftpflichtversicherung bei Kindern?

Der Gesetzgeber hat verschiedene Altersgrenzen für die Schuldfähigkeit von Kindern und Jugendlichen festgelegt. Ist Ihr Kind unter sieben, hat es nicht die Reife, die Folgen seines Handelns zu überschauen und kann grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. Es ist deliktunfähig und somit nicht haftbar. Die geschädigte Person bleibt also auf ihren Kosten sitzen, es sei denn, es kommt zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht und Sie haften somit selbst. Viele Versicherungen bieten Familientarife, die Kinder unter sieben mitversichern. Achten Sie darauf, dass auch Ihre Haftpflicht das leistet.

Ist Ihr Kind zwischen sieben und zehn Jahre alt, gilt es als eingeschränkt schuldfähig: Im motorisierten Straßenverkehr kann es immer noch nicht haftbar gemacht werden, vorausgesetzt, es hat nicht vorsätzlich gehandelt. Im ruhenden Verkehr (Schäden an parkenden Autos) ist das Kind jedoch bereits haftbar, und die Haftpflicht­versicherung zahlt.

Ist Ihr Kind älter als zehn, kann die Schuldfähigkeit gegebenenfalls individuell geprüft werden. Ergibt die Einzelfallprüfung, dass das Kind die nötige Reife und Erfahrung besitzt, um haftbar gemacht zu werden, ist auch dies ein Fall für die Haftpflicht­versicherung.


Ein Beispiel:
Ihre achtjährige Tochter überquert mit ihrem Fahrrad eine Straße, und der herankommende Autofahrer muss heftig bremsen, um sie nicht zu überfahren. Das Auto hinter ihm fährt ihm auf, und es entsteht ein hoher Sachschaden. Wer kommt für den Schaden auf? Das Mädchen ist mit ihren acht Jahren zwar grundsätzlich deliktfähig (müsste also haften), aber im motorisierten Straßenverkehr noch nicht. Deswegen ist auch eine Haftpflicht­versicherung rechtlich nicht verpflichtet zu zahlen. Nun kommt es auf zwei Faktoren an: die Aufsichtspflicht der Eltern und der jeweilige Tarif der Haftpflicht­versicherung. Haben die Eltern im Moment des Unfalls ihre Aufsichtspflicht verletzt, sind sie verantwortlich und müssen zahlen. Haben sie eine Haftpflicht, zahlt die Versicherung. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, ist niemand haftbar. Und der Autofahrer bleibt auf seinem Blechschaden sitzen. Es sei denn, die Eltern haben eine Haftpflicht­versicherung, die deliktunfähige Kinder mitversichert, zum Beispiel bei der SIGNAL IDUNA.

 

Wann ist mein Kind deliktfähig? 

  • 0-7 Jahre alt: 
    Grundsätzlich nicht deliktfähig
  • 7-10 Jahre alt: 
    Eingeschränkt deliktfähig: Nicht im motorisierten, jedoch im ruhenden Verkehr
  • 10-18 Jahre alt: 
    Grundsätzlich deliktfähig. Wird per Einzelfallprüfung entschieden.
  • ab 18 Jahre alt: 
    Voll Deliktfähig. Ausgenommen sind Personen mit psychischen Störungen oder eingeschränkter Wahrnehmungs-
    fähigkeit.

Was ist die Deckungssumme?

Ihre vierzehnjährige Tochter schießt versehentlich einen Fußball in das Wohnzimmerfenster des Nachbarn. Die Kosten für die kaputte Scheibe zu bezahlen ist ärgerlich. Doch wenn die Glasscherben dem Nachbarn um die Ohren fliegen und er deswegen ärztlich behandelt werden muss, ist zusätzlich ein Personenschaden entstanden. Und die Kosten für medizinische Behandlungen sind in der Regel noch höher als Sachschäden.

Deswegen sollten Sie darauf achten, dass Ihre Haftpflicht­versicherung eine möglichst hohe Deckungssumme hat. Die Deckungssumme beziffert den Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Die Deckungssumme sollte hoch genug sein, um im Ernstfall Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Arbeitsausfälle, Reha und sogar lebenslange Renten zu bezahlen. Die SIGNAL IDUNA versichert Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person und erstattet je Schadensfall bis zu 75 Millionen Euro.

Schaden durch Kind: Wann zahlt die Haftpflicht?

"Eltern haften für ihre Kinder" – diesen Hinweis kennen Sie vom Baustellenschild. Tatsächlich haften Eltern aber nur dann für die Missgeschicke ihrer Kinder, wenn sie zum Zeitpunkt des Schadens ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wenn Ihr sechsjähriger Sohn zum Beispiel versehentlich beim Ballspielen im Vorgarten das Auto Ihrer Nachbarin zerkratzt, während Sie in Sichtweite sind, ist niemand haftbar: Ihr Sohn nicht, denn er ist deliktunfähig. Sie auch nicht, denn Sie sind Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Die Nachbarin bleibt also auf den Reparaturkosten sitzen. Es sei denn, Sie haben eine Haftpflicht­versicherung, die deliktunfähige Kinder mitversichert.

Wenn Ihr Sohn aber längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen wurde und währenddessen das Auto zerkratzt hat, dann haften Sie tatsächlich für Ihn, denn Sie sind Ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. In diesem Fall würde also auch die Haftpflicht­versicherung zahlen, die deliktunfähige Kinder nicht mitversichert.

Ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, ist mitunter nicht so leicht festzustellen und wird im Streitfall individuell geprüft. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle: Neben dem Alter sind Reifegrad, Charakter und Erfahrungsstand des Kindes sowie die äußeren Umstände von Bedeutung.

Wenn Sie eine Haftpflicht­versicherung haben, die auch deliktunfähige Kinder mitversichert, müssen Sie sich darüber nicht den Kopf zerbrechen, denn die Versicherung leistet Schadensersatz, egal, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Bei der SIGNAL IDUNA sind deliktunfähige Kinder in allen Tarifen mitversichert.

Mein Kind hat ein Auto beschädigt – was ist jetzt zu tun?

Es ist passiert: Ihre achtjährige Tochter hat mit ihrem Fahrrad das Auto Ihres Nachbarn gestreift und einen stattlichen Kratzer im Lack hinterlassen. Im Straßenverkehr sind Kinder unter zehn zwar noch deliktunfähig, dies gilt allerdings nicht für den ruhenden Verkehr: Für Schäden an parkenden Autos müssen Kinder ab sieben Jahren haften. Haben Sie eine Haftpflicht­versicherung, übernimmt diese glücklicherweise die Kosten.

Was ist im Schadensfall zu tun?
Halten Sie sich an folgende Schritte, und die Angelegenheit kann schnell aus der Welt geschafft werden:

  • Dokumentieren Sie den Schaden. Fotografieren Sie den Kratzer aus unterschiedlichen Perspektiven, machen Sie Notizen vom Unfallhergang. Wie kam es zum Schaden, was war der Auslöser, wer war beteiligt? Vergessen Sie auch nicht, die persönlichen Daten Ihres Nachbarn zu notieren.
  • Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung und melden Sie den Schaden. Ihre Versicherung prüft nun, ob die Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind oder nicht.
  • Greifen Sie der Versicherungsprüfung nicht vor: Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab und begleichen Sie keine Zahlungen. Für den Fall, dass die Versicherung die Schadensersatzforderung als ungerechtfertigt einstuft, bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen.
  • Füllen Sie die Schadensmeldung aus. Die Versicherung lässt Ihnen ein Formular zukommen, in dem Sie den Schaden protokollieren. Sie beschreiben, was für eine Art von Schaden entstanden ist, wann es zu dem Schadensfall kam, wer die beteiligten Personen waren und was genau geschehen ist.
  • Alles weitere übernimmt Ihre Haftpflicht. Leiten Sie alle Schreiben, die den Fall betreffen, an Ihre Versicherung weiter. Die wird den Fall prüfen, unberechtigte Forderungen abwehren, berechtigte begleichen. Falls es zum Prozess kommt, wird die Versicherung Ihnen einen Anwalt zur Seite stellen und die Prozesskosten tragen.

Fazit zum Haftpflichtschutz für Kinder

Die private Haftpflicht ist die Versicherung, die jeder braucht. Eine Familienhaftpflicht sichert nicht nur Sie allein ab, sondern bietet einen wichtigen Rundumschutz für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die durch Sie selbst, Ihren Partner, Ihre Partnerin oder Ihre Kinder verursacht werden. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Tarifes auf eine hohe Deckungssumme und darauf, dass auch deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Die private Haftpflicht­versicherung der SIGNAL IDUNA leistet beides: Deliktunfähige Kinder können in allen Tarifen mitversichert werden, und mit dem Premium-Tarif sind Sie mit einer Deckungssumme von bis zu 75 Millionen Euro optimal abgesichert.

Fragen und Antworten

Der Versicherungsschutz durch die familiäre Haftpflicht­versicherung ist oft an den Ausbildungsstatus und den Familienstand gekoppelt. Befindet sich Ihr Kind in seiner ersten Ausbildung und ist noch nicht berufstätig, so ist der Schutz der Familienhaftpflicht weiterhin wirksam, auch dann, wenn es volljährig ist, nicht mehr bei den Eltern wohnt oder selbst Kinder hat. Der Versicherungsschutz erlischt erst dann, wenn Ihr Kind heiratet, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht oder ins Berufsleben einsteigt.

 

Ausführlichere Informationen dazu finden Sie im Blogartikel zu Haftpflicht in Studium und Ausbildung.

Ob Ihre Haftpflicht­versicherung Schadensersatz leistet, wenn Ihr Kind ein Handy kaputt macht, hängt davon ab, wie alt das Kind ist und um wessen Handy es dabei geht. Ist es das Handy einer dritten Person und das Kind ist älter als sieben Jahre, dann zahlt Ihre Haftpflicht. Ist es das Handy einer dritten Person und das Kind ist unter sieben Jahre, dann zahlt Ihre Haftpflicht nur, wenn Sie Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert haben, zum Beispiel bei der Haftpflicht­versicherungen der SIGNAL IDUNA.

In der Regel haften Eltern nur dann für die Missgeschicke ihrer Kinder, wenn sie zum Zeitpunkt des Schadens ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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