Fallende Risikolebens­versicherung: Welche Vorteile hat sie?

Karin Linden
7 Min. Lesezeit

Wer ein Haus kauft, muss dafür häufig bei der Bank einen Kredit aufnehmen und diesen jahrelang abbezahlen. Doch was ist, wenn der Kreditnehmende stirbt? Warum sich bei der Absicherung eines Immobilienkredits vor allem eine Risikolebens­versicherung mit fallender Versicherungssumme lohnt, erfahren Sie hier.

Veröffentlicht am 23. Mai 2023

Eine junge Familie spielt mit den Kindern in Umzugskartons.

Kurzer Überblick:

  • Bei einer Risikolebens­versicherung wird bei Vertragsabschluss eine Versicherungssumme vereinbart und Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt.
  • Es gibt grundsätzlich zwei Varianten, wie die Versicherungssumme gestaltet werden kann: konstant und fallend.
  • Eine konstante Versicherungssumme lohnt sich vor allem für die Familienabsicherung. Egal ob die versicherte Person fünf oder 15 Jahre nach Vertragsabschluss stirbt: Die Versicherungssumme ist immer konstant hoch.
  • Bei einer fallenden Versicherungssumme wird die Versicherungssumme mit fortschreitender Laufzeit geringer. Vorteil: Sie ist günstiger als die konstante Risikolebens­versicherung.
  • Die fallende Risikolebens­versicherung unterscheidet sich nochmals in zwei Optionen: linear und annuitätisch fallend. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist, wie schnell die Versicherungssumme im Vergleich zum Zinssatz des Kredits fällt.

Lebensträume absichern mit einer Risikolebensversicherung

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, haben Sie sicherlich vieles im Kopf – den eigenen Tod vermutlich nicht. Verständlich: Vielen fällt der Gedanke an das eigene Ableben nicht leicht. Steht er doch in Kontrast zur Erfüllung eines Lebenstraums. Umso wichtiger, genau diesen Fall mitzudenken. Denn was passiert, wenn Sie die Kreditschulden durch einen plötzlichen Todesfall nicht mehr tilgen können?

Stirbt der Kreditnehmende durch einen Unfall oder eine Krankheit, können Hinterbliebene in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil sie den Kredit allein nicht mehr stemmen können. Schlimmstenfalls droht der Verlust des Zuhauses. Für Ihre Familie würde ein wichtiger Rückzugsort in Zeiten der Trauer wegfallen. Um Ihre Liebsten vor diesem Ernstfall zu schützen, ist bei einem Immobilienkredit der Abschluss einer fallenden Risikolebens­versicherung sinnvoll.

Was ist eine fallende Risikolebensversicherung?

Das Prinzip einer Risikolebens­versicherung ist einfach: Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer eine vorab vereinbarte Versicherungssumme an Hinterbliebene, d. h. vertraglich begünstige Personen aus.

So setzt sich der Beitrag für eine Risikolebens­versicherung zusammen

Der individuelle Beitrag für eine Risikolebens­versicherung ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren: Zum einen ist die Höhe der Versicherungssumme relevant, zum anderen die Vertragslaufzeit. Je niedriger Summe und Laufzeit ausfallen, desto geringer ist in der Regel der monatliche Beitrag. Berücksichtigt werden auch das Eintrittsalter sowie Ihr Beruf.

Darüber hinaus spielen die Lebensumstände der versicherten Person eine Rolle: Wer zum Beispiel raucht, eine schwere Vorerkrankung hat, regelmäßig mit dem Gleitschirm fliegt oder mit dem Motorrad über den Hockenheimring rast, muss mit einem Risikozuschlag rechnen.

Wie hoch die Versicherungssumme ausfällt, ist davon abhängig, wofür die Risikolebens­versicherung benötigt wird. Die meisten Abschlüsse erfolgen bei der Finanzierung von Krediten. Im Todesfall eines Hauptverdienenden haben Hinterbliebene die Möglichkeit, den Kredit für die Immobilie weiter abzubezahlen, ohne in die Schuldenfalle zu geraten.

Hier kommt die fallende Versicherungssumme ins Spiel: Sie tut genau das, was der Name sagt: Sie fällt mit der Zeit. Die Versicherungssumme bleibt nicht durchgängig konstant, sondern verringert sich mit fortschreitender Laufzeit. Diese Variante bietet sich vor allem an, wenn es um die Absicherung eines Kredits mit festem Raten- bzw. Tilgungsplan geht. Je länger ein Kredit läuft und je näher das Auslaufen des Kredits rückt, desto geringer sind die Tilgungsraten.

Rechenbeispiel: Risikolebens­versicherung mit fallender Versicherungssumme

Guido und Christina Michallek haben vor kurzem eine Wohnung gekauft. Um die Immobilie zu finanzieren, nehmen sie bei der Bank einen Kredit von 300.000 Euro auf. Hierfür müssen sie 30 Jahre lang eine Rate von 1.000 Euro monatlich zahlen. Da beide als Bauingenieure ungefähr dasselbe Gehalt verdienen, teilen sie sich die Rate zu je 500 Euro.

  • Wenn direkt zu Beginn der Vertragslaufzeit einer der beiden verstirbt, muss der andere für den Rest der Laufzeit die andere Hälfte der monatlichen Rate von 500 Euro mitbezahlen. Hochgerechnet auf 30 Jahre bedeutet das:
    30 Jahre x 12 Monate x 500 Euro = 180.000 Euro. Heißt: Die Versicherungssumme muss zu Beginn der Laufzeit 180.000 Euro betragen.
  • Wenn zum Beispiel Christina nach zehn Jahren Kreditlaufzeit verstirbt, benötigt Guido weniger Geld, um die Kreditraten weiterzahlen zu können:
    20 Jahre Restlaufzeit x 12 Monate x 500 Euro = 120.000 Euro.
  • Dies ist durch die linear fallende Versicherungssumme möglich. Sie kann genauso berechnet werden, dass Hinterbliebene ausreichend Geld zur Verfügung haben, um den Kredit weiter abzubezahlen. Da der Kredit im Laufe der Zeit durch abgezahlte Raten kleiner wird, fällt auch die Versicherungssumme. Dadurch sind die Beiträge bei der Risikolebens­versicherung monatlich günstiger als bei einer konstanten Versicherungssumme.
  • Wie macht sich das nun in den monatlichen Beiträgen für eine Risikolebens­versicherung bemerkbar? Fallend vs. konstant – eine beispielhafte Beitragsrechnung:

    Monatsbeitrag 180.000 Euro mit fallender Summe = 6,24 Euro
    Monatsbeitrag 180.000 Euro mit konstanter Summe = 13,12 Euro

    Der Monatsbeitrag ist für eine versicherte Person, Bauingenieurin, 30 Jahre alt, Nichtraucherin berechnet.

Linear fallend und annuitätisch fallend: Was ist der Unterschied?

Grundsätzlich eignet sich die fallende Risikolebens­versicherung zur Absicherung sämtlicher Risiken, die über eine bestimmte Laufzeit hinweg geringer werden. Das kann neben der Immobilienfinanzierung zum Beispiel der Kauf eines Autos sein.

Bei einer linear fallenden Risikolebens­versicherung verringern sich Versicherungssumme und Beiträge jedes Jahr um den gleichen Betrag

Wenn Sie eine Risikolebens­versicherung mit annuitätisch fallender Versicherungssumme abschließen, sinkt die Versicherungssumme jedes Jahr analog zur Restschuld des Kredits. Dabei werden auch die sinkenden Zinsen eingerechnet. Heißt: Hinterbliebene erhalten als Versicherungssumme den Betrag, der auch der Restschuld des Kredits entspricht.

Allerdings birgt die annuitätische Variante Nachteile: Sie können einen Kredit nicht auf einen Schlag begleichen, denn in der Regel gibt es kein Sondertilgungsrecht in Höhe der Restschuld. Wenn Sie den Kredit also komplett abbezahlen möchten, müssten Sie sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen, was wiederum mit hohen Zusatzkosten für Sie verbunden wäre.

Außerdem ist die annuitätisch fallende Versicherungssumme deutlich komplexer als die linear fallende Variante – es ist schwer, den Überblick über die Höhe der zu erwartenden Versicherungssumme zu behalten. Aufgrund der überwiegenden Nachteile bieten einige Versicherer – darunter SIGNAL IDUNA – diese Variante nicht mehr an.

Schaubild: Fallende Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung

Welche Vorteile bietet die fallende Risikolebensversicherung?

Wichtig bei der Wahl einer Risikolebens­versicherung ist zu prüfen, welche Variante am besten zu Ihrer Lebenssituation passt. Eine konstante Risikolebens­versicherung ist die richtige Variante, wenn Sie Ihre Familie absichern möchten und der Versicherungsbedarf gleichbleibt – beispielsweise um Ihren Kindern genug Geld für eine Ausbildung oder den Führerschein zu hinterlassen. 

Die fallende Risikolebens­versicherung ist hingegen ideal, wenn von der Versicherungssumme ein Immobilienkredit oder eine andere Finanzierung geschützt werden soll. 

In erster Linie profitieren Sie bei der fallenden Risikolebens­versicherung davon, dass die finanzielle Absicherung sehr genau planbar ist. Noch mal zur Erinnerung: Die Versicherungssumme ist bei dieser Variante an den Tilgungsplan des Kredits gekoppelt. Ihre Hinterbliebenen erhalten also genau die Versicherungssumme, die sie zum jeweiligen Zeitpunkt des Todesfalls für das Abbezahlen des Kredites benötigen – nicht mehr und nicht weniger. 

Das Risiko ist also kalkulierbar – und bietet mehr Planungssicherheit für Versicherer. Denn für sie sinkt mit der Zeit das Risiko, eine hohe Summe auszahlen zu müssen. Dadurch zahlen Sie als Kundin oder Kunde bei der fallenden Versicherungssumme einen geringeren Beitrag als bei der konstanten Versicherungssumme.

Ein weiterer Pluspunkt: Bei einer fallenden Risikolebens­versicherung im Zuge einer Immobilienfinanzierung gibt es die Möglichkeit auf vereinfachte Gesundheitsfragen, d. h. Sie profitieren von einem verkürzten Fragenkatalog. Dadurch ist der Abschluss einer Risikolebens­versicherung sehr unkompliziert.

Fazit

Prüfen Sie genau, welche Risikolebensversicherung am besten zu Ihnen passt

Egal ob Sie sich für eine fallende oder konstante Versicherungssumme bei einer Risikolebens­versicherung entscheiden – es gibt kein Richtig oder Falsch. Wichtig ist, dass Sie sich vor Vertragsabschluss in Ruhe informieren, welche Variante im Ernstfall den besten Schutz für Ihre Hinterbliebenen bietet: Eine fallende Risikolebens­versicherung kann geeignet sein, wenn Sie einen Kredit absichern wollen, während eine konstante Versicherungssumme sinnvoll ist, um Hinterbliebene mit einer festen Geldsumme abzusichern.

Fragen und Antworten

Normalerweise versichert der Versicherungsnehmer sein eigenes Leben, bezahlt die Beiträge selbst und trägt seine Partnerin oder seinen Partner als begünstige Person seiner Risikolebens­versicherung ein.

 

Bei der Überkreuz-Variante wird nicht das eigene Leben, sondern das des Partners versichert. Der wiederum versichert das Leben des anderen. Sie zahlen also Beiträge für die eigene Absicherung, falls ihre Partnerin oder ihr Partner stirbt.

 

Der Vorteil: Da Sie bei dieser Variante zugleich die beitragszahlende und ­versicherungsnehmende Person sind, erben Sie nichts, sondern haben selbst für Ihren Hinterbliebenenschutz gezahlt. Somit behandelt das Finanzamt die Versicherungssumme nicht als Hinterlassenschaft und Sie sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Sich überkreuz zu versichern bedeutet, dass die beiden Partner jeweils einen eigenen Vertrag abschließen und den jeweils anderen als versicherte Person eintragen. Ein Vorteil dieser Variante ist, dass Sie aus Ihrem eigenen Vertrag die Versicherungssumme erhalten – und deshalb keine Erbschaftssteuer anfällt. Nachteil: Der Vertrag kann nach einer Trennung bzw. Scheidung nicht angepasst werden.

 

Bei einer verbundene Risikolebens­versicherung unterschreibt ein Paar gemeinsam einen Vertrag, in dem beide versichert sind. Diese Variante hat allerdings einige Nachteile: Sie bietet nur für einen Todesfall Hinterbliebenenschutz. Heißt: Wenn ein Partner oder eine Partnerin verstirbt, bekommt der andere das Geld ausgezahlt. Dann endet der Vertrag.

 

Es wird also nur für eine Person Geld ausgezahlt. Wenn beide gleichzeitig versterben, erhalten die Hinterbliebenen – zum Beispiel Kinder – nur eine Versicherungssumme. Weiterer Nachteil: Bei einer Scheidung oder Trennung kann dieses Vertragsmodell nicht auseinanderdividiert und eine andere bezugsberechtigte Person eingetragen werden. Aufgrund der vielen Nachteile bietet SIGNAL IDUNA diese Variante nicht mehr an.

Nein, in diesem Vertragsmodell fallen keine Erbschaftssteuern an, da Sie die Versicherungssumme aus Ihrem eigenen Vertrag erhalten. 

Wenn beide Vertragspartner aus einer verbundenen Risikolebens­versicherung sterben, erhalten die nächsten Hinterbliebenen in der Erbschaftsfolge die Versicherungssumme – in der Regel sind das die Kinder. Oft reicht das Geld für sie zum Leben jedoch nicht aus. Denn: Beim Abschluss der verbundenen Risikolebens­versicherung wird davon ausgegangen, dass nur das Einkommen eines Partners durch die Versicherungssumme aufgefangen werden muss. Dementsprechend ist der finanzielle Schutz aus einer Risikolebens­versicherung für mehrere Personen oftmals zu niedrig.

Über die Autorin

Marktmanagerin
Karin Linden

Karin Linden ist als Marktmanagerin im Bereich Marketing für die SIGNAL IDUNA tätig. Als Expertin für die Themen Arbeitskraftabsicherung  und Risikoabsicherung verfasst sie informative Ratgeberbeiträge. Ihr Fachwissen gibt sie zudem bei Vorträgen zur Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamtinnen und Beamte weiter. In ihrer Freizeit genießt die Juristin ausgedehnte Spaziergänge mit ihren Hunden.

Karin Linden

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