Risikolebens­versicherung mit Berufsunfähigkeit: Sinnvoll?

Karin Linden
6 Min. Lesezeit

Sowohl eine Risikolebens­versicherung als auch eine Berufsunfähigkeits­versicherung bieten Schutz, wenn Einkommen unerwartet wegfällt. Ist es sinnvoll, sie zu kombinieren oder sollte ich die beiden Risiken einzeln abdecken?

Veröffentlicht am 18. September 2023

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Kurzer Überblick

  • Eine Risikolebens­versicherung (RLV) und eine Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) schützen vor finanzieller Schieflage, wenn Einkommen unerwartet wegfällt.
  • Die BU schützt Sie, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr ausüben können. Die RLV ist die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. 
  • Zum Teil bieten Versicherer eine Kombination aus Lebens­versicherung mit Berufsunfähigkeit an.
  • Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Bei langfristigen und existenziellen Versicherungen wie diesen lohnt sich ein sorgfältiger Blick und eine Beratung.

Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist was?

Zunächst haben beide Versicherungen eine essenzielle Gemeinsamkeit: Sie schützen vor finanzieller Schieflage, wenn Einkommen unerwartet wegfällt. Die Ursache, warum die beiden Versicherungen zum Einsatz kommen, ist jedoch verschieden:

Die Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) schützt Sie, wenn Ihr Einkommen aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung plötzlich wegbricht. Tatsächlich passiert dies gar nicht so selten: In Deutschland wird jede vierte Person im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig, stellt die Deutsche Aktuarvereinigung in einem Fachartikel fest. Eine BU ist also grundsätzlich für alle ein sinnvoller Schutz mit Eintritt ins Berufsleben.

Eine Risikolebens­versicherung (RLV) schützt die, die Ihnen nahestehen: Sie ist die finanzielle Absicherung für Hinterbliebene im Falle Ihres Todes. Ob sinnvoll oder nicht, können Sie mit einer simplen Frage beantworten: Geraten meine Liebsten in eine finanzielle Schieflage, sollte ich plötzlich nicht mehr da sein?

Teil die Leistungen im Ernstfall existenziell sind, macht es Sinn, beide Risiken abzudecken. Teilweise bieten Versicherer eine Kombination der Versicherungen.

Ein Paar guckt sich sein Haus im Rohbau an.

Wer ein Haus kauft, nimmt meist einen Kredit auf. Stirbt einer der Kreditnehmer, droht die finanzielle Schieflage. Mit einer Risikolebens­versicherung sorgen Sie vor.

Wie können RLV und BU kombiniert werden?

Das Risiko „finanzieller Engpass“ lässt sich durchaus in einem Vertrag zusammenfassen. Viele Versicherer bieten dann eine so genannte Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ) an. Das bedeutet, dass die Berufsunfähigkeits­versicherung im Rahmen der Risikolebens­versicherung hinzu versichert wird. Auch wenn sich der Name nur durch eine Silbe unterscheidet: Die Zusatz­versicherung bietet weniger Leistungen als die Einzel­versicherung.

Alternativ können Sie natürlich beide Risiken in Einzelverträgen absichern und haben dann getrennt laufend eine Berufsunfähigkeits­versicherung und eine Risikolebens­versicherung. Der entscheidende Vorteil: Sie können beide Versorgungslücken bedarfsgerecht abdecken. Dazu gehört auch, dass Sie die Einzelverträge durch veränderte Lebensumstände leichter anpassen können als bei kombinierten Verträgen. Ist die Kombination also wirklich sinnvoll?

Was spricht für einen Kombivertrag?

  1. Aufwand: Alle Angaben nur einmal machen zu müssen bedeutet sowohl für Sie als auch den Versicherer weniger Aufwand, und der Vertrag ist schneller abgeschlossen. 
  2. Kosten: Durch den geringeren Aufwand auf Versicherungsseite und der Kombination aus zwei Leistungen können auch die Abschlusskosten geringer ausfallen.
  3. Einmalige Gesundheitsprüfung: Dies ist für viele ein Knackpunkt, da sie fürchten, falsche Angaben zu machen und dadurch ihren Versicherungsschutz zu riskieren. So dramatisch ist diese Prüfung in der Regel aber nicht. Lesen Sie hierzu gerne Lesen Sie hierzu gerne unseren Ratgeberartikel rund um das Thema Gesundheitsfragen.

Eine weitere Befürchtung ist die Tatsache, dass sich der eigene Gesundheitszustand verschlechtert hat, wenn zwischen den Prüfungen zu viel Zeit liegt. Dieses Risiko können Sie leicht umgehen: Wenn Sie beide Versicherungen zwar getrennt, aber zur gleichen Zeit abschließen, liegt auch zwischen den Prüfungen nur ein kurzer Zeitraum.

Eine Frau und ein Mann schauen sich gemeinsam Unterlagen an einem Tisch mit einem Laptop darauf an.

Egal, ob Berufsunfähigkeits­versicherung oder Risikolebens­versicherung: Bei Abschluss müssen Sie die sogenannten Gesundheitsfragen beantworten.

Was spricht für Einzelverträge?

  1. Vertragsveränderungen: Sollten Sie Ihren Vertrag anpassen wollen, zum Beispiel für höhere Leistungen oder eine längere Laufzeit, ist das einfacher möglich als bei einem Kombiprodukt.
  2. Vertragskündigungen: Wenn Sie nur eine der beiden Leistungen nicht mehr benötigen, ist eine einzelne Kündigung in der Kombivariante nicht möglich. 
  3. Anbieterauswahl: Bei zwei Verträgen können Sie diese bei zwei unterschiedlichen Versicherern abschließen, falls Sie dadurch bessere Leistungen erhalten. 
  4. Leistungsinhalte: Einzelverträge bieten in der Regel mehr – wie zusätzliche Leistungsbausteine oder zusätzlichen Service. Kombiprodukte bieten hingegen eher pauschalisierte Leistungen und weniger individuellen Service.

Auf einen Blick: RLV mit BU kombinieren oder einzeln absichern?


Das spricht für einen Kombivertrag
  • Sie haben weniger Aufwand, da Sie den Prozess nur einmal durchlaufen.

  • Sie benötigen nur eine einmalige Gesundheitsprüfung statt zwei.

  • Der Versicherer hat weniger Aufwand – für einen schnelleren Vertragsabschluss.

  • Da Sie beides in einem versichern, haben Sie nur einmalige Abschlusskosten.

  • Insgesamt ist ein geringerer Beitrag in der Kombination möglich.


Das spricht gegen einen Kombivertrag
  • Sie müssen gegebenenfalls mit weniger Leistungen rechnen und mit pauschaleren Angeboten.

  • Kombiverträge sind weniger flexibel, was Anpassungen wie Leistungserhöhungen oder Laufzeitveränderungen betrifft.

  • Sie können keine einzelnen Kündigungen vornehmen, sollten Sie nur eines der beiden Produkte nicht mehr brauchen.

  • Die in der Regel unterschiedlichen Ablaufdaten einer RLV und einer BU können nicht berücksichtigt werden.

  • Sie sind an einen Versicherer gebunden statt für beide Produkte das jeweils beste Angebot zu wählen.

Fazit

Auch wenn die Kombination Risikolebens­versicherung mit Berufsunfähigkeits­versicherung Vorteile in Bezug auf Aufwand und Kosten hat, so stellt sich die Frage, wie ausschlaggebend sie sind: Hier geht es um Versicherungen, die auf viele Jahre ausgerichtet sind und einen existenziellen Schutz bieten – sowohl für Sie als auch Ihre Angehörigen. 

Wir empfehlen deshalb, einzelne Verträge abzuschließen, über die Sie und Ihre Angehörigen im Fall der Fälle bessere Leistungen erhalten. Auch sollten Sie bei diesen bedeutsamen Versicherungen lieber Angebote vergleichen und sich beraten lassen.

Fragen und Antworten

Nein, die RLV wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Die Hinterbliebenen, die im Vertrag als Begünstigte hinterlegt sind, erhalten die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssummet. Wird eine unheilbare Krankheit mit einer diagnostizierten Lebenserwartung von höchstens zwölf Monaten festgestellt, kann die Versicherungssumme bereits vor dem Tod der versicherten Person ausgezahlt werden.

Es ist möglich, dass die Kombination günstiger ist, zum Beispiel durch geringere Abschlusskosten. Durch die lange Laufzeit der Versicherungen relativiert sich die Ersparnis vom Beginn jedoch. Auch kann es sein, dass die Beiträge für die Kombi-Versicherung niedriger sind. Beachten Sie jedoch, dass damit auch häufig schlechtere Leistungen verbunden sind. Weil es um essenzielle Absicherungen geht, empfehlen wir, auf Leistungen und zumindest nicht primär auf Kosten zu achten.

Über die Autorin

Marktmanagerin
Karin Linden

Karin Linden ist als Marktmanagerin im Bereich Marketing für die SIGNAL IDUNA tätig. Als Expertin für die Themen Arbeitskraftabsicherung  und Risikoabsicherung verfasst sie informative Ratgeberbeiträge. Ihr Fachwissen gibt sie zudem bei Vorträgen zur Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamtinnen und Beamte weiter. In ihrer Freizeit genießt die Juristin ausgedehnte Spaziergänge mit ihren Hunden.

Karin Linden

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