Welche Leistungen bei Zahnbehandlungen werden abgedeckt?

Maik Luziga
5 Min. Lesezeit

Es gibt viele Arten von Zahnbehandlungen. Die meisten sind aufwändig und teuer. Was die einzelnen Verfahren kosten, wer was zahlt und wie Sie sparen können.

Veröffentlicht am 31. Mai 2022

Eine Frau sitzt auf dem Zahnarztstuhl und begutachtet ihre Zähne im Spiegel.

Kurzer Überblick

  • Zahnbehandlungen umfassen alle Maßnahmen, die zur Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich eingesetzt werden.
  • Viele der Verfahren sind sehr teuer. Patienten müssen einen Großteil aus eigener Tasche zahlen. Eine Zahnzusatz­versicherung hilft, diese Kosten abzufangen.
  • Zahnzusatz­versicherungen versichern nahezu alle gängigen Zahnbehandlungen, von Kariesentfernung und Füllungen, über Wurzelbehandlungen, bis hin zu Zahnersatz und chirurgischen Eingriffen.
  • Es gibt nur wenige Zahnbehandlungen, die eine Zahnzusatz­versicherung nicht versichert, zum Beispiel rein kosmetische Behandlungen.
  • Je jünger man eine Zahnzusatz­versicherung abschließt, desto niedriger sind die Beiträge. Die Zahnzusatz­versicherung kann sich dann schnell schon für Standardbehandlungen lohnen.

Was ist eine Zahnbehandlung und welche Verfahren gibt es?

Zahnbehandlungen werden zur Prävention, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich angewendet. Zu den Zahnbehandlungen zählen alle zahnärztlichen Maßnahmen, die die Gesundheit von Zähnen und Kiefer erhalten oder wiederherstellen. Die Aufgaben eines Zahnmediziners sind vielfältig: Es gibt vorbeugende Behandlungen wie Prophylaxe, konservierende Maßnahmen wie die Entfernung von Karies oder chirurgische Maßnahmen, wie das Implantieren von Zahnersatz.

 

Das sind die gängigsten Zahnbehandlungen:

  • Prophylaxe: Die Prophylaxe und die professionelle Zahnreinigung beugen weit verbreiteten Zahnerkrankungen wie Karies und Parodontose vor.
  • Aufbissschienen: Die individuell angefertigten »Beißschienen« werden meist nachts getragen und schützen die Oberfläche der Zähne, wenn der Patient mit den Zähnen knirscht.
  • Parodontosebehandlungen: Alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahnfleischentzündung und der daraus folgenden Zahnbettentzündung, der Parodontitis.
  • Zahnfüllungen: Die Zahnarztbehandlung schlechthin: Karies wird durch Bohren entfernt und das entstehende Loch mit unterschiedlichen Materialien verschlossen.
  • Chirurgische Behandlungen: Zum Beispiel das operative Entfernen schief gewachsener oder entzündeter »Achter« – der Weisheitszähne.
  • Wurzelbehandlungen: Eingriff zur Beseitigung einer bakteriellen Entzündung am Zahnnerv. Hierbei wird die Entzündung beseitigt, der Wurzelkanal gereinigt, desinfiziert und dann mit Zement gefüllt.
  • Kosmetische Behandlungen: Meist werden rein kosmetische Behandlungen zur Aufhellung der Zähne vorgenommen. Das wird etwa durch ein Bleaching (Zahnaufhellung) oder durch das Aufkleben dünner Keramikschalen erreicht.
  • Prothetik und Zahnersatz: Die Zahnersatzkunde umfasst alle Maßnahmen zum Ersetzen fehlender Zähne oder Zahnteile durch Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen.
  • Kieferorthopädie: Alle Behandlungen, die zur Korrektur von Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer angewendet werden, wie zum Beispiel das Anfertigen und Einpassen einer Zahnspange.
  • Tipp: Wenn Sie eine Zahnzusatz­versicherung abschließen, achten Sie darauf, dass die Leistungshöhen für Zahnersatz und Zahnbehandlung unterschiedliche sein können.

Welche Vorteile bringt mir eine Zahnzusatzversicherung?

Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe seines Lebens Zahnbehandlungen und -ersatz in Anspruch zu nehmen, ist sehr hoch und steigt mit jedem Jahr. Gründe für einen Zahnarztbesuch gibt es genug: Die Weisheitszähne müssen raus, Karies muss entfernt werden oder eine Ecke ist abgebrochen.

Zahnmedizin ist technisch aufwändig und komplex und dementsprechend hoch sind die Behandlungskosten. Sie erhalten in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) eine solide Basisabsicherung. Die Leistungen sind überwiegend gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie fast überall dazuzahlen müssen. Wer mehr will, muss die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Viele GKV-Versicherte entscheiden sich daher für eine Zahnzusatz­versicherung, die hohe Kosten abfängt und den Eigenanteil deutlich senken kann.

Am Beispiel eines typischen Kunden der SIGNAL IDUNA schauen wir uns an, was so eine Zahnzusatz­versicherung für einen Unterschied machen kann: Philippe ist 35 und hat zum 01.01. diesen Jahres für sich selbst eine Zahnzusatz­versicherung für rund 26 Euro im Monat abgeschlossen: den Tarif ZahnTOPpur der SIGNAL IDUNA.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung zu einer Krone?

Philippe, unser bei der SIGNAL IDUNA versicherter Beispielkunde hat Zahnschmerzen und einen Zahnarzttermin: Ein Zahn muss überkront werden. Philippe ist zwar nicht erfreut, dass das nötig ist, aber er ist froh, dass seine Zahnzusatz­versicherung die Behandlung erstattet. Der Zahn, der überkront werden soll, sitzt im vorderen Seitenzahnbereich. Es ist kein Frontzahn, aber beim Lachen trotzdem gut sichtbar, so dass Philippe sich statt für die Metallkrone (= Regelversorgung) für eine Vollkeramikkrone entscheidet, die optisch nicht von einem echten Zahn zu unterscheiden ist. Die Kosten dafür liegen bei 1.000 Euro. Seine Krankenkasse bezahlt lediglich 60 % der Regelversorgung: 193 Euro. Philippe kann sich freuen, dass er die Zusatz­versicherung hat: Diese übernimmt jetzt 100 Prozent (inklusive GKV Vorleistung) für seine perfekte Zahnkrone. Ohne Zahnzusatz­versicherung hätte die Behandlung ihn 807 Euro gekostet.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung zu einer Füllung?

Philippe ist mittlerweile im zweiten Jahr Zahnzusatz versichert und lässt sich seine professionelle Zahnreinigung machen. Ohne Versicherung würde das rund 100 Euro kosten, mit dem Tarif ZahnEXKLUSIV zahlt Philippe nichts aus der eigenen Tasche.

Bei der Behandlung entdeckt die Zahnärztin ein bisschen Karies. Dafür braucht Philippe nun eine Füllung. In diesem Zuge stellt der Zahnarzt fest, dass auch eine alte Amalgam-Füllung ausgetauscht werden muss. Philippe möchte stattdessen aber lieber unbedenklichen Kunststoff im Mund haben. Die neue Füllung und das Auswechseln der alten kosten zusammen 252 Euro. Philippes Eigenanteil beliefe sich ohne Zahnzusatz­versicherung auf 158 Euro, mit seiner Zahnzusatz­versicherung zahlt er nichts.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung zu einer Wurzelbehandlung?

Zwei Jahre nach seiner letzten Behandlung muss unser Versicherungsnehmer Philippe wieder zum Zahnarzt: Er hat eine Wurzelkanalentzündung, die sofort behandelt werden muss. Seine Zahnärztin stuft den Zahn als erhaltungswürdig ein, deswegen übernimmt die Kasse die Basisleistung: der Zahn wird bis zum Nerv aufgebohrt und krankes Zahnmark wird entfernt. Philippe weiß, dass es den langfristigen Behandlungserfolg deutlich verbessern kann, wenn der Wurzelkanal chemisch gereinigt wird. Philippe entscheidet sich also auch für diese Zusatzleistung, denn er will sichergehen, dass der Zahn nach der Behandlung langfristig gesund bleibt.

Die zusätzlichen Kosten für die hochwertigere Behandlung belaufen sich auf 330 Euro. Ohne seine Zahnzusatz­versicherung müsste Philippe das komplett selbst tragen.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung sonst noch?

Neben den genannten Behandlungen beim Zahnarzt übernimmt SIGNAL IDUNA im Tarif ZahnEXKLUSIV auch die Leistungen für:

  • Kieferorthopädie bei Erwachsenen (ab Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Professionelle Zahnreinigungen bei Kindern
  • professionelle Zahnaufhellung (z.B. Bleaching)
  • weitergehende Zahnkorrekturen (z.B. Aligner)

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

Die Zahnzusatz­versicherung deckt nahezu alle notwendigen zahnmedizinischen Behandlungen ab und kann, wie in Philippes Fall, helfen, hohe Kosten zu vermeiden und die denkbar beste Behandlungsmethode zu ermöglichen. Es gibt wenige Ausnahmen, die nicht durch eine Zahnzusatz­versicherung abgedeckt sind:

  • Behandlungen, die schon vor Abschluss der Versicherung begonnen haben oder angeraten wurden
  • Behandlungen bei Ärzten ohne deutsche Kassenzulassung
  • Fehlende Zähne sind normalerweise nicht mitversichert. Ausnahme: Bei der SIGNAL IDUNA kann man für nur 5 Euro Beitragszuschlag einen fehlenden Zahn gegen zukünftig notwendige Behandlungen mitversichern (max. 3 fehlende Zähne)

In welchem Alter sollte ich meine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Bei allen Gesundheits­versicherungen gilt: Je früher Sie abgeschlossen werden, desto günstiger sind die Konditionen. So auch bei der Zahnzusatz­versicherung. Unser Beispielkunde Philippe hat seinen ZahnEXKLUSIVpur Tarif mit 28 Jahren abgeschlossen, was ihm einen günstigen Monatsbeitrag von rund 23 Euro gesichert hat. Die Monatsbeiträge steigen mit dem Alter. Zwei Jahre später wäre Philippe in der nächsthöheren Altersgruppe gewesen und hätte für seinen Tarif rund 30 Euro bezahlt.

Möchte man einen Beitrag ohne altersbedingte Beitragssprünge, empfiehlt sich ein Tarif mit Altersrückstellungen, zum Beispiel ZahnEXKLUSIV: dieser ist von Beginn an etwas teurer, dafür gibt es keine Beitragserhöhungen aufgrund des Älterwerdens. Ganz egal, wie alt Sie sind und welche Behandlung Sie brauchen.

Fazit

Zahnzusatzversicherungen lohnen sich, denn Zahnbehandlungen treffen fast jeden

Die einzigen, die nicht von einer Zahnzusatz­versicherung profitieren, sind die, die nie eine Zahnbehandlung brauchen. Und das sind die wenigsten. Es wird bei jedem immer mal wieder eine Behandlung anstehen und dann ist es schön, sich nicht um hohe Kosten sorgen zu müssen.

Wenn Sie sich für eine Zahnzusatz­versicherung der SIGNAL IDUNA entscheiden, haben Sie den Vorteil, dass die Tarife keine Wartezeit vorsehen.

Über den Autor

Spezialist für Kranken- und Pflege­versicherungen
Maik Luziga

Maik Luziga ist im Bereich Marketing der SIGNAL IDUNA unser Spezialist für Kranken- und Pflege­versicherungen. Im Blog widmet er sich insbesondere allen Fragen rund um Zahnzusatz­versicherung. In seiner Freizeit ist er gerne sportlich aktiv.

Maik Luziga

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