Was ist eine Zahnstaffel?

David Bläsing
4 Min. Lesezeit

Staffelungen bei der Zahnzusatz­versicherung sind gang und gäbe. Doch was hat es mit der Zahnstaffel auf sich und wie profitieren Versicherte davon?

Veröffentlicht am 15. September 2022

Mann bei Zahnarzt-Untersuchung

Kurzer Überblick

  • Eine Zahnstaffel begrenzt in den ersten Versicherungsjahren Tarifleistungen bei aufwendigen Zahnbehandlungen. 
  • Versicherer zahlen in dieser Zeit nicht den Höchstsatz für Zahnersatz. Dies ist in den Versicherungsbedingungen vereinbart. 
  • Eine Staffelung hat allerdings keinen Nachteil für Versicherte, sondern einen solidarischen Hintergrund: Sie sichert langfristig niedrigere Beiträge für alle. 
  • Bei SIGNAL IDUNA gilt die Zahnstaffel in den ersten vier Jahren nach Vertragsabschluss. 

Was ist eine Zahnstaffel?

Zahnstaffel, Leistungsstaffel oder Summenbegrenzung – wenn Sie sich über eine Zahnzusatz­versicherung informieren, werden Sie spätestens bei Vertragsabschluss über einen dieser Begriffe stolpern.

Was dahinter steckt: Die meisten Tarife begrenzen in den ersten Jahren Versicherungsleistungen. Sie übernehmen Ihre Behandlungskosten nur bis zu einer gestaffelten Höchstsumme. Welche Grenze wann gilt, ist im Versicherungsvertrag festgelegt. 

So sieht die Zahnstaffel bei SIGNAL IDUNA aus:

  • im ersten Jahr: bis 1.000 Euro
  • im zweiten Jahr: insgesamt 2.000 Euro
  • ab dem fünften Jahr: Leistungsgrenze entfällt

Gut zu wissen: Die Staffelung betrifft ausschließlich Zahnbehandlungen, bei denen Sie einen Zahnersatz benötigen. Bei Schmerztherapien erhalten Sie von Anfang an den vollen Versicherungsschutz.

Auf welche Leistungen bezieht sich die Zahnstaffel?

Versicherer legen die Zahnstaffel unterschiedlich aus. Achten Sie deshalb bei der Suche nach der passenden Zahnzusatz­versicherung darauf, wie die Kostenerstattung im Vertrag geregelt ist. 

 

Rechnungsbetrag oder Leistungserstattung

Reguliert die Staffelung die ausgeschüttete Summe beim Rechnungsbetrag oder bei der Erstattung? Hier gibt es zwei Möglichkeiten. 

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Versicherter benötigt im ersten Versicherungsjahr eine Behandlung für 2.000 Euro. Der Tarif sichert ihm eine Erstattung von 100 Prozent bei entsprechenden Behandlungen zu. Die Zahnstaffel reguliert, dass seine Versicherung im ersten Jahr einen Anteil von 1.000 Euro der Rechnung übernimmt.  

Welche Kostenanteile der Versicherer bei beiden Optionen übernehmen würde, zeigt das folgende Schaubild – mit erheblichen Unterschieden:

 

In diesem Fall bezieht sich die Grenze auf den Betrag der Rechnung: Ihre Versicherung übernimmt nur Zahnarztrechnungen bis 1.000 Euro – auch dann, wenn die Behandlung eigentlich 2.000 Euro kostet.

 

Da in Ihrem Vertrag zusätzlich geregelt ist, dass Ihr Versicherer nur 50 Prozent der Kosten trägt, greift diese Regelung auch hier: Sie erhalten mit 500 Euro lediglich die Hälfte der 1.000 Euro zurück. 

Gilt die Grenze für die tatsächliche Versicherungsleistung, bekommen Sie immer die Summe ausgezahlt, die in der Staffelung festgelegt ist. 

 

Kostet Ihre Behandlung 2.000 Euro, erhalten Sie 1.000 Euro – ohne, dass sich der Betrag erneut halbiert. Wie viel Prozent der Kostenübernahme in Ihrem Vertrag festgelegt ist, spielt hier also zunächst keine Rolle.

Versicherungsjahr oder Kalenderjahr

Ob sich die Staffelung auf das Kalender- und Versicherungsjahr bezieht, behandeln Versicherer ebenfalls unterschiedlich.  

Schließen Sie beispielsweise am 1. Dezember eines Jahres Ihre Zahnzusatz­versicherung ab, 

  • erhalten Sie bei einer Regelung pro Kalenderjahr bereits einen Monat später eine höhere Erstattungssumme. 
  • können Sie mit einer Vereinbarung pro Versicherungsjahr erst ab Dezember des darauffolgenden Jahres mit einer höheren Kostenübernahme rechnen. 

Bei SIGNAL IDUNA greift die Zahnstaffel in allen Tarifen pro Kalenderjahr. Unser Tipp: Bei langwierigen Behandlungen können Sie nach Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt die Kosten auf zwei Kalenderjahre aufteilen. So fällt Ihr Eigenanteil geringer aus.

Warum gibt es eine Staffelung bei der Zahnzusatzversicherung?

Beiträge zahlen, ohne sofort die volle Leistung zu erhalten? Was zunächst nicht kundenfreundlich klingt, hat einen solidarischen Hintergrund und schützt die Versichertengemeinschaft.  

An einem Beispiel erklärt: Eine Versicherte schließt eine Zahnzusatz­versicherung über 15 Euro im Monat ab. Nach vier Monaten benötigt sie bereits Zahnersatz, die Kosten läppern sich auf 5.000 Euro. Der Vertrag des Versicherers läuft drei Jahre.  

Lässt sich die Versicherte behandeln und kündigt den Tarif nach Vertragslaufzeit, hat die Versicherung ein Verlustgeschäft von 4.460 Euro. Um solche Risiken einzudämmen, müssten Versicherer von Anfang höhere Beiträge erheben und den Geldbeutel aller Versicherten stärker belasten. Mit der Zahnstaffel verhindern sie dies – und handeln solidarisch im Sinne aller. 

Fragen und Antworten

Mit der Zahnstaffel schützen Versicherungen die solidarische Versichertengemeinschaft: Sie stellen sicher, dass die Beiträge für jeden Einzelnen niedrig bleiben. 

 

Wenn Versicherte erst eine Zahnzusatz­versicherung abschließen, sobald eine größere Behandlung ansteht, können Versicherer die Kosten kaum kalkulieren. Heißt im Umkehrschluss: Beiträge steigen. Deshalb begrenzt die Zahnstaffel in den ersten Vertragsjahren die maximal erstattbaren Leistungen. 

In allen Tarifen unserer Zahnzusatz­versicherung gilt die Zahnstaffel in den ersten vier Jahren nach Vertragsabschluss. 

 

Die Staffelung reguliert die Kostenübernahme bei aufwendigen Behandlungen, beispielsweise bei einem Zahnersatz. Sie gilt nicht für die Schmerzbehandlung bei Zahnproblemen – hier sind Sie von Anfang an vollumfänglich abgesichert. 

 

Sie erhalten immer eine Leistungserstattung. Außerdem wenden wir die Staffelung pro Kalenderjahr an. 

Wenn Sie bei Ihrem Versicherer in einen anderen Tarif wechseln, bleibt die Zahnstaffel davon unberührt – in der Regel gilt eine Vorgabe für alle Tarife.

 

Anders ist es jedoch, wenn Sie Ihren Versicherer wechseln. Hier greift die Zahnstaffel wieder von Anfang an. 

Drückt der Zahn und eine teure Behandlung steht an? Im Einzelfall können Sie die Zahnarztbehandlung über zwei Kalenderjahre aufteilen und so den Eigenanteil Ihrer Kosten senken.

 

Durch die Staffelung übernimmt Ihre Versicherung im darauffolgenden Jahr automatisch einen höheren Betrag der Rechnung. Sprechen Sie direkt mit Ihrem Zahnarzt! 

Ja, einige Versicherungen bieten auch Tarife ohne Staffelung an. Allerdings müssen Versicherte dann tiefer in die Tasche greifen: Besonders am Anfang des Vertrags können Versicherer die Kosten kaum kalkulieren und erheben deshalb höhere Beiträge. 

Sind Sie bereits seit Kindheitstagen anfällig für Karies, Parodontose und Co.? Dann kann sich eine Zahnzusatz­versicherung ohne Zahnstaffel jedoch für Sie lohnen.  

Wenn Sie schon lange Probleme mit der Zahngesundheit haben, müssen sie bereits früh mit aufwendigen Behandlungen und teurem Zahnersatz rechnen. Eine Zahnzusatz­versicherung ohne Staffelung bietet Ihnen in diesem Fall bereits ab Vertragsschluss den vollen Schutz. 

Fazit

Auch wenn Ihre Versicherung mit der Zahnstaffel zunächst nicht die vereinbarten Kosten erstattet, entlastet die Regelung langfristig Ihren Geldbeutel. Denn ein größeres Risiko für Versicherungen ohne Staffelung würde im Umkehrschluss höhere Beiträge für alle bedeuten. 

Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Zahnzusatz­versicherung außerdem darauf, dass sich die Zahnstaffel auf Kalenderjahre sowie die Leistungserstattung bezieht. So erstatten Ihnen Ihr Versicherer auch mit Staffelung mehr Kosten.

Über den Autor

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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