Auslandskranken­versicherung

  • Schutz nach Maß auf Einzelreisen oder zum Jahrestarif 
  • Volle Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung – auch bei Rücktransport 
  • Hilfe rund um die Uhr: mit 24-Stunden-Notfalltelefon an 365 Tagen im Jahr 
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Zählen Sie schon die Tage bis zum Urlaub? Dann gehört das Thema „Auslandskranken­versicherung“ unbedingt auf Ihre Checkliste. Wenn Sie in ein anderes Land reisen, benötigen Sie Schutz über Ihre gesetzliche oder private Kranken­versicherung hinaus. Ansonsten kann ein gebrochener Arm oder eine Blinddarmentzündung Ihnen nicht nur körperlich, sondern auch finanziell mächtig wehtun.  

Vorteile der Reisekrankenversicherung

Rundum geschützt auf der Reise

Ob Sie zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen: Wir übernehmen die Kosten – wenn nötig, sogar für Ihren Rücktransport.

Für Wenig- und Vielreisende

Mit unserem Tagestarif für Einzelreisen und dem Jahrestarif für beliebig viele Reisen erhalten Sie Top-Leistungen für wenig Geld.

Keine Wartezeit – keine Selbstbeteilig

Bei Abschluss genießen Sie sofort Versicherungsschutz. Im Krankheitsfall müssen Sie nichts zuzahlen.

24 Stunden für Sie da – an 365 Tagen

Unser Notfalltelefon ist rund um die Uhr mit Fachkräften besetzt, die Sie beraten und Ihre Behandlung organisieren.

Beistand im Ernstfall

Wenn Sie allein im Ausland sind und ins Krankenhaus müssen, übernehmen wir die Kosten für den Krankenbesuch einer Ihnen nahestehenden Person.

Extra-Schutz für Familien

Wenn Sie als Eltern im Urlaub erkranken, organisieren und bezahlen wir die Betreuung Ihrer mitreisenden minderjährigen Kinder.

Teurer Rückflug!

Wussten Sie, dass die gesetzliche Kranken­versicherung nicht für Ihren Rücktransport aus dem Urlaub aufkommt – selbst, wenn dieser medizinisch notwendig ist? Je nach Reiseland fallen dafür hohe vier- bis fünfstellige Beträge an. Wer keine Auslandskranken­versicherung abgeschlossen hat, gerät dadurch schnell in finanzielle Schieflage.  

Krank im Urlaub?

Ohne Ihre Vorfreude trüben zu wollen: Erkrankungen oder Verletzungen im Urlaub kommen häufiger vor, als Sie vielleicht denken. Ob Magen-Darm-Infekt durch ungewohnte Kost oder Beinbruch auf der vereisten Skipiste – wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann das teuer werden. Die gesetzliche Kranken­versicherung bietet keinen ausreichenden Schutz. Sie greift zum Beispiel nicht außerhalb der Europäischen Union (EU). Zudem erstattet sie die Kosten für medizinische Behandlungen nur teilweise und übernimmt keine privatärztlich abgerechneten Leistungen.

 

Bestens versorgt dank Auslandskrankenschutz

Die Auslandskranken­versicherung (oder „Reisekranken­versicherung“) springt da ein, wo die Leistungen Ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung enden – und das zu einem sehr günstigen Preis. Sie ermöglicht Ihnen im Krankheitsfall eine optimale medizinische Versorgung und eine reibungslose Abwicklung ohne zusätzliche Kosten. Auch für Ihre geschäftlichen Reisen ist die Reisekranken­versicherung eine gute Begleitung.

Gut zu wissen:

  • Einen Rücktransport müssen Sie ohne Auslandskranken­versicherung immer selbst bezahlen – egal, wohin Sie gereist sind. Das gilt für alle gesetzlichen Kranken­versicherungen und ebenso für die meisten privaten.
  • Sind Sie gesetzlich krankenversichert?  
    • Bei Reisen innerhalb der EU erstattet Ihre Krankenkasse nur die Kosten für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland. Die Differenz kann erheblich sein!
    • Bei Reisen in ein Land außerhalb der EU übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung bis auf wenige Ausnahmen gar keine Kosten.
  • Sind Sie privat krankenversichert? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung genau, welche Leistungen sie in Ihrem Reiseland abdeckt. Oft gibt es Lücken im Versicherungsschutz, die sich mit einem Auslandskrankenschutz schließen lassen.

Was leistet die Reisekrankenversicherung?

Tages-Reise-KV
ab
1,60
am Tag
Empfohlen
Jahres-Reise-KV
ab
23,90
pro Jahr
Reisedauer
Einmalige Reise
Beliebig viele Reisen im Jahr
Reisedauer bei Urlaubsreisen
bis 365 Tage
bis 65 Tage
Reisedauer bei Dienstreisen
bis 365 Tage
bis 10 Tage
Geltungsbereich
weltweit oder weltweit ohne USA, Kanada und karibische Inseln
weltweit
24h Notfall-Telefon
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
bis zu 15.000 €
Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
Gepäckrückholung aus dem Ausland
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Notwendige Füllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
Organisation und Kostenübernahme für Notfallbetreuung oder Rückholung von versicherten Kindern
Hotelübernachtung versicherter Mitreisender
bis zu 14 Hotelübernachtungen, bis zu 2.500 €
Weitere Details
Medizinisch notwendiger Krankentransport zur Erstversorgung, Weiterversorgung und in die Reiseunterkunft im Aufenthaltsland
Ärztlich verordnete Heilmittel
Rücktransport einer Begleitperson
bis zu 1.600 €
Rooming-In: Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines versicherten Kindes oder Jugendlichen
bis zu 14 Tage
Herzschrittmacher und Prothesen
Krankenbesuch nahestehender Person im Ausland
bis zu 2.500 €
Kosten für Bestattung und Überführung
Entstandene Telefon- und Taxikosten im Ausland
bis zu 50 €
Die genannten Leistungen sind ein Auszug und exemplarisch beschrieben. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Tages- und Jahres-Reise-Kranken­versicherung.

Fallbeispiele: zum Glück geschützt

Um kleine Wehwehchen zu kurieren, genügt oft ein Griff in die Reiseapotheke. Aber manchmal reicht das nicht, um wieder gesund zu werden. Unsere Auslandskranken­versicherung steht Ihnen bei, wenn Sie auf Ihrer Reise ärztliche Hilfe oder eine medizinische Behandlung benötigen. Hier einige Fälle aus dem Versicherungsalltag:

Das spricht für die Auslandskrankenversicherung

  • Sie schließt die Lücken bei den Leistungen der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung.
  • Sie bietet zu einem niedrigen Beitrag umfangreiche Leistungen im Krankheitsfall.
  • Sie schützt bei ärztlicher Behandlung oder Krankenhausaufenthalt im Ausland sowie bei einem Rücktransport vor hohen Kosten.

Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung – wann nicht?


Die Auslandskranken­versicherung übernimmt
  • bei Verletzung, Krankheit oder Unfall im Ausland zu 100 Prozent die Kosten für

    • Ihre ambulante und stationäre Heilbehandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist
    • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte) sowie für den Versand von Medikamenten und Blutkonserven
    • Herzschrittmacher und Prothesen 
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparatur von bereits vorhandenem Zahnersatz
    • Ihre ärztliche Behandlung wegen Beschwerden während der Schwangerschaft und Fehlgeburt
    • einen medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch
    • Ihren Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zur Arztpraxis, wenn medizinisch notwendig
    • Ihren Rücktransport nach Deutschland (auch im Ambulanzflugzeug), wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, inkl. der Kosten für eine mitversicherte Begleitperson
    • die Rückholung Ihres Gepäcks

  • die Kosten für Suche, Bergung und Rettung im Ausland bis max. 15.000 €

  • die Kosten für den Krankenbesuch einer nahestehenden Person im Ausland bis max. 2.500 €

  • bei einem medizinischen Notfall im Ausland

    • Beistand rund um die Uhr über das Notfalltelefon
    • Kosten für die Bestattung im Ausland oder Überführung an Ihren Wohnsitz
    • Kosten für die Rückholung bzw. Reisebetreuung Ihrer versicherten Kinder*

      * bis zum 17. Lebensjahr bei einem Krankenhausaufenthalt aller Betreuungs­personen, Dauer der Betreuung max. 14 Tage


Die Auslands­versicherung leistet nicht
  • wenn Sie für die Behandlung ins Ausland gereist sind oder Ihre Reise verlängert haben (z. B. für eine Schönheitsoperation)

  • wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vor der Reise eine Krankheit diagnostiziert hat und feststand, dass diese während der Reise behandelt werden muss

  • wenn Sie Ihre Reise angetreten haben, bevor Sie den Versicherungsvertrag geschlossen haben

  • wenn Sie eine Krankheit oder einen Unfall absichtlich herbeigeführt haben (z. B. durch Missbrauch von Alkohol, Drogen oder durch Selbstmord bzw. Selbstmordversuch)

  • wenn Sie als Berufssportlerin oder Berufssportler während Ihrer Tätigkeit erkranken oder einen Unfall erleiden

  • wenn Sie im Inland erkranken oder sich verletzen und behandelt werden müssen

  • wenn Sie trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Land reisen und dort aus den benannten Gefahrumständen erkranken oder sich verletzen*


    *Falls die Reisewarnung erst ausgesprochen wird, während Sie schon unterwegs sind, genießen Sie bis zu 14 Tage Versicherungsschutz.

Schnelle Hilfe im Ernstfall: 24-Stunden-Notfalltelefon

Ein Notfall kann jederzeit passieren: mitten in der Nacht, am Sonntag oder an einem Feiertag. Damit Sie im Ernstfall verlässlich und schnell Hilfe erhalten, ist unser Notfalltelefon rund um die Uhr erreichbar – an 365 Tagen im Jahr.

 

Unser Partner ROLAND Assistance berät Sie kompetent zu allen Fragen rund um Ihre Reisekranken­versicherung, stellt Kontakte zu Arztpraxen und Krankenhäusern vor Ort her und organisiert Ihren Rücktransport, Krankenbesuche von Angehörigen oder die Betreuung Ihrer Kinder.

 

Notfalltelefon: +49 221 8277557

 

Unser Tipp: Speichern Sie diese Rufnummer zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer in Ihrem Handy ab.

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?

So individuell wie Ihre Reisegewohnheiten ist bei SIGNAL IDUNA auch Ihr Versicherungsschutz.

  • Reisen Sie eher selten, oder leben Sie gerne aus dem Koffer?
  • Bevorzugen Sie Wochenendtrips oder lange Fernreisen?
  • Sind Sie alleine unterwegs oder mit der ganzen Familie?

 

Der Beitrag zu Ihrer Reisekranken­versicherung richtet sich nach dem Tarif, den Sie wählen, und persönlichen Faktoren.

Einmaltarif oder Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist ein Rundum-sorglos-Paket für Reisen aller Art an jeden Ort der Welt. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sodass Sie das Thema Auslandskrankenschutz gedanklich abhaken können. Hier die Eckdaten:

  • Auslandskrankenschutz für ein ganzes Jahr
  • weltweiter Geltungsbereich (ausgenommen sind Länder, in denen Versicherte einen Zweitwohnsitz haben)
  • für private und berufliche Reisen
  • für beliebig viele Reisen in einem Jahr
  • Reisedauer max. 65 Tage pro Privatreise, max. 10 Tage pro Dienstreise
  • ab 23,90 € pro Jahr

 

Der Einmaltarif (auch: Tagesabschluss) ist besonders günstig, wenn Sie eher selten reisen: Sie buchen den Auslandskrankenschutz nur exakt für Ihre Reisetage.

  • für eine einzelne private oder berufliche Reise
  • Geltungsbereich wählbar weltweit oder weltweit ohne USA, Kanada und karibische Inseln
  • Reisedauer passgenau wählbar (1 bis 365 Tage)
  • ab 1,60 € pro Tag

 

Was Ihre Reisekranken­versicherung im Einzelfall kostet, hängt darüber hinaus von den folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der versicherten Personen (Single, Paar, Familie, Kinder)
  • Alter der versicherten Personen

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