Mitunter haben Sie gar nicht die Wahl, wie Sie Ihr Kind versichern, denn: Es gibt Gesetze, die den Versicherungsstatus von Kindern regeln. Richtungsweisend ist dann die Frage: Wie sind die Eltern versichert und wie hoch ist ihr jeweiliges Einkommen? Wir haben die wichtigsten Szenarien für Sie zusammengetragen:
- Beide Eltern sind privat versichert:
In diesem Fall muss das Kind ebenfalls privat versichert werden. Es besteht kein Anspruch auf eine gesetzliche Familienversicherung.
- Beide Eltern sind gesetzlich versichert:
Dann ist das Kind automatisch in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert.
- Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere ist privat versichert und hat ein monatliches Gesamteinkommen von über 5.775 € (gültig für 2024). Außerdem ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher ist als das seines gesetzlich versicherten Ehegatten:
In diesem Fall scheidet eine beitragsfreie Familienversicherung aus. Das Kind sollte dann mit in die PKV. Ist das nicht möglich, könnte das Kind freiwillig in der GKV weiterversichert werden, dann jedoch als freiwilliges Mitglied und gegen eigenen Beitrag (aktuell knapp 200 € im Monat – inklusive Pflegeversicherung).
- Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere ist privat versichert und hat ein monatliches Gesamteinkommen von unter 5.775 € (gültig für 2024):
Das Kind kann somit über den gesetzlich versicherten Elternteil in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert werden. Es wäre aber auch eine PKV für das Kind möglich.
- Die vorgenannten Fälle gelten analog, wenn einer oder beide Elternteile Beamte sind.