Für manche ein Muss
Ein Muss ist die Gewerbe- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung nur in Ausnahmefällen. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie zum Beispiel für
- Immobilienmaklerinnen und -makler,
- Versicherungsvermittlungen sowie
- Handwerksbetriebe, die Subunternehmen beschäftigen.
Warum? Das Risiko von Haftungsschäden ist in bestimmten Branchen und bei bestimmten Tätigkeiten besonders groß. Auftraggebende riskieren, einen Schaden nicht ersetzt zu bekommen. Die BHV deckt dieses Risiko ab. Sie prüft den Anspruch und leistet gegebenenfalls Schadenersatz.
Für alle sinnvoll
Dringend empfehlenswert ist die Betriebs-Haftpflichtversicherung jedoch für alle Unternehmen – auch ohne gesetzliche Pflicht. Denn sie bietet einen wichtigen Basisschutz für die unternehmerische Tätigkeit. Schon kleine Unachtsamkeiten können hohe Schadenersatzforderungen auslösen.
- Für Einzelunternehmen ist der Abschluss einer BHV existenziell: Bei berechtigten Ansprüchen auf Schadenersatz haften sie oft mit ihrem privaten Vermögen.
- Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Konzernen deckt die BHV auch Schäden, die Mitarbeitende verursachen, und Schäden an gemieteten Räumen.
- Für alle Unternehmen bedeutet der Abschluss einer BHV im Schadensfall wertvolle Entlastung und eine professionelle Abwicklung.