Selbstständige Personen sind entweder gewerblich oder freiberuflich tätig.
Freiberuflerinnen und Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) §18 die sogenannten “Katalogberufe”, wie Heilberufe, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, technisch-wissenschaftliche Berufe und Medien- und Sprachberufe. Alle anderen Tätigkeiten werden in der Regel als Gewerbe eingestuft.
Wer auf selbstständiger Basis projektbezogen für verschiedene Unternehmen arbeitet, gilt als Freelancerin oder Freelancer.
Egal, ob Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind: Ihr Versicherungsschutz sollte genau auf die individuellen Risiken und Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sein. Wir unterstützen Sie gerne dabei das richtige Absicherungskonzept zusammenzustellen.