Bei einem Bauvorhaben sind Sie verpflichtet, besondere Sorgfalt walten zu lassen. Schließlich soll niemand zu Schaden kommen. Ganz ausschließen lässt sich das jedoch nicht. Manches passiert eben einfach trotzdem. Oder es passen Handwerker oder Subunternehmer auf dem Bau nicht genug auf.
- Der Geschädigte wendet sich dann an Sie als Bauherren. Egal, ob Sie einen Ihrer Bauunternehmer verantwortlich machen können - zunächst müssen Sie den Schaden wiedergutmachen.
- Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
- Wenn Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung bei uns haben, ist Ihr privates Bauvorhaben bereits hierüber versichert. Voraussetzung dafür ist, dass Ihrem Vertrag die Bedingungen ab 2010 zugrunde liegen.