Versicherungen für Lehramts­anwärter

Für alle, die Wissen weitergeben: Wir schützen, was Ihnen wichtig ist.

577176

Die richtige Absicherung für Ihre Karriere als Lehrkraft

Mit der Ausbildung zur Lehrkraft beginnt eine spannende neue Lebensphase und es sind viele Entscheidungen zu treffen.

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die spezielle Absicherung und Vorsorge für Lehrkräfte. Hinweise, wie Sie die staatliche Absicherung ergänzen können, sind auch dabei.

Was genau – und wann und wie – erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Kurz und auf den Punkt. Damit Sie gezielt handeln können und sich dann wieder auf Ihre frische Laufbahn konzentrieren können. Mit dem guten Gefühl, richtig abgesichert zu sein.

Verpflichtende Versicherungen

Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Mit Beginn des Referendariats haben Sie einen Beihilfeanspruch – in der Regel in Höhe von 50 %. Für den Teil, den Ihr Dienstherr nicht übernimmt, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung. Die restlichen 50 % müssen Sie über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abdecken. Dazu kommt noch die Pflegepflichtversicherung.

Beihilfe

Beihilfe kurz & knapp

  • 50% Ihrer Krankheitskosten werden von der Beihilfe erstattet (in Hessen 70%)
  • Familienmitglieder sind teilweise mitversorgt
  • Beihilfe wird nur für „beihilfefähige Aufwendungen“ gezahlt
  • Sie sind verpflichtet, zusätzlich eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen

Ganz gleich, wie fit Sie sind und wie gesund Sie leben – krank wird jeder Mensch mal. Ihre Krankheitskosten übernimmt Ihr Dienstherr aber nur teilweise in Form der Beihilfe. Für Sie gibt es einiges zu tun und zu bedenken.

Wie funktioniert die Beihilfe?

Gut zu wissen: Die Beihilfe, die Ihre Krankheitskosten während der Zeit als Lehramtsanwärter abdeckt, übernimmt in der Regel nicht alles, sondern zwischen 50% und maximal 70% der Kosten. Wie hoch der genaue Prozentsatz ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von Ihrem Familienstand, Ihrem Bundesland und Ihrem Dienstherrn.

Die restlichen 30% bis 50% müssen Sie selbst tragen – idealerweise mit einer privaten Krankenversicherung. Keine Sorge, hier gibt es spezielle Beihilfetarife, die genau auf Beamte und eben auch auf Anwärter zugeschnitten sind. Das Tolle: Während Ihrer Ausbildung sind diese Tarife besonders günstig!

Achtung: Erstattungslücken!

Als Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterin haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Wichtig zu wissen ist, dass Beihilfe nur für bestimmte Kosten, die "beihilfefähigen Aufwendungen", geleistet wird. Das bedeutet, dass nicht alle Kosten Ihrer Gesundheitsversorgung von der Beihilfe abgedeckt werden und es zu Erstattungslücken kommen kann. Auch Selbstbeteiligungen können anfallen, die Sie selbst tragen müssen.

Um diese Lücken zu schließen und hohe Zuzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifs. Mit so einem Tarif können Sie die Lücken in deiner Gesundheitsversorgung schließen und sicherstellen, dass Sie im Krankheitsfall optimal abgesichert sind.

Beihilfe: To-dos

  1. Pflegeversicherung abschließen
  2. Behilfekonforme Krankenversicherung abschließen
  3. Beihilfeergänzungstarife checken

Besonders wichtige Versicherungen

Für diese Absicherungen besteht zwar kein gesetzlicher Zwang, allerdings empfehlen wir diese unbedingt abzuschließen.

Unfallversicherung

Unfallversicherung kurz & knapp

  • Leistet bei Dienst- UND Freizeitunfällen
  • Einmalzahlung nach Unfall
  • Schutz passgenau für Sie und Ihren Beruf

Das große Risiko der kleinen Dinge

Stellen SIe sich vor, Sie genießen Ihr Wochenende mit einer entspannten Radtour auf Ihrem E-Bike. Die Sonne scheint, die Vögel zwitschern – und plötzlich passiert es: Sie geraten ins Straucheln und stürzen. Dabei ziehen Sie sich eine komplizierte Handgelenksfraktur zu.

So ein Unfall kann schneller passieren, als man denkt! Gerade als Lehramtsanwärter sind Sie auf Ihre Hände angewiesen – ob an der Tafel, beim Korrigieren oder im Umgang mit den Schülern. Umso wichtiger, dass Sie im Falle eines Falles optimal abgesichert sind.

Keine Sicherheit: Die Beamtenunfallfürsorge

 Die Absicherung durch Ihren Dienstherrn greift leider nur begrenzt. Nach einem Dienstunfall erhalten Sie zwar Unterstützung, aber nach einem Unfall in der Freizeit gehen Sie leer aus.

Erschreckend dabei: Die meisten Unfälle passieren tatsächlich in der Freizeit! Das bedeutet, dass Sie nach einem Fahrradsturz, beim Sport oder im Haushalt auf Sich allein gestellt sind.

Ein guter Anfang: Die Unfallversicherung

Sicher kennen Sie das: Nach einem Unfall fallen oft unerwartete Kosten an - für Hilfsmittel, die Sie plötzlich brauchen, für Betreuung oder sogar für Umbauten in Ihrem Zuhause. Eine Unfallversicherung kann Ihnen in so einer Situation helfen. Im Falle eines Unfalls erhälten Sie eine Einmalzahlung, mit der Sie solche Kosten direkt stemmen können.

Doch Vorsicht: Für laufende Kosten wie Miete und Lebensunterhalt reicht diese Einmalzahlung meist nur kurze Zeit - wenn überhaupt.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsabsicherung kurz & knapp

  • Sie vereinbaren eine monatliche Rente von bis zu 2.500 EUR
  • Bei Dienstunfähigkeit wird diese garantiert gezahlt.
  • Während Sie Rente bekommen, zahlen Sie keine Beiträge.
     

Bietet SIGNAL IDUNA spezielle Konditionen für Referendare?

Ja, SIGNAL IDUNA bietet Referendaren vergünstigte Einstiegstarife für verschiedene Versicherungen, z.B für die Berufsunfähigkeits- und die Diensthaftpflichtversicherung. So können Sie sich bereits frühzeitig optimal absichern. 

Was passiert, wenn ich dienstunfähig werde?

Die Dienstunfähigkeitsabsicherung gehört zu den wichtigsten Sicherheitsbausteinen für Sie – JETZT. Denn während Ihres Referendariats haben Sie so gut wie keinen Schutz, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

 

Kurzer Ausflug nach „Was wäre wenn?“

Sie stehen gerade erst am Anfang Ihrer Dienstlaufbahn und sollen sich schon Gedanken darüber machen, wie sie enden könnte? Genau. Zugegeben, das Thema Dienstunfähigkeit ist nicht gerade unterhaltsam, dafür aber umso wichtiger.

Werden Sie als Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter während Ihres Referendariats dienstunfähig, so werden Sie aus dem Schuldienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier haben Sie in der Regel keine Leistungen zu erwarten, denn es gilt eine 5-jährige Wartezeit.

Wie kann ich mich selbst absichern?

Unterstützung erhalten Sie nur dann, wenn Sie selbst dafür sorgen. Dienstunfähigkeit können Sie auf zwei Wegen absichern, die sich optimal ergänzen: 

 

Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Leistet bei Krankheit UND Unfall (Dienst & Freizeit)
  • Monatliche Rente
  • Deckt den Lebensunterhalt

 

Unfallversicherung

  • Leistet bei Unfall (Dienst & Freizeit)
  • Einmalzahlung
  • Deckt plötzliche Ausgaben

Reicht nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

Dienstunfähigkeit = Berufsunfähigkeit?

Nein. Von einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) erhalten Sie Leistungen, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt. Ohne Prüfung, ob Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch zu einem bestimmten Prozentsatz ausüben könnten, wie es bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Fall wäre.

Die ECHTE Dienstunfähigkeitsversicherung

Von einer echten Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Sie Leistungen, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt. Der Versicherer folgt dieser Entscheidung und verzichtet auf ein eigenes Prüfrecht.

Was genau bedeutet Dienstunfähigkeit?

Die Beamtin oder der Beamte kann aus Mangel an körperlichen oder geistigen Kräften seine Dienstpflichten nicht erfüllen. Das ist zum Beispiel bei einem Burnout der Fall.

To-dos um Thema Dienstunfähigkeit

  1. Unfallversicherung abschließen
  2. ECHTE Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen
  3. BU vorhanden? Prüfen Sie, ob sie Sie auch bei Dienstunfähigkeit schützt

Diensthaftpflichtversicherung

Fügen Sie Dritten einen Schaden zu, werden Sie persönlich haftbar gemacht – in unbegrenzter Höhe. Im Privatleben schützt Sie die Privathaftpflicht.

Für Schäden aus grob fahrlässigen Missgeschicken, die Sie in Ausübung Ihres Dienstes verursachen, besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Hier bietet die Diensthaftpflichtversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen.