Aus Unachtsamkeit oder Gedankenlosigkeit – Missgeschicke passieren jedem. Entsteht dabei ein richtiger Schaden, winken die meisten Versicherer ab: Bei Eigenverschulden zahlen viele Hausratversicherungen gar nicht oder nur anteilig. Wie unterscheiden Versicherer Fälle von Fahrlässigkeit, Verstoß gegen Vorschriften und Vorsatz? Welche Konsequenzen hat das für Versicherte?
Mehr erfahrenIn Ihrem Zuhause befinden sich viele Gegenstände, die Ihnen lieb und teuer sind: der neue Flachbildfernseher, Ihr geliebter Silberschmuck, die schöne Wohnzimmereinrichtung. Doch was ist, wenn es brennt oder jemand in Ihre Wohnung einbricht? Dann springt unsere Hausratversicherung ein und entschädigt Ihre zerstörten oder beschädigten Sachen zum Neuwert. Sichern Sie Ihre Lieblingsstücke jetzt mit günstigen Beiträgen ab.