Verkehrsschutz­versicherung

Damit Sie sich ganz aufs Fahren konzentrieren können.

Junges Paar sitzt in einem Auto und schnallt sich an.

Es bedarf nur einer kleinen Unachtsamkeit eines Verkehrsteilnehmers, und schon ist ein Unfall passiert. Oft gibt es dann Streitigkeiten über die Schuldfrage. Mit dem Kfz-Rechtsschutz der ALLRECHT können Sie Ihr Recht notfalls auch vor Gericht durchsetzen.

 

Ob Sie ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen oder ein nicht auf Sie zugelassenes Fahrzeug fahren - die ALLRECHT bietet Ihnen in den Produktlinien Pur, Basis und Premium den passenden Schutz für Ihre Bedürfnisse.

Flexibler Rechtsschutz nach Ihrem Bedarf

Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz

Wen schützt die ALLRECHT?

Die im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer angegebene juristische oder natürliche Person.

 

Versicherungsschutz besteht

  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z. B. Autos, Motorräder, Mofas. Neu angeschaffte Fahrzeuge sind ab Zulassungsdatum mitversichert, müssen aber nach Aufforderung gemeldet werden. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
  • als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
  • als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.

 

Highlights

Detaillierte Informationen zu den Highlights und Leistungsarten im Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz je Produktlinie finden Sie hier.  

 

ALLRECHT Service-Leistungen

Profitieren Sie von einem umfangreichen Angebot an attraktiven Service-Leistungen:

Produktlinie Pur

  • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz (nur versicherte Fälle)
  • Mustertexte & Formulare

 

Produktlinien Basis und Premium

  • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
  • Mustertexte & Formulare
  • Online-Rechtsberatung
  • VertragsCheck

Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz

Wen schützt die ALLRECHT?

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner (nicht im Single- Rechtsschutz),
  • die minderjährigen und die volljährigen Kinder. Letztere sofern sie nicht verheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

 

Versicherungsschutz besteht

  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z. B. Autos, Motorrädern, Mofas, und Anhängern,
  • als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
  • als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit im privaten Bereich
  • als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Kraftfahrzeuge.

 

Highlights

Detaillierte Informationen zu den Highlights und Leistungsarten im Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz je Produktlinie finden Sie hier.  

 

ALLRECHT Service-Leistungen

Profitieren Sie von einem umfangreichen Angebot an attraktiven Service-Leistungen:

 

Produktlinie Pur

  • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz (nur versicherte Fälle)
  • Mustertexte & Formulare

 

Produktlinien Basis und Premium

  • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
  • Mustertexte & Formulare
  • Online-Rechtsberatung
  • Vertrags-Check

Fahrzeug-Rechtsschutz

Wen schützt die ALLRECHT?

Die im Versicherungsschein benannte Person.

 

Versicherungsschutz besteht:

  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse der im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge oder Anhänger. Versicherungsschutz für weitere Fahrzeuge besteht erst nach Einreichung eines entsprechenden Rechtsschutzantrages. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
  • als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
  • als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.

 

Highlights

Detaillierte Informationen zu den Highlights und Leistungsarten im Fahrzeug-Rechtsschutz je Produktlinie finden Sie hier.  

 

ALLRECHT Service-Leistungen

Profitieren Sie von einem umfangreichen Angebot an attraktiven Service-Leistungen:

 

Produktlinie Pur

  • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz (nur versicherte Fälle)
  • Mustertexte & Formulare

 

Produktlinien Basis und Premium

  • JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
  • Mustertexte & Formulare
  • Online-Rechtsberatung
  • Vertrags-Check

Fragen und Antworten