Die Wohngebäudeversicherung
- zahlt bei Schäden durch Leitungswasser am Gebäude und festen Elementen des Gebäudes (zum Beispiel Sanitäranlagen, maßgefertigte Einbauküche, Böden)
- schützt alle, die eine Immobilie besitzen oder vermieten
- übernimmt die Kosten für Aufräumarbeiten, Reparatur und Instandsetzung nach dem Wasserschaden und deckt Folgekosten ab
Voraussetzung: Das beschädigte Gebäude muss tatsächlich genutzt sein, es darf also nicht (zeitweise) leer stehen oder sich noch im Rohbau befinden.
Typische Fälle:
- Durch ein defektes Dach dringt Wasser ein. Es beschädigt das Mauerwerk und die Dämmung.
- Ein Rohrbruch setzt die Wohnung unter Wasser und lässt den Parkettboden aufquellen.
Gut zu wissen: Die Wohngebäudeversicherung ist kein Ersatz für eine Hausratversicherung. Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude als solches schützt, sichert die Hausratversicherung das Inventar ab. In Kombination bieten beide Versicherungen einen wirkungsvollen Rundum-Schutz.