Verbeamtete Lehrkräfte
Bei verbeamteten Lehrkräften gehören die Kranken- und Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, übernimmt Ihr Dienstherr als Beihilfe 50 bis 70 Prozent Ihrer Krankenversicherungskosten. Beihilfeberechtigte müssen den restlichen Kostenanteil selbst über eine private Krankenversicherung abdecken. Neben der Krankenversicherung sind Sie ab Dienstbeginn verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese können Sie in der Regel zusammen mit der privaten Krankenversicherung abschließen.
Zu unseren Empfehlungen gehören neben der Krankenpflichtversicherung die Beihilfe-Ergänzungstarife für den stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich.
Als freiwillig GKV-versicherte Lehrkraft können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Das heißt: Sie bestimmen, welche Leistungen für Sie wichtig sind.
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Angestellte Lehrkräfte
Die Krankenversorgung angestellter Lehrkräfte richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Einkommens. Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, müssen Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern.
Liegt es über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie sich freiwillig in der GKV verischern und zahlt dort den Höchstbeitrag.
Um die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll zu ergänzen, gibt es spezielle Ergänzungstarife. Damit optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz im Krankenhaus.
Als freiwillig GKV-versicherte Lehrkraft können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Das heißt: Sie bestimmen, welche Leistungen für Sie wichtig sind.