Coronavirus und Reiserücktritt: Das Wichtigste in Kürze

David Bläsing
3 Min. Lesezeit

Seit das Coronavirus Schlagzeilen macht, sind viele Reisende verunsichert. Wann können sie aufgrund einer Ansteckung mit COVID-19 von Ihrer Reise zurücktreten? Und welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Veröffentlicht am 11. März 2020

A deserted gangway on the airport tarmac symbolizes lost opportunity, missed connections, and Challenge.

Kurzer Überblick

  • Auslandsreisende sollten sich in jedem Fall gründlich über die Gesundheitslage an ihrem Reiseziel und etwaige Reisewarnungen informieren.
  • Die Reiserücktritts­versicherung der SIGNAL IDUNA deckt alle Krankheiten ab, die Sie an Ihrer Reise hindern. Sie greift also auch, wenn Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben.
  • Wenn das Coronavirus an ihrem Reiseziel verbreitet ist, springt die Reiserücktritts­versicherung grundsätzlich nicht ein.
  • Haben Sie sich im Ausland mit dem Coronavirus infiziert, dann kommt die Auslandsreisekranken­versicherung für die medizinisch notwendige Behandlung vor Ort auf.
  • Bei Fragen zu Stornierungsoptionen von Individual- oder Pauschalreisen sollten sich Reisende immer direkt an ihren Reiseveranstalter wenden.

Das Coronavirus: Eine Übersicht

Seit das sogenannte Coronavirus im Dezember 2019 zum ersten Mal in der chinesischen Metropole Wuhan diagnostiziert wurde, hat sich die Krankheit weltweit ausgebreitet. Das führt zu einer maßgeblichen Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens, insbesondere im Tourismus.

In einem Großteil der Fälle verläuft die Krankheit mild und mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen. Wirklich gefährdet sind von der Erkrankung, die auch als COVID-19 bekannt ist, vor allem alte Menschen oder Menschen, die bereits anderweitig erkrankt sind und ein geschwächtes Immunsystem haben.

Die Ausbreitung des Virus wirft eine ganze Reihe von Fragen auf – und verunsichert insbesondere Auslandsreisende. Was ist also zu beachten? Wie sind Sie bei einer Reise ins Risikogebiet versichert? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Reise ins Risikogebiet: Greift die Reiserücktrittsversicherung?

Egal ob wegen des Coronavirus oder anderer Krankheiten: Haben Sie eine Auslandsreise gebucht, dann sollten Sie sich vor der Abreise in jedem Fall gründlich über die Gesundheitslage an Ihrem Reiseziel informieren. Zudem kann ein schneller Blick auf die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes dabei helfen, die Situation vor Ort besser einzuschätzen. Ist Ihnen das Risiko zu hoch, dann empfiehlt es sich, Ihren Trip umzubuchen oder zu verschieben.

Wichtig zu wissen: Eine Reiserücktritts­versicherung greift nur dann, wenn Sie tatsächlich erkrankt sind, einen Unfall haben oder Ihre Reise aus einem anderen versicherten Grund nicht antreten können oder abbrechen müssen. Allein aufgrund der Angst vor einer Erkrankung oder wegen einer Verbreitung des Coronavirus an ihrem Reiseziel springt die Reiserücktritts­versicherung grundsätzlich nicht ein.

Checkliste für Ihre Reise

Sie haben einen Trip ins Ausland gebucht und sind nicht sicher, was die Coronavirus-Epidemie für Ihre Pläne bedeutet? Die folgenden Punkte sollten Sie vor Ihrer Abreise beachten:

  • Informieren Sie sich ausführlich über die gegenwärtige Gesundheitslage und den Verbreitungsstand der Epidemie, zum Beispiel auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation.
  • Gilt das Land ihrer Wahl als Risikogebiet? Gibt es eine Reiswarnung für Ihren Zielort? Antworten auf diese Fragen finden Sie beim Auswärtigen Amt.
  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Wenn Sie eine Auslandsreisekranken­versicherung haben, sind Sie auf Auslandsreisen in der Regel gegen Krankheitskosten abgesichert. Für Krankheiten und Unfälle kommt Ihre Reisekranken­versicherung jedoch nur dann auf, wenn keine Reisewarnung besteht oder erst nach dem Antritt Ihrer Reise ausgesprochen wurde. Daher empfehlen wir aktuell keine Reisen ins Ausland aufgrund der bestehenden, globalen Reisewarnung.
  • Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruch­versicherung sind ebenfalls sinnvoll. Die Reiserücktritts­versicherung von SIGNAL IDUNA beinhaltet eine Reiseabbruch­versicherung.
  • Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter schon im Vorfeld Ihre Stornierungsmöglichkeiten.

 

Im Vorfeld der Reise erkrankt: Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Ein Unfall, ein Arbeitsplatzwechsel, eine Schwangerschaft: Es gibt viele Gründe, warum Sie Ihre Reise kurz vor knapp stornieren oder abbrechen müssen – auch Infektionskrankheiten gehören dazu. Eine Ansteckung mit dem Coronavirus ist dabei genauso von der Reiserücktritts­versicherung der SIGNAL IDUNA gedeckt wie alle anderen Krankheiten, die eine Reise unmöglich machen. Sind Sie gezwungen, die Reise wegen des Virus abzusagen, übernehmen wir die Kosten.

Reiseausfall wegen Quarantänemaßnahmen oder Reisesperren

Können Sie Ihre Reise aufgrund von Quarantänemaßnahmen in der Heimat oder einer Einreissperre an Ihrem Zielort nicht wahrnehmen, dann übernimmt die Reiserücktritts­versicherung die anfallenden Kosten nicht. Selbiges gilt für Reisen, die Sie wegen einer Ausreisesperre nicht wie geplant beenden können. Im Gegensatz zu schweren Erkrankungen, Unfallverletzungen und anderen versicherten Ereignissen fallen Quarantänemaßnahmen und Reisesperren nicht in den Versicherungsschutz.

Auf Reisen angesteckt: Zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung?

Stecken Sie sich im Ausland mit dem Coronavirus an, zahlt die Auslandsreisekranken­versicherung – genauso wie bei anderen Krankheiten auch – die medizinisch notwendige Behandlung vor Ort. Trotzdem sollten Sie sich bestmöglich über die Lage in Ihrem Zielland informieren und speziell auf Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes achten. Denn hat das Auswärtige Amt schon vor dem Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung ausgesprochen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Für Krankheiten und Unfälle kommt Ihre Reisekranken­versicherung nur dann auf, wenn keine Reisewarnung besteht oder erst nach dem Antritt Ihrer Reise ausgesprochen wurde.

Kann ich meine Reise einfach stornieren?

Die Frage, ob eine Individual- oder Pauschalreise aufgrund einer Erkrankung am Coronavirus oder einer Ansteckungsgefahr am Zielort kostenlos storniert werden darf, kann nicht pauschal beantwortet werden. Zwar sieht das Reiserecht unter gewissen Umständen vor, dass Urlauber kostenfrei von einer Reise zurücktreten können, wenn vor Ort eine entsprechende Gefahrenlage herrscht. Wie groß das Risiko tatsächlich ist und ab wann diese Regelungen greifen, muss allerdings je nach Einzelfall neu bewertet werden. Reisende sollten sich also am besten direkt an ihren jeweiligen Reiseveranstalter wenden, um sich über Stornierungsmöglichkeiten zu informieren.

Über den Autor

Marketing Spezialist
David Bläsing

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personen­versicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Kranken­versicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

David Bläsing

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