Unfallrente: Anspruch & Auswirkung auf die Steuer

Marc Hoffmann-Schulz
5 Min. Lesezeit

Unfälle können einfach passieren. Verlieren Sie in Folge eines schlimmen Unfalls Ihre Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise, kann eine Unfallrente finanzielle Lücken schließen. Was fängt die gesetzliche, was eine private Unfallrente auf? Zählt eine Unfallrente als Einkommen, und was bedeutet das steuerlich? Wie hoch fällt die Unfallrente aus?

Veröffentlicht am 04. Dezember 2023

Ein älteres Paar umarmt sich lachend auf einer Wiese.

Kurzer Überblick

  • Nach einem schweren Unfall sind Sie eventuell ganz oder teilweise invalide und daher nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsfähig. Dann können Sie eine monatliche Rente erhalten, die das fehlende Einkommen ausgleicht: die Unfallrente
  • Es gibt zwei Arten der Unfallrente: die gesetzliche und die private. Fällt der Unfall unter den jeweiligen Versicherungsschutz, können Sie beide Renten beziehen.  
  • Die gesetzliche Unfallrente ist eine Leistung der gesetzlichen Unfall­versicherung. Sie vergütet unter bestimmten Voraussetzungen langfristige Einschränkungen bei Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitsunfällen. Die Höhe der Zahlung ist an Ihr Arbeitseinkommen geknüpft, wird aber nicht versteuert
  • Eine private Unfall­versicherung schließen Sie freiwillig ab. Die hieran gekoppelte Unfallrente können Sie unabhängig von gesetzlichen Rentenansprüchen zusätzlich beziehen. In Ihrer Police legen Sie die Höhe der Leistung individuell fest. Für diese Zahlungen fallen Steuern an.  
  • Bei unfallbedingter Invalidität bieten manche Versicherer die Möglichkeit, die auszuzahlende Kapitalleistung als Unfall-Rentenkapital anzulegen. Das kann steuerlich Vorteile haben. 
  • Die private Unfall­versicherung schützt Sie in allen Lebenslagen und sogar weltweit. Das gilt auch für den Zusatzbaustein Unfallrente.  
  • Für umfassenden Schutz ist die Kombination aus gesetzlicher und privater Unfallrente sinnvoll

Was ist eine Unfallrente, wann wird sie ausgezahlt?

Ein fataler Zwischenfall kann von jetzt auf gleich das ganze Leben auf den Kopf stellen: Sie geraten auf dem Weg ins Büro bei regennasser Fahrbahn ins Schleudern, Sie stürzen schwer von der Haushaltsleiter, Sie sind beim Bergwandern in den Anden für einen Moment unachtsam … Wer nach Unfallereignissen langfristig geschädigt ist, kämpft nicht nur mit körperlichen oder geistigen Beschwerden.

Bei Invalidität stehen Betroffene schnell vor existenziellen Fragen: Was passiert, wenn ich auf Dauer meinen Beruf nicht mehr ausüben, meine Familie nicht mehr versorgen, Kreditschulden nicht mehr tilgen kann? Bin ich finanziell abgesichert, um mein Leben trotz Handicap zu meistern? Eine Unfallrente kann Sie ein Leben lang bei Einkommensverlusten durch Invalidität absichern. 

Unfallrente ist eine dauerhafte monatliche Rente, um eine unfallbedingte Invalidität finanziell aufzufangen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Unfallrente:  

  • die gesetzliche Unfallrente als Leistung der gesetzlichen Unfall­versicherung und 
  • die private Unfallrente als Leistung Ihrer privaten Unfall­versicherung.  

Im Versicherungsfalle macht es einen großen Unterschied, von welcher Seite Sie die Unfallrenten-Zahlung erhalten. Das Wichtigste in Kürze: 

Gesetzliche Unfallrente
Private Unfallrente
Leistung bei Invalidität durch
Arbeitsunfälle (auch Hin- und Rückwege) oder Berufskrankheiten
Unfallereignisse in allen Lebenslagen (beruflich, aber auch privat, in der Freizeit, im Urlaub)
Leistung nach Unfällen
in Deutschland
weltweit und jederzeit
Leistungsträger ist
die gesetzliche Unfall­versicherung (als Pflicht­versicherung über den jeweiligen Arbeitgeber)
die private Unfall­versicherung (als freiwillige private Zusatz­versicherung) über den entsprechenden Baustein
Leistungsarten wählbar
je nach Anbieter, Tarif und individuellen Komponenten
Anrechnung bei der Steuer
ggf. Anrechnung auf die Alters- oder Erwerbsminderungsrente
Versteuerung des Ertragsanteils gemäß persönlichem Steuersatz
Option Unfall-Rentenkapital
je nach Versicherer
Höhe der Unfallrente
Summe ist gekoppelt an das Arbeitseinkommen und den Grad der Erwerbsminderung
Summe ist gekoppelt an den Grad der Invalidität und an die jeweilige Versicherungspolice
Auszahlung
als Teil- oder Vollrente, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
individuell abhängig von der jeweiligen Police: in der vertraglich vereinbarten Höhe
maximale Höhe der Unfallrente (Vollrente) bei 100 % Erwerbsminderung
2/3 des Jahresarbeitsverdienstes
gemäß der Vereinbarung in dem jeweiligen Versicherungsvertrag
Anspruch bei Invalidität
ab 20 % Erwerbsminderung, bei landwirtschaftlichen Unternehmen ab 30 %
meist ab 50 % Erwerbsminderung, bei SIGNAL IDUNA bereits ab 35 % Invalidität
Schwerverletztenzulage
möglich sind 10 % Zulage ab 50 % Erwerbsminderung
Antragstellung
durch den Arbeitgeber
durch die versicherte Person
Erforderliche Unterlagen
ärztliches Gutachten

Die Gegenüberstellung zeigt: Die gesetzliche Unfallrente leistet nicht in jedem Fall. Sofern Sie überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente haben (das heißt: aufgrund einer Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis), greift diese ausschließlich bei Arbeits- und entsprechenden Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten – und das auch nur innerhalb Deutschlands. Fakt ist, dass drei von vier Unfällen in der Freizeit passieren. Hier leistet die gesetzliche Unfallrente grundsätzlich nicht.  

Um in allen Lebenslagen und auch nach Unfällen im Ausland eine Unfallrente zu erhalten, müssen Sie privat vorsorgen: mit einer privaten Unfallpolice, die Unfallrenten-Ansprüche einschließt.  

Gesetzliche Unfallrente – für wen, wann und wie viel

Die gesetzliche Unfallrente, auch als „Verletztenrente“ oder „Verletztengeld“ bezeichnet, erhalten Sie in Deutschland von der gesetzlichen Unfall­versicherung – einer Pflicht­versicherung, in der alle Arbeitgeber ihre Beschäftigten anmelden müssen. Voraussetzung für den Erhalt einer Leistung ist deshalb, dass Sie in einem Anstellungsverhältnis stehen.  

Ist Ihre Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um 20 Prozent oder mehr gemindert, können Sie eine gesetzliche Unfallrente beziehen. Ihr Arbeitgeber wird alles Notwendige beantragen. 

Die Höhe der Rente ist festgelegt: Sie ist sowohl an den Grad der Erwerbsminderung geknüpft als auch an Ihren Jahresarbeitsverdienst. Bezugsgröße hierfür ist Ihr Brutto-Einkommen aus den zwölf Monaten vor dem Unfallereignis. Ein wichtiges Detail: Der Gesetzgeber hat Mindest- und Höchstgrenzen für den Faktor „Jahresarbeitsverdienst“ festgelegt. Die Mindestgrenze bemisst sich am aktuellen Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten. 60 Prozent davon bilden die Berechnungsgrundlage für volljährige Versicherte. Die Höchstgrenze für den Verdienst ist klar geregelt: Hier wird die Bezugsgröße im Jahr des Unfalls verdoppelt. 

Abhängig vom Grad Ihrer Einschränkung erhalten Sie eine Voll- oder Teilrente. Die Vollrente beträgt zwei Drittel Ihres Jahresarbeitsverdienstes. Versteuern müssen Sie diese Leistung nicht.  

Eine Schwerverletztenzulage in Höhe von zehn Prozent der Verletztenrente ist an drei Parameter geknüpft:  

  • Ihre Erwerbsminderung beträgt mindestens 50 Prozent,  
  • Sie können keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen,  
  • Sie erhalten keine Rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung. 

Gut zu wissen: Die gesetzliche Unfallrente wird jährlich angepasst, parallel zur gesetzlichen Altersrente. Sie erhöht sich um den gleichen Prozentsatz. 

Ihr Vorteil: Haben Sie Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallrente, können Sie zusätzlich Leistungen einer privaten Unfallrente beziehen.  

Private Unfallrente und Unfall-Rentenkapital – Ansprüche, Unterschiede, Vorteile

Sorgen Sie privat vor, können Sie – je nach Anbieter – eine Police mit dem Zusatzbaustein Unfallrente individuell nach Ihren persönlichen Erfordernissen gestalten. Einige Versicherer bieten alternativ die Option eines Unfallrenten-Kapitals an. Das kann Ihnen im Versicherungsfalle finanziell zusätzliche Spielräume eröffnen.  

Grundsätzlich gibt es für Leistungen aus der privaten Unfallrente verschiedene Modelle: 

Die Unfallrente 35/50/90 mit Garantiezeit 

Eine Unfallrente mit Garantiezeit sichert Sie im Fall einer unfallbedingten Invalidität wirtschaftlich ab. Auf diese Parameter können Sie sich zum Beispiel bei SIGNAL IDUNA verlassen:  

  • Erleiden Sie dauerhaft eine unfallbedingte körperliche oder geistige Beeinträchtigung, erhalten Sie bereits ab einem Invaliditätsgrad von 35 Prozent eine lebenslange monatliche Unfallrente.   
  • Beträgt Ihre Beeinträchtigung 50 Prozent oder mehr, wird Ihnen die Unfallrente in vereinbarter Höhe ausgezahlt. 
  • Die vereinbarte Rente verdoppelt sich ab 90 Prozent Invalidität.  
  • Die sogenannte Garantiezeit sichert Ihnen die Rentenzahlung über mindestens zehn Jahre zu und sogar bis zu einem Leben lang. Der Zeitraum gilt ab dem Unfalltag.  
  • Bemessen und ausgezahlt wird die private Unfallrente frühestens ein Jahr nach dem Unfallereignis
  • Sollten Sie in der Folge eines Unfalls nicht mehr arbeitsfähig sein, kann die private Unfallrente Ihre laufenden monatlichen Kosten für Ihren Lebensunterhalt auffangen.

Das Unfall-Rentenkapital 

Einige Versicherer bieten das Modell des Unfall-Rentenkapitals an, um unfallbedingte Invalidität finanziell aufzufangen. Vorteile des Unfall-Rentenkapitals sind: 

  • Die Leistungsart Unfall-Rentenkapital ist preiswerter als eine Unfallrente
  • Die nach einem Unfall fällige Versicherungsleistung können Sie hier wiederanlegen, um beispielsweise lebenslang monatliche Zahlungen zu erhalten.  
  • Der Mehrwert bei dieser Form der Kapitalanlage: Die monatlichen Zahlungen unterliegen in diesem Fall nicht der Ertragsanteilsbesteuerung (Leibrentenbesteuerung § 22 EstG), da sie keinen Rentencharakter haben. 
  • Versicherer wie SIGNAL IDUNA bieten im Versicherungsfalle an, die auszuzahlende Kapitalleistung zu Vorzugskonditionen anzulegen. Je nach Anlageprodukt, Höhe der Anlagesumme und Laufzeit bestimmen Sie die monatliche Auszahlung

Wägen Sie ab, was zur wirtschaftlichen Absicherung Ihrer Lebenssituation sinnvoller ist: monatliche Zahlungen einer Unfallrente mit Garantiezeit oder die Alternative des Unfall-Rentenkapitals.  

Wichtig für Ihre Entscheidung: Die Ansprüche an den persönlichen Einkommensschutz sind individuell höchst unterschiedlich. Ermitteln Sie ganz konkret, wie hoch Ihre Unfallrente sein müsste, um Ihren persönlichen Bedarf zu decken. Bei SIGNAL IDUNA können Sie passgenau zu Ihrer Lebenssituation eine Police mit einer Versicherungssumme zwischen 250 und 3.000 Euro abschließen. 

Fazit

Eine Unfallrente kann Sie ein Leben lang vor Einkommensverlusten durch Invalidität schützen. Die gesetzliche Unfall­versicherung zahlt Angestellten gegebenenfalls eine Unfallrente bei Invalidität durch Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle. Diese Zahlungen sind steuerfrei.  

Eine private Unfallrente, gekoppelt an eine freiwillige, private Unfall­versicherung, können Sie unabhängig von gesetzlichen Unfallrenten-Ansprüchen und sogar zusätzlich beziehen. Die Höhe der privaten Absicherung legen Sie in Ihrer Police individuell fest. Den Ertragsanteil müssen Sie versteuern. Je nach persönlicher Lebenssituation kann als privater Schutz eine Unfallrente oder, sofern Ihr Versicherer dies anbietet, die Variante Unfall-Rentenkapital für Sie attraktiver sein.  

Fragen und Antworten

Über den Autor

Autor
Marc Hoffmann-Schulz

Marc Hoffmann-Schulz unterstützt den Bereich Einkommensschutz Unfall­versicherung der SIGNAL IDUNA. Als Marktmanager für den Exklusivvertrieb veröffentlicht er hierzu sein über viele Jahre erworbenes Fachwissen im Blog. In seiner Freizeit begeistert sich der Fachwirt vor allem für Sport, insbesondere für Fußball – sowohl in der Spieler- als auch in der Zuschauer-Rolle.

 

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