Gemeinsames Konto - ja oder nein?

Welches Kontomodell für das jeweilige Paar das richtige ist, muss individuell entschieden werden. In der Praxis bewährt sich häufig das sogenannte 3-Konto-Modell.

Nicole Bianga
Veröffentlicht am 28.09.2021
5 Min. Lesezeit
Junges Pärchen steht am Strand

Den Überblick über die gemeinsamen Finanzen und alltäglichen Kosten behalten - das wird umso komplizierter, je mehr Familienmitglieder dazu kommen. Sobald Sie zusammenziehen, sollten Sie sich daher über eine faire Finanzplanung mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin unterhalten. Das 3-Konto-Modell kann helfen, die Finanzen im Blick zu behalten.

So funktioniert das 3-Konto-Modell

Beide Partner behalten ihr eigenes Girokonto und eröffnen gemeinsam ein drittes Girokonto (Gemeinschaftskonto). Das jeweilige Gehalt der Partner geht zunächst auf die eigenen Girokonten ein. Jeder überweist einen fixen Betrag auf das Gemeinschaftskonto für die gemeinsamen Kosten wie Miete, Versicherungen, anderweitige Verträge sowie ggf. einen Puffer für Lebensmittel und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Ob jeder denselben fixen Betrag bezahlt oder ob Sie auf bestimmte Umstände – wie z.B. einen hohen Gehaltsunterschied – Rücksicht nehmen wollen, bleibt Ihnen überlassen.

Eine weitere Variante des 3-Konto-Modells funktioniert wie folgt: Alle Einnahmen werden zunächst auf das gemeinsame Konto überwiesen, von dem dann ein fester Betrag auf die jeweils eigenen Girokonten überwiesen wird. Das kann zum Beispiel eine 50/50-Verteilung nach Abzug sämtlicher, gemeinsamer Ausgaben sein. Dieser Betrag steht jedem Partner frei zur Verfügung und kann für Hobbys, Freizeitaktivitäten oder die eigene Altersvorsorge ausgegeben werden. 

Welches Kontomodell passt zu mir?

Gerade wenn Kinder dazukommen, wird es noch komplizierter den Überblick über anfallende Kosten zu behalten. Hinzu kommt, dass ein Elternteil, häufig die Mutter, beruflich kürzer tritt. In der Elternzeit und später Teilzeit werden die Einnahmen geringer, die Ausgaben in der Regel höher. Windeln, Babybrei, Kinderkleidung usw. - häufig werden diese Einkäufe von dem Elternteil getätigt, dass sich zuhause um das Kind kümmert. Diskussionen mit dem Partner sind hier vorprogrammiert.

Hier kann das 3-Konto-Modell helfen, dass beide Partner ihre finanzielle Unabhängigkeit beibehalten. Beide Partner haben ihren eigenen freien Betrag zur Verfügung, den sie ausgegeben können, ohne sich rechtfertigen oder darüber diskutieren zu müssen. 

In der Praxis gibt es natürlich weitere Kontomodelle, die sich für Paare bewährt haben. So geht aus Umfragen hervor, dass insbesondere in der Generation 50+ viele Paare lediglich über ein gemeinsames Konto verfügen. Häufig ist diese Partnerschaft dadurch geprägt, dass sich lediglich ein Partner um sätmliche Finanzen kümmert - inklusive Versicherungen, Altersvorsorge und Steuererklärungen. Sollte sich dieser Partner allerdings aufgrund von Krankheit oder Trennung über längere Zeit nicht um die Finanzen kümmern, wird dieses Modell problematisch. 

Die jüngere Generation hingegen tendiert immer stärker dazu, kein gemeinsames Konto zu eröffnen. Beide Partner behalten ihr eigenes Girokonto, die Miete und weitere gemeinsame Ausgaben werden von einem der beiden Konten abgebucht, auf das der andere Partner seinen Anteil an den gemeinsamen Kosten überweist. Auch dieses Kontomodell kann in der Praxis gut funktionieren, sollte aber spätestens diskutiert werden, wenn Kinder im Haushalt leben und einer der beiden Partner beruflich kürzer tritt. 

Gemeinsames oder getrenntes Konto?

Umfrage-Ergebnis

51
Prozent (%) der 30 bis 48-Jährigen in Deutschland haben getrennte Konten
22
Prozent (%) nutzen lediglich ein Gemeinschaftskonto
28
Prozent (%) verfügen über drei Konten (zwei getrennte, ein gemeinsames)

Aus der Umfrage geht außerdem hervor, dass Gemeinschaftskonten bei älteren Paaren üblicher sind. So verfügen 63 Prozent (%) der über 50-Jährigen über ein Gemeinschaftskonto.

Altersvorsorge nicht vergessen

Unabhängig davon, welches Kontomodell Sie und Ihr Partner wählen: Denken Sie daran, Geld für die private Altersvorsorge einzuplanen.

Insbesondere in Zeiten, in denen Sie (oder Ihr Partner) aufgrund von Eltern- und Teilzeit nicht mehr so viel verdienen, sollte das keine finanziellen Nachteile für Ihre Altersabsicherung bedeuten. In Deutschland ist das leider noch an der Tagesordnung: Frauen bleiben häufiger mit Kindern zuhause und sind daher am stärksten von Altersarmut betroffen. Das kann verhindert werden, z.B. so: Ihr Partner geht in Elternzeit und verdient dementsprechend weniger. Sie zahlen dennoch weiterhin als "Ausgleich" die private Altersvorsorge. Am besten überweisen Sie den fehlenden Betrag direkt in den Fondssparplan oder Ähnliches. Vorausgesetzt natürlich, Sie können sich das leisten. 

Häufig gestellte Fragen

Das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto gehört grundsätzlich beiden Kontoinhabern gemeinsam. In der Praxis handelt es sich bei Gemeinschaftskonten für Paare meist um sogenannte "Oder-Konten". Das bedeutet, jeder Partner hat eine alleinige Verfügungsberechtigung und kann unabhängig vom anderen über das gesamte Guthaben verfügen.

Rechtlich wird davon ausgegangen, dass das Guthaben auf dem Konto beiden Partnern zu gleichen Teilen (also 50/50) zusteht – und zwar unabhängig davon, wer das Geld ursprünglich eingezahlt hat.

Wichtiger Hinweis: Wenn ein Partner deutlich mehr Geld auf das gemeinsame Konto einzahlt als der andere, kann dies unter Umständen als Schenkung an den anderen Partner gewertet werden.

Insbesondere bei unverheirateten Paaren mit niedrigeren steuerlichen Freibeträgen kann dies relevant werden. Bei einer Eheschließung ohne Ehevertrag leben Partner in einer Zugewinngemeinschaft, bei der das Vermögen grundsätzlich getrennt bleibt, der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls jedoch ausgeglichen wird.

Die 50-30-20-Regel bietet Paaren eine einfache Methode, ihr gemeinsames Budget zu strukturieren und finanzielle Ziele zu erreichen. Dabei werden 50 % des gemeinsamen Nettoeinkommens für Fixkosten wie Miete, Lebensmittel und Versicherungen eingeplant. Weitere 30 % stehen für persönliche Wünsche wie Hobbys, Reisen oder Restaurantbesuche zur freien Verfügung. Die übrigen 20 % fließen gezielt in den Vermögensaufbau und die finanzielle Vorsorge, beispielsweise für die Altersvorsorge, den Aufbau eines Notgroschens oder langfristige Geldanlagen. In der Praxis hat sich für Paare das 3-Konten-Modell bewährt, bei dem die gemeinsamen Fixkosten von einem Gemeinschaftskonto und die individuellen Ausgaben von getrennten Konten bezahlt werden. Diese Regel dient als flexibler Leitfaden, der je nach Lebenssituation und finanziellen Zielen individuell angepasst werden kann.

Bei einer Trennung erfordert die Auflösung eines gemeinschaftlichen Bankkontos eine klare und faire Regelung. Handelt es sich um ein sogenanntes „Oder-Konto“, sind beide Partner gleichberechtigte Inhaber. Das bedeutet, dass das Guthaben beiden zu gleichen Teilen gehört – in der Regel 50/50 –, und zwar unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat. Gleichzeitig haften beide Partner gesamtschuldnerisch für eventuelle Schulden. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte das Gemeinschaftskonto idealerweise in ein „Und-Konto“ umgewandelt werden, bei dem Verfügungen nur noch mit Zustimmung beider Partner möglich sind. Alternativ kann das Konto im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. Wichtig ist zudem, alle Daueraufträge und Lastschriften auf neue, individuelle Konten umzuleiten und die Bank über die Trennung zu informieren. Eine offene Kommunikation und eine einvernehmliche Lösung sind der beste Weg, um finanzielle Streitigkeiten zu vermeiden und das Konto fair aufzulösen.

Ein Gemeinschaftskonto ist eine praktische Lösung für alle Paare, die einen gemeinsamen Haushalt führen, unabhängig von ihrem Familienstand. Auch unverheiratete Paare können so ihre gemeinsamen Finanzen wie Miete, Einkäufe oder Versicherungen übersichtlich und unkompliziert verwalten. In der Regel wird hierfür ein „Oder-Konto“ eröffnet, bei dem beide Partner gleichberechtigte Inhaber sind und unabhängig voneinander über das Guthaben verfügen können. Wichtig ist dabei, klare Absprachen über die Nutzung des Kontos zu treffen. Es sollte genau festgelegt werden, welche Einnahmen auf das Konto fließen und welche Ausgaben davon bestritten werden. Beide Partner sind für das Konto voll verantwortlich, was bedeutet, dass sie zu gleichen Teilen über das Guthaben verfügen, aber auch gemeinsam für eventuelle Schulden haften. Eine offene Kommunikation und transparente Vereinbarungen sind die Grundlage dafür, dass das Gemeinschaftskonto den Alltag erleichtert und finanzielle Klarheit schafft.

Über die Autorin

Nicole Bianga

Online Marketing Managerin

Als Redaktionsmitglied eines Aktien-Informationsportals wurde Nicole Bianga in ihrer Studienzeit schnell klar, dass Investment gar nicht so kompliziert ist, wenn man die Grundlagen kennt. Heute ist sie im Marketing der SIGNAL IDUNA Asset Management als Spezialistin für alle Online-Themen im Investment-Bereich tätig. Ihr Ziel für den Blog: Investieren einfach zu gestalten und zwar für Jedermann. 

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