Wenn Sie ein Hörgerät benötigen, dann stellt sich die Frage, ob es ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (HdO) oder ein Im-Ohr-Hörgerät (IdO) sein soll.
Wenn Sie Wert darauf legen, dass das Hörgerät klein sein soll, dann sollten Sie ein Im-Ohr-Hörgerät in Betracht ziehen. Zu beachten ist bei diesem Gerät, dass Sie sehr kleine Schalter und Rädchen bedienen müssen, um das Hörgerät zu nutzen.
Wenn das Hörgerät handlich sein soll, dann ist ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät passend. Hier ist zu bedenken, dass dieses Hörgerät sichtbar ist.
Laut einer deutschlandweiten Umfrage müssen etwa 70 Prozent der gesetzlich Versicherten Zuzahlungen zu Ihrem Hörgerät leisten. Die Mehrkosten betragen für Hörgeräte, die für beide Ohren eingesetzt werden, durchschnittlich rund 1.200 Euro.
Beispielrechnung:
Die Kosten für ein beidohriges Hörgerät betragen 2.000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse leistet 785 Euro. Sie müssen einen Eigenanteil von 1.215 Euro zahlen. Unsere private Krankenzusatzversicherung übernimmt die gesetzlichen Zuzahlungen bis zu 250 EUR sowie Restkosten für Hilfsmittel je nach Tarif in Höhe von bis 750 EUR je Kalenderjahr.