Die Pensionskassenversorgung erfolgt über eine Versicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird.
Bitte lesen Sie die Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
Eingetragen als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO unter der Registriernummer D-GD1A-84M6K-65 bei der DIHK Berlin.
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Erstinformationen zur Erfüllung der gesetzliche Informationspflicht gemäß §15 VersVermV und zum Status als vertraglich gebundener Vermittler.
Die Pensionskassenversorgung erfolgt über eine Versicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird.
Die gesetzliche Rente reicht künftig nur noch als Grundversorgung. Wer im Ruhestand auf nichts verzichten will, muss selbst die Initiative ergreifen. Mit einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionskassenversorgung sorgen Sie nicht nur intelligent vor, sondern nutzen auch jede Menge Steuer- und Sozialabgabenvorteile. Das Ergebnis: Deutlich mehr Rente!
Das Prinzip ist einfach: