Als privat Krankenversicherter profitieren Sie davon, dass Sie den Service einer digitalen Sprechstunde unkompliziert in Anspruch nehmen können. Der Arzt rechnet diese in der PKV analog eines lokalem Arztbesuches nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Wenn Sie bei SIGNAL IDUNA eine private Krankenvollversicherung haben, bekommen Sie die Kosten einer telemedizinischen Sprechstunde selbstverständlich - wie auch den Arztbesuch vor Ort - im tariflichen Rahmen erstattet. Reichen Sie die Rechnung im Anschluss einfach auf gewohntem Wege bei der SIGNAL IDUNA ein – zum Beispiel über unsere meine SIGNAL IDUNA App.
Ob Ihre Beihilfe- oder Heilfürsorgestelle die anteiligen Kosten für die Behandlung übernimmt können wir leider nicht garantieren, das müssen Sie bitte mit den jeweiligen Stellen direkt klären.
Auch einige ambulante Zusatzversicherungen beinhalten ambulante ärztliche Leistungen, dazu zählen auch telemedizinische Sprechstunden. Informieren Sie sich, was individuell in Ihrer Absicherung enthalten ist.
Das Angebot von Telemedizin-Anbietern kann aber auch vollständig selbst bezahlt werden. Die Kosten liegen dafür - je nach den erbrachten ärztlichen Leistungen - in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Nach der GOÄ fallen beispielsweise Zuschläge für Sonn- & Feiertage oder für die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an. Prüfen Sie auch, ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Videosprechstunde übernimmt.
Gut zu wissen: Es ergeben sich möglicherweise Telefonkosten durch Roaming-Gebühren Ihres Mobilfunkanbieters, falls Sie die Sprechstunde nicht über eine WLAN Verbindung durchführen.