Raffaela Sartori, (42,) ist als Anlageberaterin selbstständig. Sie möchte von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln. Nach einem Skiunfall vor vier Jahren kann sie ihr linkes Knie nur eingeschränkt belasten. Dies gibt sie im Rahmen der Gesundheitsprüfung als Vorerkrankung an. Ihr künftiger Versicherer kalkuliert daraufhin perspektivisch höhere Behandlungskosten ein und erhebt einen Risikozuschlag von 15 Prozent.
Auf Basis des Tarifs, den Raffaela für ihre Vollversicherung gewählt hat, erhält sie folgendes Angebot:
300 Euro Beitrag + 15 Prozent Risikozuschlag = 345 Euro monatlicher Gesamtbeitrag
Ein Risikozuschlag ist ein Prämienzuschlag. Dieser fällt in der Regel an, wenn eine private Krankenversicherung aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen eines Antragstellenden – zum Beispiel Vorerkrankungen – perspektivisch höhere Leistungsausgaben erwartet. Das bedeutet für Sie: Ihr künftiger Beitrag wird von dem jeweiligen Anbieter risikogerecht, also angemessen, kalkuliert. Die Kalkulation der PKVs folgt statistischen Werten, bei denen auch das Alter eingerechnet wird. Der Prämienzuschlag liegt zumeist zwischen 10 und 20 Prozent.
Gut zu wissen: Ein Versicherer kann einen Risikozuschlag nur direkt ab Versicherungsbeginn erheben. Erkranken Sie nachweislich während eines laufenden Vertrags, darf dies nicht zu Beitragserhöhungen führen. Sie haben dann trotzdem Anspruch auf die in Ihrem Tarif fixierten Leistungen.
Entscheiden Sie sich hingegen, aus einem bestehenden Vertrag in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln, müssen Sie eventuell einen Risikozuschlag für exakt diese Mehrleistung zahlen.
Achtung: Gesundheitsfragen müssen Sie erneut beantworten, wenn Sie außerhalb Ihres Optionsrechts aus einem laufenden Vertrag in einen Tarif mit Mehrleistung wechseln möchten.
Übrigens kann auch die Höhe der Risikozuschläge von Anbieter zu Anbieter variieren. Und: Sie können vertraglich die Überprüfung des Risikozuschlags vereinbaren, zum Beispiel nach zwei Jahren. Risikozuschläge können je nach Sachlage wieder gestrichen oder zumindest reduziert werden.