Versicherungen für Lehramts­anwärter

Für alle, die Wissen weitergeben: Wir schützen, was Ihnen wichtig ist.

Lehrerin stellt ihren Schülern eine Frage

Die richtige Absicherung für Ihre Karriere als Lehrkraft

Mit der Ausbildung zur Lehrkraft beginnt eine spannende neue Lebensphase und es sind viele Entscheidungen zu treffen.

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die spezielle Absicherung und Vorsorge für Lehrkräfte. Hinweise, wie Sie die staatliche Absicherung ergänzen können, sind auch dabei.

Was genau – und wann und wie – erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Kurz und auf den Punkt. Damit Sie gezielt handeln können und sich dann wieder auf Ihre frische Laufbahn konzentrieren können. Mit dem guten Gefühl, richtig abgesichert zu sein.

Verpflichtende Versicherungen

Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Mit Beginn des Referendariats haben Sie einen Beihilfeanspruch – in der Regel in Höhe von 50 %. Für den Teil, den Ihr Dienstherr nicht übernimmt, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung. Die restlichen 50 % müssen Sie über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abdecken. Dazu kommt noch die Pflegepflichtversicherung.

Beihilfe

Beihilfe kurz & knapp

  • 50% Ihrer Krankheitskosten werden von der Beihilfe erstattet (in Hessen 70%)
  • Familienmitglieder sind teilweise mitversorgt
  • Beihilfe wird nur für „beihilfefähige Aufwendungen“ gezahlt
  • Sie sind verpflichtet, zusätzlich eine Kranken- und Pflege­versicherung abzuschließen

Ganz gleich, wie fit Sie sind und wie gesund Sie leben – krank wird jeder Mensch mal. Ihre Krankheitskosten übernimmt Ihr Dienstherr aber nur teilweise in Form der Beihilfe. Für Sie gibt es einiges zu tun und zu bedenken.

Besonders wichtige Versicherungen

Für diese Absicherungen besteht zwar kein gesetzlicher Zwang, allerdings empfehlen wir diese unbedingt abzuschließen.

Unfallversicherung

Unfall­versicherung kurz & knapp

  • Leistet bei Dienst- UND Freizeitunfällen
  • Einmalzahlung nach Unfall
  • Schutz passgenau für Sie und Ihren Beruf

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsabsicherung kurz & knapp

  • Sie vereinbaren eine monatliche Rente von bis zu 2.500 EUR
  • Bei Dienstunfähigkeit wird diese garantiert gezahlt.
  • Während Sie Rente bekommen, zahlen Sie keine Beiträge.
     

Diensthaftpflichtversicherung

Fügen Sie Dritten einen Schaden zu, werden Sie persönlich haftbar gemacht – in unbegrenzter Höhe. Im Privatleben schützt Sie die Privathaftpflicht.

Für Schäden aus grob fahrlässigen Missgeschicken, die Sie in Ausübung Ihres Dienstes verursachen, besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht­versicherung. Hier bietet die Diensthaftpflicht­versicherung Schutz vor den finanziellen Folgen.

Weitere sinnvolle Versicherungen