Lebensversicherung und Suizid: ein sehr sensibles, aber wichtiges Thema. Hier erfahren Sie, wie die gesetzlichen Regelungen sind, was die Suizidklausel bedeutet und wo Betroffene und Angehörige Unterstützung finden können.
Zum ArtikelViele Menschen haben den Wunsch, ihre Angehörigen für den Ernstfall abzusichern. Eine einfache Möglichkeit dazu bietet eine Risikolebensversicherung: Diese garantiert zu günstigen Konditionen, dass Ihre Hinterbliebenen im Fall Ihres Todes finanziell versorgt sind.
Damit die Beiträge möglichst gering bleiben, ist beim Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung notwendig. Teil dieser Prüfung sind die sogenannten Gesundheitsfragen. Durch die Fragen kann der Versicherer Ihren individuellen Gesundheitszustand einschätzen und auf dieser Grundlage einen passenden Beitrag für Sie berechnen.
Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen, ist nicht möglich – und wäre auch nicht fair. Pflegen Sie zum Beispiel einen gesunden Lebensstil, rauchen nicht und leiden unter keinerlei Vorerkrankungen? Dann bringen Sie ein geringeres Risiko mit als jemand, der Fallschirm springt oder Diabetes hat. Infolge profitieren Sie gerechterweise von einem günstigeren Tarif.
Schwere Erkrankungen, wie etwa Krebs oder Tumore, können dazu führen, dass eine Versicherung gar nicht möglich ist. Das Sterberisiko wäre zu hoch und die Versicherung nicht finanzierbar. In vielen Fällen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung aber trotz Vorerkrankungen möglich. Es erhöht sich lediglich der individuelle Beitragssatz durch einen sogenannten Risikozuschlag.
Bei einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung müssten hingegen alle das erhöhte Risiko einzelner Personen tragen. Der Tarif wäre für die meisten um ein Vielfaches teurer, obwohl Sie selbst nur ein geringes Risiko mitbringen. Mit einer Gesundheitsprüfung bleibt die Versicherung hingegen erschwinglich, und es können möglichst viele Menschen von ihr profitieren.