Wie bei so vielen Dingen im Leben: Es kommt auf die Umstände an, unter denen das Ereignis geschieht.
Sind im Einsatz zum Beispiel körperliche Maßnahmen erforderlich, können diese in aller Regel nicht den ausführenden Polizisten angelastet werden. Sie sind Teil der Aufgaben, ohne die der polizeiliche Auftrag nicht erfüllt werden kann. Allerdings kann es in Ausnahmefällen, z.B. wenn es zu Verletzungen von Bürgern kommt, Anzeigen direkt gegen die Einsatzkräfte geben. Hier hilft Ihnen nur noch eine Rechtsschutzversicherung.
Anders sieht es aus, wenn im Dienst zum Beispiel Ausrüstung beschädigt wird oder abhandenkommt. Das können ein verlorenes Funkgerät oder der mit dem falschen Kraftstoff betankte Streifenwagen sein. Falls der Dienstherr Schadensersatz verlangt, schützt Sie eine
Dienst- / Amtshaftpflichtversicherung.