Was übernimmt die private Haftpflicht­versicherung?

Lars Schliewe
7 Min. Lesezeit

Sind Sie für einen Schaden verantwortlich, schützt Sie eine private Haftpflicht­versicherung vor den Forderungen anderer, selbst wenn diese in die Millionen gehen. Die Privathaftpflicht übernimmt für Sie die Kosten und sogar die Abwicklung der Schadenersatzansprüche. Damit ist die Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Veröffentlicht am 03. November 2022

Ein junger Mann sitzt auf dem Bett und schaut in seinen Geldbeutel.

Kurzer Überblick

  • Ihr Schutz im Alltag: Die private Haftpflicht­versicherung deckt Ihre alltäglichen Haftungsrisiken ab und schützt Sie vor finanziellen Forderungen Dritter.
  • Wissenswert: Was übernimmt die Privathaftpflicht nicht?
  • Eine für alle: Versichern Sie einfach weitere Personen mit – in einem Vertrag.
  • Rundum sicher: Eigene Schäden sichern Sie mit individuellen Versicherungs-Bausteinen bestmöglich ab.

Der beste Schutz im Alltag: Ihre Privathaftpflicht

Mit dem Fahrrad an Nachbars Auto hängengeblieben, beim Fußballtraining übers Ziel hinausgeschossen, beim Umzug der Freunde Porzellan zerschlagen? Viele Bereiche des Privatlebens bergen Risiken, plötzlich geht etwas schief. Verursachen Sie einen Schaden, müssen Sie laut Gesetz dafür haften – schlimmstenfalls bis zum finanziellen Ruin. Eine private Haftpflicht­versicherung schützt Sie im Schadenfall vor kostspieligen Forderungen Dritter.

Das leistet die private Haftpflichtversicherung im Fall eines Schadens:

Besteht ein Schadenersatzanspruch gegen Sie, übernimmt Ihre private Haftpflicht sowohl die Kosten als auch die Abwicklung.

Diese Schäden deckt eine Privathaftpflicht ab:

  • Der Versicherungsschutz umfasst Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
  • Grundsätzlich greift die private Haftpflicht­versicherung bei Schäden, die Sie versehentlich anderen Personen zufügen oder am Eigentum anderer verursachen.
  • Unberechtigte Ansprüche wehrt Ihre Versicherung für Sie ab, notfalls sogar vor Gericht (sog. „passiver Rechtsschutz“).
  • Sind die Forderungen gegen Sie berechtigt, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
  • Gefälligkeitsschäden, für die Sie ohne Versicherungsschutz selbst aufkommen müssen, werden erstattet.

Was die Haftpflicht­versicherung im Einzelnen leistet, hängt immer vom jeweiligen Anbieter und vom gewählten Tarif ab.

Die Leistungen der privaten Haftpflicht­versicherung decken Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme ab.

Personenschäden

Personenschäden liegen vor, wenn das Schadenereignis eine Verletzung, eine gesundheitliche Schädigung oder den Tod eines Menschen zur Folge hatte.

Sachschäden

Sachschäden betreffen die Schädigung oder die Vernichtung von Sachen.

Vermögensschäden

Vermögensschäden entstehen, wenn die geschädigte Person in der Folge des Schadens ihren Beruf nicht mehr ausüben kann oder ihr ein anderer finanzieller Schaden entsteht, der weder ein Personen- noch ein Sachschaden ist.

Es gibt zwei Arten:

  • Ein echter Vermögensschaden ist nicht auf einen Personen- oder einen Sachschaden zurückzuführen.
  • Ein unechter Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Was zahlt die Privathaftpflicht, was nicht?


Die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens sind durch die private Haftpflicht­versicherung abgedeckt, zum Beispiel:
  • wenn Sie im Straßenverkehr zu Fuß oder mit Ihrem Fahrrad Schäden verursachen

  • wenn Sie als Sportlerin oder Sportler einen Schaden verursachen

  • wenn Ihre kleinen, zahmen Haustiere einen Schaden anrichten

    •  zum Beispiel Katze oder Kaninchen

  • wenn Sie in Ihrem Zuhause Schäden verursachen – zum Beispiel in Ihrem gemieteten Objekt

    • zum Beispiel in Ihrem gemieteten Objekt

  • wenn Sie geliehene, gemietete oder gepachtete Sachen beschädigen

  • wenn Ihnen fremde Schlüssel oder Codekarten verlorengehen


Von der Deckung der Privathaftpflicht sind generell ausgenommen:
  • Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind

  • Sachschäden, die einer mitversicherten Person entstanden sind oder durch Angehörige in häuslicher Gemeinschaft verursacht wurden (Verwandtenklausel)

  • Schäden, die durch einen Betrieb oder die Ausübung eines Berufes, Dienstes oder Amtes verursacht wurden

  • Schäden, die durch ­versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge oder Sportboote verursacht wurden

Wer ist in der privaten Haftpflicht versichert?

Das entscheiden Sie selbst, ganz nach Ihren Bedürfnissen. An erster Stelle schützt die private Haftpflicht­versicherung die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer selbst, denn im Sinne der Vertragspartnerschaft gehen alle Rechte und Pflichten auf diese Person über.

Versichern Sie ganz einfach weitere Personen mit – in einem Tarif, mit nur einem Vertrag. Abhängig vom gewählten Tarif greift der Versicherungsschutz zusätzlich für:

  • Ehegatten und Ehegattinnen (auch in nicht häuslicher Gemeinschaft)
  • unverheiratete Lebenspartner und Lebenspartnerinnen in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kinder
  • generell minderjährige unverheiratete Kinder
  • generell volljährige unverheiratete Kinder während ihrer Schul- oder Berufsausbildung – unabhängig vom Wohnsitz
  • alle Personen, die mit der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben – je nach Tarif

Wissenswertes zu speziellen Schadensituationen

Eigener Schaden, Forderungsausfall, Gefälligkeitsschaden, Fahrlässigkeit – Informationen zu besonderen Schadensituationen auf einen Blick:

Eigener Schaden: Übernimmt die Haftpflicht diese Kosten?

Nein, aber eigene Schäden können Sie durch andere Versicherungen abdecken. Die Haftpflicht­versicherung greift bei Schäden, die Sie als versicherte Person versehentlich Dritten oder deren Eigentum zufügen. Ist dieser Dritte durch Sie mitversichert, handelt es sich um sogenannte Eigenschäden oder Schäden versicherter Personen untereinander.

Wie kann ich mich gegen eigene Schäden finanziell absichern?

Eigene Schäden sichern Sie gezielt durch Zusatz­versicherungen ab, zum Beispiel:

  • eine Hausrat­versicherung für Schäden an Hab und Gut
  • eine Fahrrad­versicherung für Schäden am Fahrrad
  • eine Kfz-Kasko­versicherung für den Pkw

Forderungsausfall: Wer erstattet mir den Schaden?

Der sogenannte Forderungsausfall kommt selten vor: Sie erleiden einen Schaden durch jemanden, der keine Haftpflicht­versicherung besitzt und obendrein zahlungsunfähig ist. Damit Sie nicht leer ausgehen, entschädigt Sie die Forderungsausfalldeckung Ihrer Privathaftpflicht unter bestimmten Bedingungen.

Voraussetzungen für die Deckung des Forderungsausfalls durch Ihre Privathaftpflicht:

  • Es muss ein berechtigter Anspruch vorliegen.
  • Die Person, die den Schaden verursacht hat, besitzt keine Haftpflicht­versicherung und ist nachweislich zahlungsunfähig.
  • Für den Schaden kommt keine andere Versicherung, zum Beispiel Ihre Hausrat­versicherung, auf.
  • Eine eidesstattliche Erklärung/Titel muss vorliegen.
  • Gegebenenfalls muss der Schaden einen bestimmten Euro-Betrag überschreiten (bei SIGNAL IDUNA sind das 2.500 Euro).

Was sind Gefälligkeitsschäden? Zahlt die Haftpflicht hierfür?

Gefälligkeitsschäden kommen häufiger vor, denn sie entstehen bei Pannen im alltäglichen Miteinander. Ein Beispiel: Sie helfen Freunden beim Umzug. Im engen Treppenhaus rutscht Ihnen die Kiste mit dem antiken Porzellan aus den Händen. Ein Scherbenhaufen! Damit nicht auch noch die Freundschaft zerbricht, sollten Sie das Thema Schadenersatz schnell ansprechen.

Die rechtliche Lage sieht so aus: Ein Gefälligkeitsschaden ist die Folge einer freiwilligen und unentgeltlichen Hilfeleistung, auf die der sogenannte Leistungsempfänger keinen gesetzlichen Anspruch hat.

Schädigen Sie andere, müssen Sie prinzipiell für den Schaden haften. Entsteht der Schaden jedoch bei der Ausübung einer Gefälligkeit, handelt es sich in der Praxis oft um einen stillschweigenden Haftungsausschluss. Kurz: Wer sich hilfsbereit zeigt, soll für eventuelle Schäden nicht bestraft werden. Die private Haftpflicht­versicherung der SIGNAL IDUNA zahlt auch bei Gefälligkeitsschäden.

Übernimmt die Haftpflicht einen Wasserschaden?

Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden. Die jeweiligen Umstände entscheiden, welche Versicherung dafür aufkommt. Mit einer Kombination aus verschiedenen Versicherungen sind Sie gut geschützt:

Als Mieterin oder Mieter und Eigentümerin oder Eigentümer benötigen Sie...

  • eine private Haftpflicht­versicherung. Wird durch einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung ein Dritter, zum Beispiel ein Nachbar, geschädigt, kommt diese für die Schäden des anderen auf, sofern Sie Ihre eigenen Wasseranschlüsse regelmäßig kontrollieren.
  • eine Hausrat­versicherung, diese greift wenn ein Wasserschaden in Ihrer eigenen Wohnung das Inventar durchnässt.

Haben Sie in der von Ihnen gemieteten Wohnung leicht fahrlässig einen Leitungswasserschaden verursacht, muss der Schaden zuerst dem Gebäude- bzw. Hausratversicherer gemeldet werden.

Als Eigentümerin oder Eigentümer benötigen Sie zusätzlich...

  • eine Wohngebäude­versicherung für Wasserschäden am Haus.

Zahlt die Haftpflicht bei Glasschaden?

Ob eine Versicherung einen Glasschaden übernimmt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Um was für ein Glas handelt es sich? Wie ist es kaputtgegangen und durch wen? Folgendes ist wichtig:

  • Für Schäden an Ihrem eigenen Glas kommt die private Haftpflicht­versicherung grundsätzlich nicht auf.
  • Sofern Sie Dritten einen Glasschaden zufügen und Schadenersatz leisten müssen, greift Ihre Privathaftpflicht.
  • Schäden an Ihren Fensterscheiben, Glastüren oder Cerankochfeldern deckt ein Glasschäden-Baustein Ihrer Hausrat­versicherung oder eine Glas­versicherung ab.

Fazit

Die private Haftpflicht­versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt: Sie deckt wesentliche Haftungsrisiken Ihres Privatlebens ab. Sind Sie Schuld am Schaden, schützt sie vor kostspieligen Forderungen anderer und übernimmt die Abwicklung der Formalitäten. Die Privathaftpflicht greift bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Fragen und Antworten

Über den Autor

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb
Lars Schliewe

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

Lars Schliewe

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