Wie sinnvoll ist eine Rücktritts­versicherung für Flugreisen?

Marisa Reinhard
6 Min. Lesezeit

Schon lange zählen Sie die Tage bis zum Start in den Urlaub: Ab in den Flieger – der Alltag bleibt zurück! Doch dann erleidet Ihre Mutter einen Herzinfarkt. Sie müssen stornieren. Alle Reisepläne sind zunichte. Eine Reise-Rücktritts­versicherung ersetzt Ihnen zwar nicht den Urlaub, aber die Stornokosten für Flugticket, Unterkunft und Mietwagen.

Veröffentlicht am 09. Februar 2024

In einem Flugzeug berührt ein Passagier einen Touchscreen.

Kurzer Überblick

  • Wer eine Flugreise plant, bucht meist weit im Voraus. Bis zum Abflug kann einiges dazwischenkommen – zum Beispiel eine ErkrankungJobverlust oder eine Schwangerschaft.
  • Wenn Sie Ihre Flugreise stornieren oder Ihren Flug umbuchen möchten, müssen Sie dafür oft hohe Gebühren bezahlen.
  • Eine Reiserücktritts­versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus unerwarteten Gründen nicht antreten können.
  • Die Kombination mit einer Reiseabbruch­versicherung schützt Sie auch dann, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden oder ungewollt verlängern müssen.
  • Sinnvolle Ergänzungen für den Rundum-Schutz auf der Urlaubsreise sind die Reisekranken­versicherung und die Reisegepäck­versicherung.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung (RRV)?

Wenn Sie eine Flugreise buchen, schließen Sie einen Vertrag – zum Beispiel mit einer Fluggesellschaft oder einem Reiseveranstalter. Von diesem Vertrag können Sie zurücktreten, indem Sie die Reise stornieren. Dabei entstehen Gebühren. Diese Stornokosten müssen Sie bezahlen, ohne dafür eine Leistung zu erhalten.

 

Schutz vor hohen Stornokosten

Wenn Sie vor Reiseantritt eine Rücktritts­versicherung abschließen, so übernimmt diese die Stornokosten. Voraussetzung ist, dass Sie die Reise aus einem unerwarteten Grund nicht antreten können – zum Beispiel wegen eines Unfalls, eines Trauerfalls, einer Krankheit oder eines Wasserschadens in Ihrer Wohnung.

 

Reiserücktritt oder Reiseabbruch?

Die Reiserücktritts­versicherung schützt Sie bis zum Start in den Urlaub. Falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen – zum Beispiel, weil Sie sich verletzt haben oder in der Heimat ein Notfall eingetreten ist, – leistet die Reiseabbruch­versicherung Schadenersatz.

Tipp: Bei SIGNAL IDUNA erhalten Sie diese beiden wichtigen Versicherungen in einem Tarif.

Ist eine RRV wichtig für eine Flugreise?

Wussten Sie, dass eine Fluggesellschaft Ihren Flug bis zu 14 Tage vor dem Abflug absagen darf, ohne Ihnen eine Entschädigung zu bezahlen? Sie erstattet dann zwar den Flugpreis, kommt jedoch nicht für Storno- oder Mehrkosten auf, die Ihnen in Zusammenhang mit der Reise entstehen.

 

Flugausfall – ohne Reise­versicherung heißt das:

Ihre Reise fällt ins Wasser, und Sie bleiben auf den Stornogebühren für die Kreuzfahrt, das Hotel, die Ferienwohnung oder den Mietwagen sitzen.

ODER

Sie versuchen, einen anderen Flug an dem geplanten Reisetermin zu buchen. Die Preisdifferenz zum ursprünglich gebuchten Flug tragen Sie selbst.

Argumente für eine Reiserücktritts­versicherung

  • Zwischen der Buchung einer Flugreise und dem Reisetermin können sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihre Lebenssituation ändern, sodass Sie Ihre Reise nicht wie geplant antreten können.
  • Je mehr Menschen gemeinsam verreisen (zum Beispiel als Familie), desto größer das Risiko, dass etwas dazwischenkommt. Ein Familienurlaub ist teuer und verursacht dementsprechend hohe Stornokosten.
  • Die meisten Stornierungen erfolgen kurz vor der Abreise, oft wegen einer Erkrankung. Ohne Reiserücktritts­versicherung verlieren Sie bei einer kurzfristigen Absage viel Geld.
  • Mit einer RRV können Sie Ihre Vorfreude auf die Reise in vollen Zügen genießen. Wenn Ihre Versicherung den Reiseabbruch einschließt, sind Sie auch unterwegs rundum geschützt.
  • Der Flieger wartet nicht, wenn Sie sich wegen einer Panne oder eines Zugausfalls verspäten. Aber eine gute Rücktritts­versicherung leistet auch bei Verspätung – rund um die Uhr und weltweit.
  • Im Vergleich zum Reisepreis sind die Kosten für eine RRV gering. Es gibt Tarife für Singles und Familien; Sie können eine einzelne Reise versichern oder einen Jahresvertrag abschließen.

Wovor schützt die Reiserücktritts­versicherung?

Selbst wenn Sie Ihre Flugreise gründlich vorbereiten, sind Sie nicht vor Überraschungen gefeit. Die RRV sichert Sie ab, wenn das Schicksal Ihre Pläne durchkreuzt. Sie greift bei den folgenden unvorhergesehenen Ereignissen:


  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder Verletzung

    Beispiel: Zehn Tage vor einer zweiwöchigen Mittelmeer-Kreuzfahrt erhält Ihr Lebens- und Reisepartner die Diagnose Darmkrebs. Er soll so schnell wie möglich operiert werden. Sie stornieren Ihre Reise und erhalten von der Reise-Rücktritts­versicherung die kompletten Stornokosten für die Flüge und die Kreuzfahrt.

  • Impfunverträglichkeit

  • Bruch von Prothesen

  • Scheidung

  • Schaden am Eigentum

    Beispiel: Um dem Winter zu entfliehen, haben Sie eine Flugreise nach Gran Canaria gebucht. Während Sie die Koffer packen, setzt ein Starkregen Ihren Keller unter Wasser. Statt in die Sonne zu reisen, müssen Sie den Raum auspumpen und trocknen. Doch dank der Rücktritts­versicherung können Sie die Reise schon bald nachholen.

  • Arbeitsplatzwechsel oder Jobverlust

    Beispiel: Der Sommerurlaub ist längst gebucht, da erhalten Sie ein attraktives Jobangebot. Allerdings müssen Sie für die neue Aufgabe umziehen. Statt zu verreisen, nutzen Sie Ihren Urlaub für die Wohnungssuche. Die Reise-Rücktritts­versicherung kommt für die Stornokosten auf.

  • Schwangerschaft

    Beispiel: Da Sie als Single nicht allein reisen wollten, haben Sie sich schon vor einem Jahr für eine Trekking-Tour in Nepal angemeldet. Doch kurz darauf lernen Sie Ihre große Liebe kennen. Jetzt finden Sie heraus, dass Sie schwanger sind und möchten die Fernreise nicht antreten. Zum Glück ersetzt die Reise-Rücktritts­versicherung die Stornokosten.

  • Gerichtliche Ladung

  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung

Übrigens: Bei SIGNAL IDUNA enthält die Reiserücktritts­versicherung zwei wertvolle Extras:

 

Erweiterter Versicherungsschutz bei Verspätung

Die RRV springt ein, wenn Sie bei der Fahrt zum Flughafen einen Unfall oder eine Panne haben und Ihren Flug verpassen. Sie greift auch, wenn sich Ihr Bus oder Ihre Bahn verspäten. Ferner leistet sie, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen Verspätung des Zubringerfluges verpassen.

 

Einschluss einer Reiseabbruch­versicherung

Die Reiseabbruch­versicherung ist automatisch eingeschlossen. Die Reiserücktritts­versicherung mit Reiseabbruch­versicherung leistet daher auch in den folgenden Fällen:

  • Sie beenden Ihre Reise vorzeitig oder bleiben unfreiwillig länger am Urlaubsort.
  • Sie erkranken am Urlaubsort schwer oder erleiden dort einen schweren Unfall.
  • Sie versterben am Urlaubsort.
  • Sie müssen Ihre Reise unterbrechen.
  • Sie können Ihre Rückreise erst verspätet antreten (zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung).
  • Während Ihrer Reise kommt es am Urlaubsort zu einem Elementarereignis (Erdbeben, Vulkanausbruch o. Ä.).

Welche Leistungen erhalte ich aus der RRV?

Die Reiserücktritts­versicherung schützt Ihre Urlaubskasse. Sie übernimmt …

  • die Storno- und Umbuchungskosten, die Ihnen laut Vertrag entstehen, sowie
  • die Mehrkosten, die Sie wegen der Planänderung haben.

 

Voraussetzung für die Leistungen: Aus einem der oben genannten unvorhergesehenen Ereignisse …

  • können Sie Ihre Reise/Ihren Flug nicht antreten.oder
  • müssen Sie Ihre Reise/Ihren Flug umbuchen oder verspätet antreten.

Checkliste: Darauf sollten Sie bei der RRV achten

Flugreise gebucht? Dann ist jetzt der beste Zeitpunkt, über eine Reiserücktritts­versicherung nachzudenken. Achten Sie beim Abschluss nicht nur auf die Kosten, sondern prüfen Sie genau, ob die Leistungen stimmen.

  • Enthält die Reise­versicherung auch einen Schutz bei Reiseabbruch?
  • Zahlt die Reise­versicherung, wenn ich mich auf dem Weg zum Flughafen unverschuldet verspäte oder meinen Anschlussflug verpasse?
  • Muss ich etwas zuzahlen, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme (Selbstbehalt)?
  • Greift der Versicherungsschutz, wenn ich nicht selbst erkranke, sondern meine Eltern?
  • Welchen Beistand erhalte ich, wenn ich meine Reisepläne ändern muss?

Welche Versicherungen benötige ich noch für die Flugreise?

Damit Sie von Ihrer Flugreise nur schöne Erinnerungen mit nach Hause nehmen, sollten Sie einen guten Versicherungsschutz im Gepäck haben. Dazu gehören neben der Reise-Rücktritts­versicherung die

Tipp: Einige Versicherer – zum Beispiel SIGNAL IDUNA – bieten Komplettpakete für die Reise aus einer Hand. Diese enthalten die wichtigsten Versicherungen für die Reise und schützen privat oder beruflich Reisende vor unvorhergesehenen Kosten.

Fazit

Trotz perfekter Vorbereitung Ihrer Reise kann das Schicksal Ihnen ein Schnippchen schlagen: Bei einer unvermeidlichen Planänderung schützt die Reiserücktritts­versicherung Ihre Urlaubskasse. Ein früher Abschluss zahlt sich aus. Die Kombination mit einer Reiseabbruch­versicherung bewahrt Sie vor finanziellen Verlusten und Mehrkosten – von der Buchung Ihrer Flugreise bis zum letzten Urlaubstag. Je hochwertiger und teurer Ihre Flugreise, desto wichtiger ist der Versicherungsschutz.

Fragen und Antworten

Über die Autorin

Marketingmanagerin
Marisa Reinhard

Marisa Reinhard ist Marktmanagerin im Digitalmarketing der SIGNAL IDUNA. Als Expertin für alle Fragen rund um das private und gewerbliche Komposit-Geschäft verfasst sie Ratgeberartikel zu Themen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz-, Unfall- und Gewerbe­versicherungen. Die studierte Wirtschaftspsychologin widmet sich nebenberuflich der Foto- und Videografie. 

Marisa Reinhard

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