Um sich von den betriebsfremden Risiken zu befreien und im Versorgungsfall das notwendige Kapital zur Verfügung zu haben, empfehlen wir dem Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung bei der SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG auf das Leben seines Arbeitnehmers abzuschließen. Im Versorgungsfall wird die Versicherungsleistung an die Firma gezahlt, die daraus die zugesagten Leistungen erbringen kann.
Für die Versorgungsverpflichtung muss der Arbeitgeber sowohl in der Handels- auch in der Steuerbilanz Pensionsrückstellungen bilden. Der Wert der Rückdeckungsversicherung ist auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen.
Sowohl bei der Gestaltung der Pensionszusage als auch bei der Wahl der Rückdeckung hat der Arbeitgeber die größtmögliche Flexibilität. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine rückdeckungsgebundene Pensionszusage, orientieren sich die Leistungen der Zusage an den Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Dadurch ist eine vollständige, periodengerechte Finanzierung und Absicherung der Pensionszusage gewährleistet.