Kranken- und Pflegeversicherung
Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Die Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung können Sie als Basisabsicherung von der Steuer absetzen – das senkt Ihre Steuerlast deutlich. Dasselbe gilt für den Zusatzbeitrag, den viele Krankenkassen erheben.
Aber Achtung: Basisabsicherung bedeutet, dass privat Versicherte nur den Beitragsanteil von Leistungen absetzen können, die mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Viele Tarife der privaten Krankenversicherung gehen darüber hinaus und übernehmen beispielsweise einen hochwertigen Zahnersatz oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus. Die Beiträge für diese Zusatzleistungen können in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.
Den für Sie relevanten Beitragsanteil müssen Sie übrigens nicht selbst berechnen. In der Regel erhalten Versicherte zum Jahresbeginn eine Information vom Versicherer, welchen Beitrag sie in der Steuererklärung angeben können.
Wo eintragen?
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, finden Sie die Höhe Ihres Jahresbeitrags ganz leicht in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Wenn Sie Rente beziehen, finden Sie den Betrag in Ihrem Rentenbescheid. Die entsprechenden Beiträge tragen Sie in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ab Zeile 11 ein.
Auch die Krankenzusatzversicherung können Sie als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend machen. Allerdings gilt für Ihre gesamten Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag (siehe oben). Dieser ist meist schon durch die Beiträge zur Sozialversicherung ausgeschöpft.
Aber: Wer studiert, heilfürsorgeberechtig ist, ein geringes Einkommen hat oder als Ehepaar gemeinsam veranlagt wird, hat gute Chancen, dass die Zusatzversicherung weitere Steuererleichterungen bringt.
Tipp: Geben Sie Beiträge für Zusatzversicherungen in jedem Fall in Ihrer Steuererklärung an, auch wenn Sie die Höchstgrenze übersteigen. Sollte sich das Steuerrecht ändern, können Sie die Anpassung Ihrer Steuererklärung beantragen und bekommen möglicherweise Geld zurück.