Hausratversicherung und Umzug: Das müssen Sie beachten

Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich: neue Räume, neue Nachbarschaft, neue Umgebung. Damit Ihr Zuhause auch am neuen Wohnort gut geschützt ist, sollten Sie rechtzeitig an Ihre Hausratversicherung denken. Was sie bei einem Umzug tun sollten

Lars Schliewe
Veröffentlicht am 08.09.2025
4 Min. Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Sie müssen Ihre Hausratversicherung nicht kündigen, wenn Sie umziehen. Aber Sie sollten der Versicherung den Umzug melden, damit Ihr Schutz aktualisiert werden kann. Versäumen Sie die Meldung, riskieren Sie eine Unterversicherung, weil beispielsweise die Wohnfläche nicht mehr stimmt.
  • Ziehen Sie mit jemandem zusammen, können Sie den Hausrat mit einer gemeinsamen Hausratversicherung schützen.
  • Bei Zusammenlegen von Wohnungen, bei Umzug ins Ausland oder in ein Pflegeheim können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Hausratversicherung fristlos kündigen.

Was muss ich tun, wenn ich umziehe?

Wenn Sie umziehen, sollten Sie das der Versicherung schnellstmöglich melden – am besten, sobald das Umzugsdatum feststeht, spätestens aber, wenn Sie in der neuen Wohnung angekommen sind. Sie müssen Ihre Hausratversicherung bei einem Umzug nicht kündigen. Ihren Versicherungsschutz nehmen Sie ins neue Zuhause mit. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Versicherung angepasst werden muss, wenn sich Postleitzahlengebiet oder Quadratmeterzahl der Wohnung ändern.

Warum muss ich der Hausratversicherung den Umzug melden?

Die Kosten Ihrer Hausratversicherung hängen vor allem davon ab, wo Sie wohnen, wie groß Ihre Wohnung ist und welchen Wert Ihr Hausrat hat. Wenn Sie umziehen, müssen Sie die neue Wohnfläche und Adresse angeben. Vergrößert sich die Wohnung, steigt der Versicherungswert. Ohne Meldung riskieren Sie, dass Ihr Hausrat im Schadenfall nicht vollständig ersetzt wird. Ziehen Sie in eine kleinere Wohnung, zahlen Sie ohne Umzugsmeldung oft zu hohe Beiträge.

Auch der Wohnort spielt eine wichtige Rolle: In Regionen mit höherem Einbruchsrisiko ist die Hausratversicherung teurer, in ländlichen Gegenden oft günstiger. Ein Umzug kann Ihre Beiträge also sowohl erhöhen als auch senken. Außerdem sollten Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wie Ihre Wohnung gesichert ist – zum Beispiel mit Sicherheitsschlössern. Und: Wenn Ihre neue Wohnung Besonderheiten wie Glastüren oder ein Cerankochfeld hat, können Sie Ihre Hausratversicherung mit Zusatzbausteinen, etwa einer Glasversicherung, erweitern. So stellen Sie sicher, dass wirklich alles abgesichert ist, was Ihnen wichtig ist.

Welche Daten Sie beim Umzug melden müssen

  • Neue Anschrift
  • Umzugsdatum
  • Wohnfläche der neuen Wohnung oder des Hauses
  • Anzahl der Zimmer
  • ggf. neue Risiken (wie höherwertige Einrichtung, Wertgegenstände, Keller oder Garage)

Zusammenzug mit dem Partner: Brauche ich meine Hausratversicherung noch?

Ziehen Sie mit jemandem zusammen in eine gemeinsame Wohnung, können Sie einige Versicherungen zusammenlegen, zum Beispiel die Hausratversicherung. Mit einer gemeinsamen Versicherung kann man in der Regel viel Geld sparen. Wenn Sie bislang jeweils eine eigene Hausratversicherung hatten, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die zuletzt abgeschlossene Versicherung fristlos kündigen.

Bei einem Zusammenzug mit einer Partnerin oder einem Partner, der bereits eine ältere Hausratsversicherung hat, können Sie Ihre Versicherung aufgeben und Ihren Hausrat über die Person mitversichern, mit der Sie zusammengezogen sind. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie beide die Vertragskonditionen erneut prüfen. Wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden, erhöht sich meist der Wert des Hausrates und die Versicherungssumme muss angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Mit einer Hausratversicherung inklusive Unterversicherungsverzicht – zum Beispiel von SIGNAL IDUNA – sind Sie immer auf der sicheren Seite: Sie müssen keine Versicherungssumme angeben und Ihr Hausrat ist immer optimal versichert, auch wenn sein Wert steigt.

Was passiert mit der Hausratversicherung, wenn sich die Versicherten trennen?

Wenn Sie und Ihre Partnerin und Ihr Partner getrennte Wege gehen, gilt: Ziehen beide in neue Wohnungen, sind während der Übergangsfrist von drei Monaten beide weiter versichert. Danach muss entweder einer der beiden die Versicherung allein weiterführen oder sie muss gekündigt werden. Zieht die Person aus, der nicht Vertragsinhaberin oder Vertragsinhaber ist, muss er sich sofort neu versichern. Zieht die vertragsinhabende Person aus, nimmt er den Versicherungsschutz mit.

Kündigung der Hausratversicherung bei Umzug ins Pflegeheim

Wenn die Eltern ins Pflegeheim umziehen und der Haushalt aufgelöst werden muss, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Hausratversicherung fristlos kündigen. Oftmals sind Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenheimen über die Einrichtung kollektiv versichert. Dann ist der Beitrag dafür in den Heimkosten inbegriffen.

Bei einem Umzug ins Pflegeheim reduziert sich der Hausrat meist drastisch und es ist fraglich, ob überhaupt noch eine Hausratversicherung nötig ist. Andere Versicherungen sind jetzt umso wichtiger, allen voran eine gute Haftpflichtversicherung, die gegebenenfalls auch bei Demenz haftet.

In welchen Fällen habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meine Hausratsversicherung?

Gut zu wissen: Bei einer Doppelversicherung müssen Sie sich nicht an die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten halten. In folgenden Situationen können Sie ebenfalls vom Sonderkündigungsrecht für die Hausratversicherung Gebrauch machen:

  • Wenn Sie nach einem Zusammenzug oder bei Einzug in eine Wohngemeinschaft doppelt versichert sind, können Sie die jüngere der beiden Versicherungen fristlos kündigen.
  • Bei einem Umzug ins Ausland können Sie fristlos kündigen.
  • Wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, die Leistungen aber gleich bleiben, haben Sie ebenfalls das Recht, fristlos zu kündigen. Erhöht die Versicherung den Selbstbehalt oder schafft sie den Unterversicherungsverzicht ab, verringert sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.
  • Unmittelbar nach einem Schadensfall, unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden erstattet hat oder nicht, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.
  • Bei Tod des Versicherungsnehmers erlischt die Hausratversicherung zwei Monate nachdem die Versicherung von dessen Tod Kenntnis erhält.

Die Tarife der SIGNAL IDUNA bieten bei einem Umzug besondere Flexibilität, da sie keine Versicherungssumme vereinbaren. Das heißt, bei der SIGNAL IDUNA ist Ihr Hausrat immer unbegrenzt versichert, ohne dass Sie neue Anschaffungen melden müssen. Sie aktualisieren einfach Ihre Wohnfläche und Ihre Postleitzahl und genießen umfassenden Versicherungsschutz.

Fazit

Ihre Hausratversicherung zieht mit Ihnen um – das ist die gute Nachricht. Aber: Melden Sie den Umzug unbedingt Ihrem Versicherer. Nur so bleibt Ihr Schutz aktuell und Sie vermeiden Ärger bei einem Schaden, falls Sie unterversichert sind. Ob größere Wohnung, neue Postleitzahl oder Zusammenzug mit dem Partner: Eine kurze Info an die Versicherung sichert Sie optimal ab. 

Fragen und Antworten

Nein. In den meisten Fällen ziehen Ihre Hausratversicherung und Ihr Schutz einfach mit um. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihrer Versicherung den Umzug melden, da sich die Versicherungssumme ändern kann.

Kündigen müssen Sie die Hausratversicherung nach einem Umzug nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder wenn durch einen Zusammenzug eine Doppelversicherung entsteht. Dann brauchen Sie für den gesamten Haushalt nur eine Hausratversicherung. In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Damit Ihr Vertrag angepasst werden kann, sind folgende Angaben wichtig:

  • neue Anschrift und Umzugsdatum
  • Wohnfläche und Anzahl der Zimmer
  • Sicherungsausstattung der Wohnung (z. B. Sicherheitsschlösser)
  • besondere Risiken (z. B. Keller, Garage, Nebengebäude)
  • größere Neuanschaffungen wie Möbel oder Technik

Ja. Während einer Übergangsfrist – meist bis zu drei Monaten – besteht doppelter Versicherungsschutz: sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Schäden während des Transports sind über die sogenannte Außenversicherung abgedeckt.

Während eines Umzugs sind Ihre Sachen nicht über die Hausratversicherung geschützt. Grundsätzlich haften Sie selbst, wenn während des Umzugs etwas kaputt geht. Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, haftet dieses. Wenn einer Ihrer privaten Umzugshelferinnen oder Umzugshelfer den Schaden verantwortet, springt deren Haftpflichtversicherung ein – sofern sie Gefälligkeitsschäden abdeckt, wie Beispiel die Haftpflicht von SIGNAL IDUNA. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, gibt es auch die Möglichkeit, eine Transportversicherung abzuschließen.

Dann riskieren Sie eine Unter- oder Überversicherung. Das bedeutet: Im Schadenfall ersetzt die Versicherung nicht den vollen Wert, sondern nur einen Teil. Außerdem zahlen Sie möglicherweise zu viel, wenn Sie in eine kleinere oder günstigere Wohnung ziehen.

Ein Umzug ist ein guter Zeitpunkt, den Vertrag zu überprüfen. Sinnvoll oder nötig ist eine Anpassung zum Beispiel, wenn:

  • Ihre neue Wohnung deutlich größer oder kleiner ist,
  • Sie in eine Region mit anderem Einbruchs- oder Überschwemmungsrisiko ziehen,
  • Sie neue, hochwertige Möbel oder Technik anschaffen,
  • oder wenn Sie mit jemandem zusammenziehen und sich Ihr Hausratwert erhöht.

Die Anpassung selbst ist kostenlos. Ändern sich jedoch Risikofaktoren wie Wohnfläche, Lage oder Sicherungsausstattung, kann sich Ihr Beitrag erhöhen oder auch verringern.

Ein Umzug ist grundsätzlich kein Grund, die Hausratversicherung zu kündigen. Sie können Ihren Vertrag einfach auf die neue Adresse übertragen. Dennoch haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn

  • Ihr Versicherer den Beitrag anpasst, z. B. wegen einer neuen Gefahrenlage,
  • Sie in eine andere Tarifzone umziehen oder
  • die Beitragserhöhung nach dem Umzug deutlich höher ist.

In diesem Fall können Sie die Hausratversicherung kündigen und ggf. zu einem anderen Anbieter wechseln. Kündigungsfrist: ein Monat nach Mitteilung der Beitragsänderung.

Ja. Wenn Ihre neue Wohnung Besonderheiten hat, können Sie die Hausratversicherung anpassen – zum Beispiel mit einer Glasversicherung für Glastüren oder Cerankochfelder.

Bei SIGNAL IDUNA ist eine Zweitwohnung (z. B. Ferien- oder Pendlerwohnung) automatisch mitversichert – ohne Mehrkosten.

Wenn Sie umziehen, brauchen Sie sich keine Sorgen um eine Versicherungslücke zu machen. Ihre Hausratversicherung zieht mit Ihnen in Ihr neues Zuhause um. Für eine Übergangszeit sind sogar Ihre alte und Ihre neue Wohnung gleichzeitig versichert. Wichtig ist, dass Sie uns den Umzug rechtzeitig melden, teilen Sie uns zu Umzugsbeginn bitte Ihre neue Adresse sowie die Quadratmeter mit. 

Diese Übergangsfrist beträgt bei der SIGNAL IDUNA bis zu zwei Monate. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Ihre neue Wohnung. 

Es ist sehr wichtig, dass Sie uns Ihren Umzug zeitnah mitteilen. Auch wenn Ihre Hausratversicherung grundsätzlich mit Ihnen umzieht, kann das Nichtmelden negative Folgen haben:

  • Verlust des Versicherungsschutzes: Die Meldung eines Umzugs ist eine Obliegenheit für Sie. Wenn Sie diese Pflicht nicht erfüllen, kann Ihr Versicherungsschutz erlöschen.
  • Unterversicherung: Ist Ihre neue Wohnung größer als die alte und Sie melden dies nicht, kann es zu einer Unterversicherung kommen. Im Schadenfall wird dann möglicherweise nur einen Teil des entstandenen Schadens erstattet, da der Versicherungsschutz nicht an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wurde.
  • Überzahlung: Ziehen Sie in eine kleinere Wohnung und melden dies nicht, zahlen Sie unter Umständen zu viel Beitrag, weil die Berechnung noch auf der größeren Wohnfläche basiert.
  • Anpassung des Risikos: Das Postleitzahlengebiet spielt ebenfalls eine Rolle, da es unterschiedliche Risikozonen gibt (zum Beispiel hinsichtlich Einbruchdiebstahls). Eine Nichtmeldung kann dazu führen, dass Ihr Beitrag nicht dem tatsächlichen Risiko an Ihrem neuen Wohnort entspricht.

Über den Autor

Lars Schliewe

Chapter Lead Marktmanagement Exklusivvertrieb

Lars Schliewe arbeitet im Produktmarketing der SIGNAL IDUNA und ist Experte für alle Fragen rund um Hausrat- und Haftpflichtversicherung. In seiner Freizeit geht er gern Klettern und Wandern. Außerdem interessiert sich der Familienvater leidenschaftlich für Fußball.

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