Vorerkrankungen in der privaten Kranken­versicherung

Nahezu jede oder jeder Erwachsene ist schon einmal erkrankt oder musste spezielle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Die Gesundheitsprüfung der privaten Krankenversicherung nimmt Vorerkrankungen besonders in den Blick. Was bedeutet das für Ihre Antragstellung? Könnten Zuschläge anfallen oder Ihr Antrag abgelehnt werden?

David Bläsing
Veröffentlicht am 11.07.2024
8 Min. Lesezeit

Kurzer Überblick

  • In der privaten Krankenversicherung (PKV) gehört im Rahmen der Antragstellung die Beantwortung von Gesundheitsfragen zum Standard. Auf Basis dieser Informationen kalkulieren die Anbieter Ihren Beitrag: individuell und risikogerecht.
  • Die Gesundheitsfragen müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Falsche oder fehlende Angaben können Konsequenzen für Sie haben.
  • Manche Vorerkrankungen wirken sich gar nicht auf Ihren PKV-Beitrag aus, andere stärker. Dann kann Ihr Versicherer einen Risikozuschlag erheben, Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen.
  • Obgleich die Gesundheitsprüfung bei den verschiedenen Anbietern ähnlich gestaltet ist, variieren die Aufnahmerichtlinien.
  • Manche Versicherer bieten Interessierten einen unverbindlichen Vorab-Check an, der ihnen eine Einschätzung zur Aufnahmefähigkeit und zu eventuellen Risikozuschlägen gibt.

Von Kopf bis Fuß: Welche Rolle spielen Vorerkrankungen in der PKV?

Der Beinbruch nach dem Skiunfall ist vollständig ausgeheilt, aber Ihr Asthma raubt Ihnen inzwischen jede Freude am Sport? Gesundheitliche Einschränkungen können Sie mehr oder weniger beeinträchtigen. Je größer die Beeinträchtigung, desto höher ist das Risiko des Versicherers, dafür langfristig Leistungen erstatten zu müssen. Die Gesundheitsprüfung schafft hier Klarheit.

Wenn Sie eine private Krankenvollversicherung abschließen möchten, ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen Teil der Antragstellung. Weshalb? Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die ohne Gesundheitsprüfung arbeitet und die Beiträge ihrer Versicherten strikt nach einem Raster (einkommensabhängig) bemisst, kalkulieren private Anbieter individuell. Das ermöglicht eine maßgeschneiderte und dem jeweiligen gesundheitlichen Zustand angemessene Beitragsberechnung – zum Wohle aller, die bei diesem Unternehmen versichert sind. Die Voraussetzung dafür: Der Gesundheitszustand der zu versichernden Person muss transparent sein. Das bezweckt die Gesundheitsprüfung.

Die Gesundheitsprüfung, also der Katalog an Gesundheitsfragen, die Sie im Zuge des Antrags beantworten müssen, gestaltet sich bei den verschiedenen Versicherern ähnlich. Allerdings unterscheiden sich die Aufnahmekriterien von Anbieter zu Anbieter. Ein Beispiel: Leiden Sie unter einer Laktoseintoleranz, kann sich das bei einem Anbieter stärker auf die Kalkulation Ihres Beitrags auswirken als bei einem anderen Versicherer.

Vorerkrankungen sind also nicht prinzipiell ein Ausschlusskriterium für private Krankenversicherer. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an und darauf, wie der Anbieter Ihre gesundheitlichen Einschränkungen wertet.

Vorerkrankungen wie Diabetes müssen nicht unbedingt ein Hinderungsgrund für die Aufnahme in die private Krankenversicherung sein.

Klare Fragen, klare Antworten, fairer Beitrag: Die Gesundheitsprüfung checkt Vorerkrankungen

Jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, den Gesundheitszustand ihrer Antragstellerinnen und Antragsteller vor Vertragsschluss zu ermitteln.

Die Gesundheitsprüfung ist kein Vor-Ort-Termin, sondern ein einfacher Fragebogen, den Sie zu Hause ausfüllen. Jedes Versicherungsunternehmen nutzt einen eigenen Fragebogen, weshalb die einzelnen Punkte variieren können. Im Kern zielt die Abfrage immer auf den aktuellen Gesundheitszustand, auf konkrete Krankheitsbilder und auf Zeiträume von Erkrankungen oder Behandlungen in den Vorjahren.

 

Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen machen Sie zum Beispiel Angaben über

  • Größe und Gewicht  
  • Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen
  • Zahngesundheit
  • regelmäßige Einnahme von Medikamenten
  • Schwangerschaft
  • Beschwerden durch Unfallfolgen
  • Fehlbildungen
  • Allergien
  • Suchterkrankungen
  • psychologische oder psychiatrische Behandlungen 
  • ambulante oder stationäre Behandlungen
  • Operationen
  • Rehas oder Kuren
  • Daten zu Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeit
  • gegebenenfalls Angaben über Beschwerdefreiheit

 

Relevant sind:  

  • der aktuelle Gesundheitszustand, einschließlich eventueller Erkrankungen oder Beeinträchtigungen
  • Erkrankungen und Beeinträchtigungen aus den Vorjahren
  • die Zeitspanne: üblicherweise der Zeitraum der vergangenen drei bis zehn Jahre
  • ein diagnostizierter Verdacht auf eine Erkrankung

Auch das gehört zur vollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen: Hat ein Arzt oder eine Ärztin bei Ihnen den Verdacht auf eine bestimmte Krankheit diagnostiziert, müssen Sie diese Information angeben.

Versicherungsschutz und Anzeigepflicht

Vollständig und wahrheitsgemäße Angaben: Ihre Anzeigepflicht

Ganz wichtig: Bei der Gesundheitsprüfung sollten Ihre Angaben unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß sein. Verletzen Sie bei der Beantwortung des Fragebogens Ihre sogenannte Anzeigepflicht, kann ein Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Zudem können fehlende oder falsche Angaben im Nachhinein zu einem Risikozuschlag führen, den Sie unter Umständen über eine längere Zeit rückwirkend tragen müssen. 

Das sollten Sie bedenken: Benötigt ein Versicherer detailliertere Auskünfte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, kann er Sie um eine Schweigepflichtsentbindung bitten. Willigen Sie ein, kann das Versicherungsunternehmen an weitere Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand gelangen.

Wahrheitsgemäß sollten Sie außerdem antworten, wenn der Fragebogen explizit Angaben zu bereits abgelehnten PKV-Anträgen bei anderen Versicherern verlangt. Auch hier dürfen Sie nichts verheimlichen.

Kurz: Machen Sie Ihren Gesundheitszustand transparent. Mit falschen Angaben setzen Sie Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel. Sind Sie in einzelnen Punkten unsicher, wenden Sie sich an Beraterinnen und Berater Ihres Anbieters. Eine Vorab-Anfrage können Sie häufig anonym machen.

Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Ablehnung: Welche Konsequenzen können Vorerkrankungen haben?

Entgegen der landläufigen Meinung sind Vorerkrankungen nicht generell ein Ausschlusskriterium für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Und: Jeder Anbieter hat eigene Annahmerichtlinien, sprich: Das mit einer Vorerkrankung verbundene Risiko wird je nach Anbieter unterschiedlich gewichtet.

Manche Vorerkrankungen beeinflussen die Beitragskalkulation überhaupt nicht. Andere führen zu Risikozuschlägen, wieder andere können einen Leistungsausschluss oder eine Ablehnung des Antrags zur Folge haben. Welche Vorerkrankungen das im Einzelnen sind und wie sich das auf Ihre Antragstellung und Ihren künftigen Beitrag auswirkt, müssen Sie direkt bei Ihrem Anbieter erfragen. Denn die Kriterien variieren.

Raffaela Sartori, (42,) ist als Anlageberaterin selbstständig. Sie möchte von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln. Nach einem Skiunfall vor vier Jahren kann sie ihr linkes Knie nur eingeschränkt belasten. Dies gibt sie im Rahmen der Gesundheitsprüfung als Vorerkrankung an. Ihr künftiger Versicherer kalkuliert daraufhin perspektivisch höhere Behandlungskosten ein und erhebt einen Risikozuschlag von 15 Prozent. 

 

Auf Basis des Tarifs, den Raffaela für ihre Vollversicherung gewählt hat, erhält sie folgendes Angebot: 

300 Euro Beitrag + 15 Prozent Risikozuschlag = 345 Euro monatlicher Gesamtbeitrag

 

Ein Risikozuschlag ist ein Prämienzuschlag. Dieser fällt in der Regel an, wenn eine private Krankenversicherung aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen eines Antragstellenden – zum Beispiel Vorerkrankungen – perspektivisch höhere Leistungsausgaben erwartet. Das bedeutet für Sie: Ihr künftiger Beitrag wird von dem jeweiligen Anbieter risikogerecht, also angemessen, kalkuliert. Die Kalkulation der PKVs folgt statistischen Werten, bei denen auch das Alter eingerechnet wird. Der Prämienzuschlag liegt zumeist zwischen 10 und 20 Prozent.

 

Gut zu wissen: Ein Versicherer kann einen Risikozuschlag nur direkt ab Versicherungsbeginn erheben. Erkranken Sie nachweislich während eines laufenden Vertrags, darf dies nicht zu Beitragserhöhungen führen. Sie haben dann trotzdem Anspruch auf die in Ihrem Tarif fixierten Leistungen.

Entscheiden Sie sich hingegen, aus einem bestehenden Vertrag in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln, müssen Sie eventuell einen Risikozuschlag für exakt diese Mehrleistung zahlen.

Achtung: Gesundheitsfragen müssen Sie erneut beantworten, wenn Sie außerhalb Ihres Optionsrechts aus einem laufenden Vertrag in einen Tarif mit Mehrleistung wechseln möchten.

Übrigens kann auch die Höhe der Risikozuschläge von Anbieter zu Anbieter variieren. Und: Sie können vertraglich die Überprüfung des Risikozuschlags vereinbaren, zum Beispiel nach zwei Jahren. Risikozuschläge können je nach Sachlage wieder gestrichen oder zumindest reduziert werden.

Verträge mit Leistungsausschluss, auch Risikoausschluss genannt, sind in der privaten Krankenversicherung selten. Folgendes ist mit einem Leistungsausschluss gemeint: Haben Sie eine schwerwiegende Erkrankung, die der Versicherer im Rahmen der PKV nicht abdecken oder nur mit einem entsprechenden Risikozuschlag absichern möchte, kann alternativ unter Umständen ein Vertrag mit Einschränkungen geschlossen werden. Dieser Leistungsausschluss bedeutet, dass die für Ihr Krankheitsbild anfallenden Kosten nicht vom Versicherer übernommen werden.

 

Auch hier gilt: Ein Leistungsausschluss kann nach einer vertraglich fixierten Zeit erneut überprüft und gegebenenfalls gestrichen werden.

 

Achtung: Obgleich die Vereinbarung eines Leistungsausschlusses die einzige Möglichkeit sein kann, trotz schwerer Erkrankung einen PKV-Vertrag zu schließen, müssen Sie in der Lage sein, selbst für die erwartbar hohen Kosten der jeweiligen Behandlungen aufzukommen.

Sind Sie gesundheitlich schwer beeinträchtigt, lehnt ein Versicherungsunternehmen Ihren PKV-Antrag möglicherweise ab. Allerdings gibt es für die Bewertung von Vorerkrankungen kein einheitliches Schema. Was genau zu einer Ablehnung führt, hängt vom Einzelfall ab.

 

Generell führen chronische Erkrankungen und schwere Krankheitsbilder zu der Annahme, dass die Versicherungsleistungen perspektivisch wesentlich höher ausfallen als bei Gesunden. Dieses Risiko wollen manche Versicherer nicht tragen.  

Was tun nach einer Ablehnung? Tipps aus der Praxis

Wurde Ihr PKV-Antrag von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: 

 

  • Die Kriterien, nach denen Anbieter über Anträge entscheiden, sind höchst unterschiedlich. Ihr Vorteil: Hat das eine Versicherungsunternehmen Ihren Antrag abgelehnt, haben Sie bei einem anderen möglicherweise bessere Chancen. Allerdings erfasst eine zentrale Datenbank sämtliche Ablehnungen. Hierauf haben alle Versicherer Zugriff.  Dennoch kann sich ein neuer Versuch bei einem anderen Anbieter lohnen. Manchmal ist aufgrund unterschiedlicher Prüfungszeiträume die Versicherung bei einem anderen Unternehmen problemlos möglich.
  • Erhalten Sie eine Ablehnung, muss diese nicht dauerhaft gelten. Lassen Ihre Beschwerden nach, können Sie bei Ihrem Wunsch-Anbieter erneut einen Antrag stellen. 
  • Wissenswert: Sie können sich immer im Basistarif einer PKV versichern. 2008 hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass ein solcher Antrag nicht mehr abgelehnt werden darf. 
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich jederzeit versichern. Die GKV ist verpflichtet, Antragstellende ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen.
  • Entscheiden Sie sich für die GKV, können Sie Ihren Schutz dennoch individuell erweitern: Eine private Zusatzversicherung kann die Lücke für einen optimalen Leistungsumfang schließen. 
  • Ein Tipp: Bei PKV-Zusatzversicherungen gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen. 

Fazit

Grundsätzlich sind Vorerkrankungen kein Ausschlusskriterium für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Entscheidend ist der Einzelfall: Ihr individueller Gesundheitszustand sowie die Aufnahmekriterien des PKV-Anbieters. In der Gesundheitsprüfung, die Bestandteil der Antragsunterlagen ist, müssen Sie unter anderem Fragen zu Vorerkrankungen beantworten. Ihre Angaben sollten unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß sein. Falsche oder fehlende Angaben können später Ihren Versicherungsschutz gefährden oder massive finanzielle Konsequenzen haben.

Leichte Vorerkrankungen wirken sich möglicherweise gar nicht auf die Beitragsberechnung aus, stärkere umso mehr. Je nach Sachlage müssen Sie mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder der Ablehnung Ihres Antrags rechnen. Da die Aufnahmekriterien der einzelnen Versicherungsunternehmen variieren, können Sie sich trotz einer Ablehnung gegebenenfalls problemlos bei einem anderen Anbieter versichern. Manche Versicherer bieten Interessierten eine unverbindliche Vorab-Anfrage an – als Orientierungshilfe für die zu erwartende Risikobewertung, auch bei Vorerkrankungen.

Fragen und Antworten

Sind im Fragebogen explizit Angaben zu Behandlungen und Untersuchungen einer bestimmten Zeitspanne gefordert, müssen Sie für diese Zeitspanne alle Check-up-Untersuchungen mit angeben und kommentieren – selbst wenn diese ohne Befund waren. Ob die Informationen für die Bewertung Ihres Antrags wichtig sind, entscheidet der jeweilige Versicherer.

Wichtig zu wissen: Geben Sie überhaupt keine Untersuchungen an, ist der Versicherungsanbieter in der Nachfrageobliegenheit.

Das hängt von den Kriterien des jeweiligen Versicherers ab. Lassen Sie sich im Vorfeld von den Fachleuten des Anbieters beraten und beantworten Sie die entsprechenden Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Auch hier gilt: Falsche oder lückenhafte Angaben können für Sie später enorme Konsequenzen haben.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Lassen Sie sich zuallererst von den Fachleuten Ihres Wunsch-Anbieters eingehend beraten. Bietet das Unternehmen eine unverbindliche Vorab-Anfrage an, erhalten Sie hierüber eine Einschätzung zu Ihrer Antragstellung und zur Risikobewertung. Alternativ können Sie sich an eine professionelle Versicherungsmaklerin oder einen professionellen Versicherungsmakler wenden, der die Bewertungskriterien verschiedener Anbieter vergleichen und Sie entsprechend informieren kann.

Dieser Aspekt ist nicht bei allen Anbietern Teil des Fragenkatalogs. Sofern die Abfrage explizit auf vorab gestellte Anträge bei anderen PKV-Unternehmen abzielt, müssen Sie auch diese Frage wahrheitsgemäß beantworten.

Manchmal benötigen Versicherer für die Bearbeitung eines Antrags spezielle Informationen, um Risiken richtig bewerten zu können. Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte dürfen dann Auskünfte zu Behandlungen, Vorerkrankungen oder zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand geben, wenn Sie zuvor eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung erteilt haben. Nicht zuletzt deswegen sollten Sie bei der Gesundheitsprüfung immer bei der Wahrheit bleiben, nichts beschönigen oder verschweigen.

Was gilt als Vorerkrankung bei der privaten Krankenversicherung?
Als Vorerkrankungen zählen alle Krankheiten, Unfallfolgen oder gesundheitlichen Beschwerden. Diese müssen Sie bei der Antragstellung für die private Krankenversicherung angeben, wenn sie bereits bestehen oder in der Vergangenheit ärztlich diagnostiziert und behandelt wurden. Dazu gehören sowohl chronische Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes als auch akute Erkrankungen, die noch nicht vollständig ausgeheilt sind.

Bei der Gesundheitsprüfung fragt der Versicherer nach Details zu Ihrem Gesundheitszustand. Hier müssen Sie Angaben zu folgenden Punkten machen: 

  • Laufende oder abgeschlossene Behandlungen der letzten Jahre (ambulant und stationär)
  • Operationen und Reha-Maßnahmen
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Bekannte Allergien
  • Zahngesundheit

Wichtig ist, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Auch ein von einem Arzt geäußerter Krankheitsverdacht muss angegeben werden. Diese Informationen dienen dem Versicherer dazu, Ihr individuelles Risiko einzuschätzen und einen fairen Beitrag zu kalkulieren. 

Wenn Sie bei der Antragstellung falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen, verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht. Dies hat schwerwiegende Konsequenzen für Sie. Je nach Schwere des Verschuldens stehen dem Versicherer verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen:

  • Rücktritt vom Vertrag: Stellt der Versicherer fest, dass Sie Vorerkrankungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen haben, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ihr Versicherungsschutz erlischt dann rückwirkend, und Sie müssen bereits erstattete Behandlungskosten zurückzahlen.
  • Kündigung: Der Versicherer kann den Vertrag fristlos kündigen. Das bedeutet den sofortigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes.
  • Vertragsanpassung: Der Versicherer kann den Vertrag anpassen. Dies führt oft zu einer rückwirkenden Erhebung von Risikozuschlägen oder der Vereinbarung von Leistungsausschlüssen.
  • Anfechtung: Bei einer arglistigen Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Der Vertrag ist dann von Anfang an ungültig.

Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch, wenn Sie von einer Vorerkrankung nachweislich nichts wissen konnten. Waren Ihnen bestimmte Erkrankungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bekannt - weil sie zum Beispiel keine Symptome verursachten und noch nicht ärztlich diagnostiziert waren - liegt in der Regel keine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht vor. In diesem Fall kann der Versicherer den Vertrag nicht kündigen oder anpassen; Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Ehrlichkeit und Vollständigkeit bei den Gesundheitsfragen sind daher unerlässlich. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz im Leistungsfall verlässlich ist.

Über den Autor

David Bläsing

Spezialist für Krankenversicherungen

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personenversicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Krankenversicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.

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