Betriebliche Altersvorsorge: Zusammen mit dem Arbeitgeber an die Zukunft denken

Wer früh an die Rente denkt, ist klar im Vorteil: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein cleverer Weg, um sich mit Unterstützung des Arbeitgebers eine zusätzliche Rente aufzubauen. 

Veröffentlicht am 09.12.2025
7 Min. Lesezeit
Junger Mann und Frau mit Laptop im modernen Büro freuen sich.

Was ist ein Pensionsfonds?

Der Pensionsfonds ist einer von fünf möglichen Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Er ist als Versorgungseinrichtung angelegt, die für Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für begünstigten Mitarbeitenden erbringt. Das funktioniert so: Der Arbeitgeber schließt für Mitarbeitende einen Pensionsfondsvertrag ab und zahlt dafür Beiträge.  

Ein Pensionsfonds nutzt die Chancen des Kapitalmarkts für die betriebliche Altersvorsorge. Anstatt das Geld klassisch zu sparen, werden die Beiträge in Fonds oder Aktien investiert. Ziel ist, eine höhere Rendite und damit bessere Zusatzrente für Mitarbeitende zu erwirtschaften. 

Die spätere Leistung richtet sich nach dem Erfolg der Anlage. Arbeitgeber können die Beiträge allein zahlen oder sich die Kosten mit den Mitarbeitenden teilen, deren Anteil meist über eine Entgeltumwandlung finanziert wird. 

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Das Prinzip der Entgeltumwandlung ist einfach: Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in den Vertrag der betrieblichen Altersversorgung eingezahlt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende auf einen vereinbarten Betrag ihres Bruttogehalts verzichten und Arbeitgeber diesen Teil direkt in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. So wird quasi „brutto für netto“ gespart. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, was Steuern und Sozialabgaben für beide Seiten reduziert. 

Gut zu wissen: Spart der Arbeitgeber durch dieses Modell Sozialversicherungsbeiträge, ist er gesetzlich verpflichtet, sich an der Entgeltumwandlung pauschal mit 15 % zu beteiligen.  

 

 

Was den Pensionsfonds besonders macht:

  • Höhere Renditechancen: Die flexible Anlage am Kapitalmarkt ermöglicht höhere Ertragschancen als klassische Sparformen.  
  • Flexibilität: Im Ruhestand können Arbeitnehmende zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen.
  • Mitnahme beim Jobwechsel: Die aufgebaute Altersvorsorge kann bei einem Arbeitgeberwechsel einfach mitgenommen werden. 

Vorteile und Nachteile der Entgeltumwandlung in einen guten Pensionsfonds für Arbeitnehmende


Vorteile

  • Staatliche Vergünstigungen: Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

  • Arbeitgeberzuschuss: Der Arbeitgeber muss bei der Betriebsrente einen gesetzlichen Zuschuss zahlen und kann zusätzlich freiwillig feste Beiträge beisteuern – dadurch erhöht sich die bAV-Rente ohne eigene Mehrkosten.

  • Professionelles Anlagemanagement: Expertinnen und Experten investieren nach festen Strategien und Risikoklassen. Flexible Anlagemöglichkeiten eröffnen höhere Renditechancen.


Nachteile

  • Anlagerisiko: Wertschwankungen an den Kapitalmärkten können die Rendite beeinflussen.

  • Begrenzte Flexibilität: Das angesparte Kapital ist für den Ruhestand vorgesehen und wird erst zu Rentenbeginn ausgezahlt.

  • Steuern: Auch auf Leistungen der Betriebsrente fallen im Ruhestand Steuern und Sozialabgaben an. Ruheständlerinnen und Ruheständler profitieren dabei jedoch in der Regel von einem niedrigeren persönlichen Steuersatz als im Berufsleben.

Ein Pensionsfonds bietet in höherem Maß die Chance, langfristig von Kapitalmärkten zu profitieren. Gleichzeitig erfordert er eine gewisse Kapitalmarktaffinität und Risikobereitschaft. Denn natürlich gilt: Kapitalmarkt bleibt Kapitalmarkt. Renditeversprechen gibt es nicht – aber die Aussichten sind attraktiv. 

Für wen eignet sich der Pensionsfonds?

Grundsätzlich gilt: Wenn Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeitende anbieten, legen sie den Durchführungsweg wie etwa den Pensionsfonds fest.   

Diese Variante ist besonders stark für Arbeitnehmende, die langfristig ein Polster für die Rente aufbauen wollen. Der Pensionsfonds nutzt die Renditechancen des Kapitalmarkts und spart durch die Entgeltumwandlung für alle Beteiligten bares Geld bei Steuern und Abgaben. Kommt ein Arbeitgeberzuschuss hinzu, wird der Vermögensaufbau zusätzlich beschleunigt.  

Zwar ist ein Pensionsfonds ideal für alle, die Chancen des Kapitalmarktes nutzen wollen. Weniger geeignet ist er für risikoscheue Anlegende, die auf eine garantierte bAV-Rente ohne Schwankungen setzen. 

Was passiert beim Wechsel in die Selbstständigkeit? 

Die betriebliche Altersvorsorge richtet sich zwar an Arbeitnehmende. Bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit ist das jedoch kein Hindernis: Der Vertrag kann dann einfach pausieren, die bisher angesparte Rente bleibt vollständig erhalten.   

Alternativ können Selbstständige weiterhin in den Pensionsfonds einzahlen, allerdings ohne Zuschüsse vom ehemaligen Arbeitgeber und ohne steuerliche Vorteile. Wer jedoch die meiste Zeit seines Berufslebens selbstständig sein möchte, profitiert mehr von anderen Methoden der Altersvorsorge mehr. 

Aus dem Leben gegriffen

Fall 1: Maria schließt die Rentenlücke

Maria ist 35 Jahre alt und arbeitet als Projektmanagerin. Sie liebt ihren Beruf und ihren Lebensstandard: Reisen, gutes Essen, kleine Extras im Alltag. Doch Maria weiß, dass die gesetzliche Rente später kaum ausreichen wird, um sich all das weiterhin leisten zu können. Deshalb hat sie sich für eine bAV ihres Arbeitgebers entschieden, der einen anbietet: Jeden Monat wandern 200 Euro aus ihrem Bruttogehalt an den Pensionsfonds. Hinzu kommen 15 Prozent vom Entgeltumwandlungsbetrag, also 30 Euro Arbeitgeberzuschuss und 20 Euro, die der Arbeitgeber zusätzlich drauflegt. Durch die Ersparnis an Steuer- und Sozialabgaben spürt Maria die Einzahlungen kaum. Tatsächlich bekommt sie mit der Altersvorsorge netto nur 100 Euro weniger im Monat.  
Mit einer durchschnittlichen Rendite von vier Prozent könnte Maria zum Renteneintritt rund 150.000 Euro angespart haben – genug, um sich eine Zusatzrente von etwa 500 Euro im Monat zu sichern. Für Maria bedeutet das: mehr finanzielle Freiheit im Alter, ganz ohne große Abstriche heute. 

Wie funktioniert die Auszahlung beim Pensionsfonds?

Pensionsfonds sind verpflichtet, die Leistungen entweder als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalleistung zu erbringen. Auch eine Teilkapitalauszahlung ist möglich. 

  • Monatliche Rente: Das angesparte Kapital wird in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Die Höhe hängt vom angesparten Kapital, dem aktuellen Rentenfaktor und der gewählten Rentenform ab. 
  • Einmalige Kapitalabfindung: Manche Pensionsfonds bieten die Möglichkeit, das gesamte Kapital auf einmal auszahlen zu lassen – steuerpflichtig in voller Höhe.
  • Kombination aus Rente und Kapitalabfindung: Hierbei wird ein Teil sofort ausgezahlt, der Rest monatlich verrentet. 
  • Angespartes Kapital: 100.000 € 
  • Rentenfaktor: 20 € pro 10.000 €
  • Kapital Monatliche Rente: 200 € 
  • Angespartes Kapital: 100.000 € 
  • Kapitalabfindung: 20.000 € 
  • Verbleibendes Kapital: 80.000 € 
  • Monatliche Rente: 160 € 

Wie viel bekommen Arbeitnehmende später durch den Pensionsfonds zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente?

Wie viel Rente Sie aus ihrem Pensionsfondsvertrag erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 

  • Beitragshöhe: die Summe aller eingezahlten Beiträge, einschließlich möglicher Arbeitgeberzuschüsse. 
  • Wertentwicklung: die Rendite, die mit den Kapitalanlagen am Markt erwirtschaftet wird. 
  • Umrechnungsfaktor: der bei Rentenbeginn gültige Faktor, der das angesparte Kapital in eine lebenslange Rente umrechnet. 
  • Kosten: anfallende Gebühren für die Verwaltung und das Management des Kapitals. 
  • Steuern und Abgaben: Die ausgezahlten Leistungen sind im Ruhestand steuer- und sozialabgabenpflichtig, ähnlich der gesetzlichen Rente. 

Rechenbeispiele zur Auszahlung

  • Angespartes Kapital: 100.000 € 
  • Rentenfaktor: 20 € monatliche Rente pro 10.000 € 
  • Ergebnis: 100.000 € / 10.000 € × 20 € = 200 € monatliche Rente
  • Angespartes Kapital: 100.000 € 
  • Einmalige Auszahlung: 20.000 € 
  • Verbleibendes Kapital: 80.000 €
  • Rentenfaktor: 20 € pro 10.000 € 
  • Ergebnis: 80.000 € / 10.000 € × 20 € = 160 € monatliche Rente 


Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer eine Kapitalabfindung von 20.000 €.  

Wie werden die Beiträge und Leistungen versteuert?

Mit Blick auf die Steuern unterscheidet sich die Einzahlungs- von der Auszahlungsphase:

1. Einzahlungsphase: Jetzt sparen

In der Ansparphase sind die Beiträge an den Pensionsfonds bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung st Das bedeutet: Sie investieren mehr Geld in Ihre Zukunft und sparen dabei heute schon Steuern. euerfrei. Das gilt sowohl für arbeitgeber- als auch für arbeitnehmerfinanzierte Beiträge. Das bedeutet:  So fließt mehr Geld für Arbeitnehmende in die Zukunftsplanung. Gleichzeitig sparen sie heute Steuern. 

2. Vermögensaufbau: Alles wächst steuerfrei

Ein entscheidender Hebel für den Vermögensaufbau: Während der gesamten Sparzeit fallen auf die erwirtschafteten Gewinne keine Steuern an. Das bedeutet, dass alle Erträge direkt wieder angelegt werden können. So verstärkt sich der Zinseszinseffekt und beschleunigt das Wachstum des Kapitals.

3. Auszahlungsphase: Jetzt wird versteuert

Sobald die Auszahlung beginnt, werden auf alle Leistungen Steuern fällig. Dabei ist es egal, ob das Geld als monatliche Rente oder als einmalige Summe fließt. 

Fazit: Höhere Renditechancen mit klaren Regeln

Der Pensionsfonds ist ein renditeorientierter Weg der betrieblichen Altersvorsorge. Er investiert Beiträge am Kapitalmarkt, um höhere Erträge als klassische Sparmodelle zu ermöglichen. Durch die Entgeltumwandlung profitieren beide sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende zudem von deutlichen Steuer- und Abgabenvorteilen.   

Diese Renditechancen sind jedoch nicht garantiert und an die Marktentwicklung gekoppelt. Flexibilität beim Jobwechsel und bei der Auszahlung im Alter sind weitere Pluspunkte. Arbeitnehmende sollten beachten, dass alle Leistungen im Ruhestand voll versteuert werden müssen.   

Damit ist der Pensionsfonds ideal für alle, die langfristig planen und für die Chance auf eine höhere Rente bereit sind, Marktschwankungen in Kauf zu nehmen. 

FAQ: Pensionsfonds einfach erklärt

Ja – aber es gibt Unterschiede. Ansprüche für Arbeitnehmende sichert grundsätzlich der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ab. Geht ein Arbeitgeber insolvent und kann seine zugesagten Leistungen nicht mehr erfüllen, springt der PSV ein. Er schützt Anwartschaften und laufende Rentenzahlungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Arbeitnehmende müssen als keinen Totalverlust befürchten – allerdings deckt der PSV nicht immer 100 Prozent der Ansprüche.  

Wichtig zu wissen, was die Anlagesicherheit betrifft:: Pensionsfonds bieten in der Regel keine Gara Die angesparte Summe schwankt je nach Entwicklung der Kapitalmärkte. Fonds mit konservativer Anlagestrategie setzen eher auf sichere Anleihen, dynamischere Fonds dagegen auf Aktien – das bringt mehr Chancen, aber auch mehr Risiko. 

Nein, eine Pflicht gibt es nicht.   

Die Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten bAV ist die alleinige freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers. Auf Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer jedoch einen Rechtsanspruch. In beiden Fällen entscheidet der Arbeitgeber über den Durchführungsweg. Wenn der Arbeitgeber keinen Durchführungsweg anbietet, kann der Arbeitnehmer eine Direktversicherung verlangen.  


Arbeitgeber und Arbeitnehmende sollten frühzeitig gemeinsam klären, welche Lösung am besten passt. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gern beratend zur Seite.