Was ist eine Zahnstaffel?
Staffelungen bei der Zahnzusatzversicherung sind gang und gäbe. Doch was hat es mit der Zahnstaffel auf sich und wie profitieren Versicherte davon?
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Viele Kleinkinder haben Karies und gut die Hälfte der Kinder und Jugendlichen tragen Zahnspangen. Doch brauchen sie auch eine Zahnspangenversicherung?
Natürlich möchten Sie für Ihr Kind nur das Beste, zum Beispiel eine fortschrittliche und schmerzarme Therapie sowie hochwertige Materialien. Das bedeutet leider oft, dass Sie für eine Selbstbeteiligung tief in die Tasche greifen müssen. Kommt eine Zahnspange ins Spiel, kann das schnell mehrere tausend Euro kosten. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht in allen Fällen.
Wenn Sie Ihr Kind hochwertig versorgen möchten, ist deshalb eine Zahnzusatzversicherung inklusive Leistungen für Zahnspangen unerlässlich. Und dazu noch günstig, wenn Sie frühzeitig abschließen. Am besten noch vor dem allerersten Zahnarztbesuch.
Wir bezuschussen die medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes, darunter unsichtbare Spangen (z.B. Invisalign) oder Retainer.
Damit die Zähne Ihres Kindes gesund bleiben, bezuschussen wir beispielsweise Kosten für Fissurenversiegelung oder Knirscherschienen.
Wenn sich Ihr Kind beim Spielen den Zahn anschlägt oder trotz aller Vorsorge der Bohrer anrücken muss, bezuschussen wir z.B. die entstehenden Kosten für Kinderkronen für Milchzähne und Inlays.
Viele Kinder haben Angst beim Zahnarzt. Wir machen eine entspannte Behandlung unter Lachgas, Hypnose oder Vollnarkose möglich.
Kinder, die Zahnspange tragen, haben ein erhöhtes Kariesrisiko. Eine professionelle Zahnreinigung kann Abhilfe schaffen. Wir beteiligen uns mit bis zu 100 Prozent an den Kosten.
Die Tarife der SIGNAL IDUNA reichen vom preisgünstigen PLUS-Schutz bis hin zum EXKLUSIV-Schutz.
Für Ihre Kinder schließen Sie unsere Tarife in der sogenannten „pur“-Variante ab. Diese Tarife sind besonders günstig, da sie ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind.
Egal, wie alt Ihr Kind ist – bis zum 19. Lebensjahr zahlen Sie den Beitrag im Kindertarif (siehe Tabelle). Danach wird es automatisch in den Erwachsenentarif eingestuft.
70%
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100% (ohne Begrenzung)
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Bereits im Kindesalter können Zahnschäden entstehen; nach Sport- oder Freizeitunfällen kann sogar schon Zahnersatz notwendig werden!
Eine kieferorthopädische Versorgung mit Zahnspangen benötigt heute schon mehr als die Hälfte aller Kinder; dabei ist jede vierte Behandlung komplett aus der eigenen Tasche zu zahlen – das können schnell einige Tausend Euro sein.
Die Zähne Ihres Kindes versichern Sie am besten so früh wie möglich, im Idealfall noch vor dem ersten Zahnarztbesuch. Sobald der Zahnarzt / Kieferorthopäde bei der Erstuntersuchung eine Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellt, ist eine Absicherung der kieferorthopädischen Behandlung leider nicht mehr möglich. Unsere Empfehlung: Denken Sie frühzeitig an die Absicherung einer eventuellen kieferorthopädischen Behandlung für Ihr Kind. Kieferorthopädische Leistungen tragen wir für Behandlungen, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen.
Nein, Sie können als erziehungsberechtigte Person für Ihr Kind die Zahnzusatzversicherung abschließen. Auch, wenn Sie selbst bei einer anderen Gesellschaft versichert sind.
Selbstverständlich haben wir auch für Sie als Erwachsene passende Angebote.
Die GKV sieht nicht jede kieferorthopädische Behandlung als notwendig an und darf in solchen Fällen auch keine kassenärztliche Versorgung übernehmen. Es gibt eine Aufteilung zur Einstufung der kieferorthopädischen Behandlung in fünf sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) – bei zwei dieser Gruppen werden die Leistungen von der GKV generell nicht übernommen!
Zusätzliche Maßnahmen, die die Chancen auf den Erfolg der kieferorthopädischen Behandlung steigern können, müssen grundsätzlich aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Hierzu gehören beispielsweise:
Genau aus diesem Grund ist eine Zahnspangenversicherung für Ihr Kind empfehlenswert.
Ja, die Erstattungshöchstsätze variieren je nach Tarif.
ZahnPLUSpur
Im ersten Kalenderjahr erstatten wir bis zu 1.000 Euro. Im zweiten bis vierten Kalenderjahr zusammen 2.000 Euro und ab dem fünften Kalenderjahr jährlich 4.000 Euro.
ZahnTOPpur
Im ersten Kalenderjahr erstatten wir bis zu 1.000 Euro. Im zweiten bis vierten Kalenderjahr zusammen 2.000 Euro und ab dem fünften Kalenderjahr gilt keine Begrenzung mehr.
ZahnEXKLUSIVpur
Im ersten Kalenderjahr erstatten wir bis zu 1.000 Euro. Im ersten bis zweiten Kalenderjahr erstatten wir insg. 3.000 Euro. Im ersten bis dritten Kalenderjahr erstatten wir insg. 4.500 Euro. Und im ersten bis vierten Kalenderjahr erstatten wir insg. 6.000 Euro. Danach, ab dem fünften Kalenderjahr gilt keine Begrenzung mehr. Wenn vorher eine Zahnzusatzversicherung (Erstattungssatz mindestens 80 % für privatärztliche Zahnersatzmaßnahmen) bei einem anderen Versicherer bestand, gelten lediglich die Erstattungshöchstsätze für die ersten beiden Kalenderjahre. Voraussetzung ist, dass die Versicherung mindestens für zwei Jahre bis unmittelbar vor Abschluss des Vertrages nach Tarif ZahnEXKLUSIV(pur) bestand.
Die Beiträge für Kinder und Jugendliche gelten bis zum 19. Lebensjahr. Ab dem 20. Geburtstag werden Versicherte in den Tarif für Erwachsene umgestellt.
Beispiel: Eine 19-Jährige ist im Tarif ZahnTOP versichert. Der Monatsbeitrag beträgt 12,81 Euro. Zu ihrem 20. Geburtstag wird sie in den Erwachsenentarif umgestellt. Der neue Monatsbeitrag ist 14,32 Euro.
Der angezeigte Beitrag gilt für folgendes Beispiel:
Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre
Tarif-Variante "ZahnPLUSpur"
Kostenübernahme max. 70 %
Der angezeigte Beitrag gilt für folgendes Beispiel:
Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre
Tarif-Variante "ZahnTOPpur"
Kostenübernahme max. 90 %
Der angezeigte Beitrag gilt für folgendes Beispiel:
Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre
Tarif-Variante "ZahnEXKLUSIVpur"
Kostenübernahme max. 100 %
Staffelungen bei der Zahnzusatzversicherung sind gang und gäbe. Doch was hat es mit der Zahnstaffel auf sich und wie profitieren Versicherte davon?
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