Eine umgekippte Kerze hat ein Loch in das teure Designer-Sofa gebrannt. Was zahlt die Hausratversicherung? Reicht das Geld für einen gleichwertigen Ersatz? Dieser Beitrag erklärt die Regelungen bei einem Hausratschaden und erläutert die Begriffe Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Zum ArtikelSerhan ist passionierter Gärtner und in der Nachbarschaft für seinen grünen Daumen bekannt. Er kümmert sich unter anderem um den Gemeinschaftsgarten des Hauses, in dem er zur Miete wohnt. Serhan hat dort Sitzbänke installiert und plant, einen kleinen Teich anzulegen.
Da die Bänke nicht für alle Hausbewohnerinnen und -bewohner ausreichen, hört sich Serhan in seinem Freundeskreis um. Er hat Glück, und ein befreundeter Schreinermeister schenkt ihm ein paar hochwertige Teakholzmöbel, die schon etwas in die Jahre gekommen sind. Sorgsam restauriert Serhan das Holz. Im Gemeinschaftsgarten sind sie ein echter Hingucker.
Umso größer ist der Schock, als Serhan eines Morgens feststellt, dass jemand die teuren Möbel aus dem Garten gestohlen hat.
Welche Versicherung greift?
Hausratversicherung: Wenn im Vertrag Diebstahl vom Versicherungsgrundstück eingeschlossen wurde, greift in diesem Fall die Hausratversicherung. Das ist jedoch nicht der Standard: Eine Hausratversicherung deckt normalerweise nur Diebstahl in geschlossenen Räumen ab. Schauen Sie bei Abschluss also genau in die Vertragsbedingungen und wählen Sie einen Tarif aus, der diese Leistung abdeckt.
Mit dem Premium-Schutz von SIGNAL IDUNA sind Serhans Möbel auch auf dem Versicherungsgrundstück bis zu 5.000 Euro abgesichert. Der Diebstahlschutz umfasst Balkone, Loggien, Terrassen, Treppenhäuser und Gemeinschaftsräume. Versicherte Gegenstände auf dem Grundstück sind zum Beispiel Wäsche und Bekleidung, Gartenmöbel, Garten- und Grillgeräte, Kinderspiel- und Kindersportgeräte sowie fest verankerte Skulpturen.