Elementar­versicherung: Schutz gegen Extremwetter

  • Rundum geschützt bei Schäden durch Naturgewalten  
  • Wichtige Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäude­versicherung 
  • Selbstbeteiligung flexibel wählen  
Mann in Regenjacke mit Kind im Regen.

Eine Schlammlawine reißt Mauern ein, das Hochwasser steigt bis zum Dach: Was ist, wenn solche Schreckensszenarien sich nicht im Fernsehen abspielen, sondern in den eigenen vier Wänden? Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu Extremwettern. Die Schäden sind dramatisch. Mit dem Baustein „Elementar­versicherung“ der Hausrat- und Wohngebäude­versicherung schützen Sie sich vor hohen Folgekosten

Vorteile der Elementarschadenversicherung

Schutz vor hohen Kosten

Schäden durch Naturgewalten können Ihre Existenz bedrohen. Die Elementar­versicherung sichert Sie ab.

Zurück zur Normalität

Wir übernehmen die Kosten für Aufräumarbeiten, Reparaturen oder Neuanschaffungen sowie für den Wiederaufbau Ihrer Immobilie.

Selbstbeteiligung nach Maß

Sie entscheiden, wie viel Sie bei einem Schaden zuzahlen möchten. Schon mit 250 Euro Selbstbeteiligung erhalten Sie vollen Elementarschutz.

12,5 Milliarden Euro – so hoch war die Summe der versicherten Schäden durch Naturgewalten im Jahr 2021. Doch nur jeder zweite Haushalt in Deutschland ist gegen Elementarschäden versichert. Alle anderen bleiben im Ernstfall auf hohen Kosten sitzen.

Mir kann nichts passieren – oder doch?

Auch wer nicht in einem typischen Risikogebiet – am Wasser oder in Hanglage – wohnt, kann von einem schweren Naturereignis betroffen sein. Starkregen oder Flüsse, die über die Ufer treten, richten oft gewaltige Schäden an. Es kommt zu Überschwemmungen, Erdrutschen oder Lawinen. Was viele nicht wissen: Hausrat- und Wohngebäude­versicherung decken zwar häufig auftretende Schäden ab, jedoch längst nicht alle naturbedingten Schäden.

  • Die Hausrat­versicherung leistet bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Feuer sowie Leitungswasser. Wenn jedoch bei Starkregen Wasser in Ihre Wohnung dringt und Möbel beschädigt, tragen Sie die Folgekosten selbst.
  • Die Wohngebäude­versicherung kommt für Schäden an Ihrer Immobilie auf, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer oder Leitungswasser entstanden sind. Wenn Ihr Haus jedoch bei einer Überschwemmung tagelang unter Wasser steht, müssen Sie den Schaden selbst bezahlen.

Das heißt: Um auch Schäden durch Naturgewalten abzusichern, sollten Sie Ihre Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung um den Baustein „Elementar­versicherung“ erweitern. Vom Staat gibt es in vielen Bundesländern keine finanzielle Unterstützung mehr, wenn Sie sich gegen den Schaden hätten versichern können.

Was sind Elementarschäden?

Vereinfacht ausgedrückt: Die Elementarversicherung sichert Sie ab für den Fall, dass die Elemente toben. Als Elementarschäden gelten bei Versicherungen Schäden durch Naturereignisse, extreme Wetterlagen oder Naturgewalten. Dazu gehören die folgenden Phänomene:

Rundum geschützt vor Elementarschäden

Die Elementarversicherung deckt Schäden durch die oben beschriebenen Naturgefahren umfassend ab. Wer sein Haus, seine Wohnung und sein Hab und Gut rundum schützen möchte, sollte seine Wohngebäude- und Hausratversicherung mit diesem Zusatzbaustein ergänzen.

Benötige ich eine Elementarversicherung?

„Deutschland muss sich auf mehr Naturgefahren und Wetterextreme einstellen“, warnt der Gesamtverband der Versicherer. Schäden durch Unwetter und Überschwemmungen nehmen deutlich zu – auch in sogenannten Nicht-Risikogebieten. Grund ist der fortschreitende Klimawandel. In welchem Umfang Sie sich versichern möchten, ist eine Frage Ihres persönlichen Schutzbedürfnisses. Wägen Sie ab:

Beispiel: Wasser im Keller – wer zahlt den Schaden?

Familie Nowak lebt zur Miete in einer Etagenwohnung. Dazu gehört ein Kellerraum, in dem Boris Nowak eine Sammlung alter Plattenspieler aufbewahrt. Bei einem Unwetter wird das Grundstück überschwemmt. Wasser dringt ins Gebäude und läuft in den Keller. Die wertvolle Sammlung ist hin. Zwar haben die Nowaks eine Hausrat­versicherung abgeschlossen, aber keine Elementar­versicherung. Sie müssen den Schaden selbst tragen. Die Wohngebäude­versicherung des Hauseigentümers kommt dank des Bausteins „Elementar­versicherung“ zwar für die Instandsetzung des Kellers auf, nicht jedoch für das zerstörte Inventar.

Was leistet eine Elementarversicherung?

Die Elementar­versicherung ist eine Zusatz­versicherung. Sie ergänzt die Wohngebäude­versicherung oder die Hausrat­versicherung und greift bei den folgenden unvorhersehbaren Naturereignissen:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch
Infografik zum Thema "Welche Schäden sichert eine Elementarversicherung ab?"

Das leistet die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäude­versicherung sichert Ihre Immobilie und die fest eingebauten Bestandteile wie Heizungsanlagen oder Badewannen gegen Teil- oder Totalverlust ab.

In der Basisvariante kommt sie auf für

  • Schäden durch austretendes Leitungswasser oder Rohrbruch
  • Schäden durch Feuer
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Ruß-, Rauch-, Schmor- und Sengschäden (verursacht durch Feuer)

Wenn Sie den Baustein „Elementar­versicherung“ wählen, sind Sie darüber hinaus auch bei Schäden durch die oben genannten Naturereignisse versichert. Im Schadenfall übernimmt die Elementar­versicherung die Kosten für Sanierung, Trockenlegung und Reparaturen. Wenn nötig, kommt sie sogar für den Abriss des Gebäudes und einen gleichwertigen Neubau auf. Zwei typische Fälle:

 

Nach starkem Schneefall bricht das Dach Ihres Bungalows durch die hohe Last ein. Die Kosten für die Instandsetzung sind erheblich. Der Elementarschutz Ihrer Wohngebäude­versicherung kommt für den Schaden auf. Und falls Ihr Haus nach dem Unglück nicht bewohnbar ist, übernimmt die Versicherung auch Hotelkosten.

Tagelange Regenfälle führen dazu, dass Ihr Grundstück überschwemmt wird. Das Wasser dringt durch die geschlossene Terrassentür in Ihr Haus ein und läuft ins Schlafzimmer im Souterrain. Es sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um den Raum wieder zu trocknen. Die Elementar­versicherung übernimmt die Kosten.

Gut zu wissen: Der Elementarschutz der Wohngebäude­versicherung greift nicht für Gebäude im Rohbau. Während der Bauphase können Sie sich mit einer Bauleistungs­versicherung gegen Unwetter absichern.

Das leistet die Hausratversicherung

Die Hausrat­versicherung schützt das gesamte bewegliche Inventar Ihres Haushalts, also zum Beispiel Möbel, Lampen, Kleidung, Elektrogeräte und Schmuck.

In der Basisvariante deckt sie häufig auftretende Schäden durch

  • Leitungswasser
  • Sturm, Hagel
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Einbruchdiebstahl bzw. Vandalismus

 

Mit dem Baustein „Elementar­versicherung“ sichert die Hausrat­versicherung darüber hinaus auch Schäden durch weitere Naturereignisse ab. Sie kommt für Reparaturkosten auf oder erstattet den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert von unbrauchbaren oder zerstörten Gegenständen. Zwei Beispiele:

  • Nach starken Regenfällen tritt ein nahegelegener Fluss über die Ufer. Das Hochwasser dringt in Ihre Souterrain-Wohnung und beschädigt Ihre Couch-Garnitur. Die Elementar­versicherung erstattet Ihnen den Neuwert des Mobiliars.
  • Durch heftige Niederschläge ist die Kanalisation überlastet. Schmutzwasser wird durch den Abfluss in Ihren Keller gedrückt. Als das Hochwasser beseitigt ist, stellen Sie fest, dass Ihr Wäschetrockner nicht mehr funktioniert. Die Elementar­versicherung trägt die Reparaturkosten oder erstattet Ihnen bei einem Totalschaden die Kosten für ein neues Gerät.

Wann zahlt die Elementarversicherung, wann nicht?


Die Elementar­versicherung zahlt:
  • bei Schäden infolge einer Überschwemmung (z. B. wenn Oberflächenwasser in das Gebäude dringt)

  • bei Schäden durch Rückstau (z. B. wenn Abwasser durch Sanitäranlagen in das Haus gedrückt wird, weil die Kanalisation durch Starkregen überlastet ist)

  • bei Schäden durch Schneedruck (z. B. wenn ein Dach durch schweren, nassen Schnee einbricht)

  • bei Schäden durch einen Erdrutsch (wenn der Erdrutsch ein Gebäude in Hanglage beschädigt)

  • bei Schäden durch eine Lawine (z. B. wenn diese das Gartenmobiliar beschädigt)


Die Elementar­versicherung zahlt nicht:
  • bei Schäden durch Erdrutsche, die Menschen verursacht haben (z. B. bei Bauarbeiten)

  • bei Schäden durch Sturmflut

  • bei Elementarschäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind

  • bei Schäden durch Grundwasser, wenn das Wasser von unten in das Mauerwerk gedrückt wird

Was kostet eine Elementarversicherung?

Die Elementar­versicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern ein optionaler Baustein der Hausrat- und Wohngebäude­versicherung. Die Kosten für diesen zusätzlichen Schutz richten sich nach verschiedenen Faktoren, zum Beispiel nach

  • der Art und dem Wert des zu versichernden Gebäudes bzw. Hausrats
  • dem Standort bzw. der Lage des Objektes, das Sie versichern möchten

Bei der Lage der Wohnung oder des Hauses ist entscheidend, wie die Versicherung das Risiko eines Elementarschadens einschätzt.

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat im Hinblick auf das Hochwasserrisiko vier verschiedene Gefährdungsklassen definiert, an denen Versicherungen sich orientieren können („Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“, kurz: ZÜRS). In der ZÜRS-Zone 1 ist die Hochwassergefahr am geringsten, und somit sind die Kosten für die Elementar­versicherung in dieser Region am niedrigsten.

Falls Sie eine Wohnung oder ein Haus in der stark hochwassergefährdeten ZÜRS-Zone 4 versichern möchten, kann es sein, dass Sie einen höheren Beitrag bezahlen oder zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Womöglich lehnt der Versicherer Ihren Antrag sogar ab. Ihre Versicherung gibt Ihnen Auskunft über Ihre ZÜRS-Zone.

Tipp: Bei SIGNAL IDUNA schützt ein geringer Selbstbehalt von nur 250 Euro Sie im Schadenfall vor hohen Kosten. Wer lieber bei den Beiträgen spart, wählt einen hohen Selbstbehalt von 2.500 Euro. Diesen Anteil müssen Sie dann allerdings selbst aufbringen, wenn Sie eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen.

Ratgeber: Was tun bei einem Elementarschaden?

Wenn das Wasser im Keller steigt oder der Boden plötzlich wackelt, liegen die Nerven blank. Dennoch: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren, und konzentrieren Sie sich darauf, den Schaden zu begrenzen und für die Versicherung zu dokumentieren.

 

Wichtige Sofortmaßnahmen:

  • Bei eindringendem Wasser: Stellen Sie den Strom ab, damit es nicht zu einem Kurzschluss kommt.
  • Sichern Sie Ihr Inventar: Tragen Sie Ihren Hausrat an einen geschützten Ort. Aber riskieren Sie dabei nicht Ihre Gesundheit oder gar Ihr Leben.
  • Fangen Sie austretendes Wasser auf und dichten Sie die Stelle nach Möglichkeit provisorisch ab. Versuchen Sie, den Boden durch Wischen oder Abpumpen zu trocknen, um Folgeschäden zu begrenzen.
  • Rufen Sie fachkundige Hilfe.
  • Fotografieren Sie den Schaden, und zwar am besten zweimal: einmal, bevor Sie den Hausrat sichern und weitere Maßnahmen ergreifen, und ein weiteres Mal danach.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden an Gegenständen oder am Gebäude ausführlich.
  • Melden Sie den Schaden so bald wie möglich bei Ihrer Versicherung (siehe Checkliste „Schaden melden“). Dort erfahren Sie, was als Nächstes zu tun ist.
  • Wenn Sie zur Miete wohnen, informieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung.

 

Schaden melden: Was muss ich angeben?

  • Wie und wodurch ist der Schaden passiert? (bei Überschwemmung/Rückstau: Eintrittsweg des Wassers dokumentieren, möglichst mit Fotos oder Videos)
  • Ausmaß des Schadens (z. B. bei Überschwemmung: War das gesamte Grundstück überschwemmt?)
  • Wann haben Sie den Schaden entdeckt?
  • Aussagekräftige Fotos der Schadenursache, des beschädigten Hausrats bzw. Gebäudes und des Folgeschadens (z. B. Wasserränder am Mauerwerk)
  • Zusätzlich bei der Hausrat­versicherung: beschädigte Gegenstände mit Altersangaben auflisten, evtl. Kaufbelege einreichen; bei beschädigter Einbauküche oder versichertem Bodenbelag Kostenvoranschlag für die Instandsetzung einreichen
  • Zusätzlich bei der Gebäude­versicherung: falls vorhanden, Berichte von Fachfirmen wie Installateuren einreichen; Schätzung der Schadenhöhe abgeben, ggf. auch Angebote von Fachfirmen
  • Zusätzlich bei der Gebäude­versicherung: falls vorhanden, Berichte von Fachfirmen wie Installateuren einreichen; Schätzung der Schadenhöhe abgeben, ggf. auch Angebote von Fachfirmen

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