Die Corona-Krise ist ein Katalysator für den Ausbau der Heimarbeit. Jeder fünfte Mensch in Deutschland arbeitet zurzeit von zuhause aus. Auch dieser Text ist nicht im Büro entstanden, sondern auf der Couch. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sollten alle zuhause bleiben, die zuhause bleiben können. Was aber, wenn Ihr Unternehmen keine Option auf Heimarbeit bietet, obwohl das technisch möglich wäre? Haben Sie ein Recht auf Home-Office?
Leider nein. In Deutschland gibt es keinen Rechtsanspruch auf Home-Office, auch nicht während einer Pandemie. Die bloße Sorge, sich anzustecken, reicht nicht als Grund, daheim zu bleiben. Auf der anderen Seite kann ein Unternehmen seine Mitarbeiter auch nicht präventiv ins Home-Office schicken, wenn sie das nicht wollen.
Zuhause bleiben können Sie, wenn Sie nachweislich Kontakt mit jemandem hatten, der positiv getestet wurde, oder wenn Sie selbst an COVID-19 erkrankt sind und unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen. Besteht kein berechtigter Verdacht auf Infizierung, müssen Sie ins Büro gehen.
Anders verhält es sich, wenn Ihre Chefin von einer Corona-Infektion in Ihrem Betrieb weiß. Dann ist sie gesetzlich verpflichtet dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Angestellten vor einer Infektion zu schützen. Das schreibt das Arbeitsstättenschutzgesetz vor, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen sicheren und gefahrenarmen Arbeitsplatz bereit zu stellen. In Corona-Zeiten bedeutet das meist: Home-Office. Und was ist mit dem heimischen Schreibtisch? Gilt dort dann auch das Arbeitsstättenschutzgesetz?