Private Kranken­­versicherung (PKV) für Angestellte

  • Voller Schutz vom ersten Tag an – ohne Wartezeit
  • Im Krankheitsfall garantierte Leistungen und stabile Beiträge
  • Kostenerstattung schnell und komfortabel
Zwei Personen geben sich im Büro ein High Five.

Beste Versorgung, Einzelzimmer im Krankenhaus, individuelle Leistungen: Diese und weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV) können nicht nur Selbstständige genießen. Auch Angestellte ab einem bestimmten Brutto-Einkommen gewinnen durch einen Wechsel mehr Spielraum für einen optimalen Gesundheitsschutz und profitieren von günstigen Tarifen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Flexibler Schutz:

Sie wählen die Leistungen nach Bedarf – ob im besonders günstigen Einsteigertarif oder im Hochleistungstarif mit Rundumschutz.

Attraktive Prämien:

Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen und sich gesundheitsbewusst verhalten, erhalten Sie bei einigen Tarifen hohe Rückerstattungen.

Digitaler Service:

Die SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt unterstützt Sie mit komfortablen Tools beim Gesundwerden und -bleiben.

Lohnt sich die PKV für Angestellte?

Leistungen über die gesetzliche Grundversorgung hinaus und die Möglichkeit, den Versicherungsumfang und die Beiträge selbst zu steuern – das klingt interessant? Prüfen Sie, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist:

  • Liegt Ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze? Dann können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

Ab wann kann ich mich privat versichern?

Wenn Ihr fiktives Jahresarbeitsentgelt zuzüglich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für die nächsten zwölf Monate eine bestimmte Grenze übersteigt (die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze), so sind Sie versicherungsfrei.

Das heißt: Sie dürfen sich privat versichern. Die Versicherungspflichtgrenze wird laufend angepasst (2024: 69.300 Euro).

Welche Vorteile bringt mir ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV)?


  • Krankenversicherungsschutz nach Maß:

    In der PKV können Sie sich Ihrem Bedarf und Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend absichern. Die PKV von SIGNAL IDUNA bietet attraktive Mehrleistungen, die weit über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen.

  • Viel Leistung zum günstigen Beitrag:

    Mit einer privaten Krankenversicherung sparen Sie in vielen Fällen, denn Höherverdienende zahlen in der GKV immer den Höchstbeitrag. Wer gerade erst in den Beruf einsteigt, jung und gesund ist, erhält für wenig Geld einen soliden Basisschutz.

  • Beiträge aktiv mitgestalten:

    Durch gesundheitsorientiertes Verhalten, zum Beispiel regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, können Sie Ihre Beiträge niedrig halten und von Rückerstattungen profitieren.

  • Individuellen Spielraum nutzen:

    In der PKV können Sie Ihre Versicherungsleistungen passgenau auswählen – zum Beispiel mit Extraleistungen im Bereich Zahnersatz oder für Sehhilfen.

  • Planungssicherheit genießen:

    Die private Krankenversicherung steht Angestellten verlässlich zur Seite: Die Leistungen sind vertraglich garantiert und unabhängig von gesetzlichen Änderungen. Dank tariflich enthaltener Rückstellungen bleiben Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar.

Gesetzlich oder privat versichert?

Die wichtigsten Unterschiede

Die Systeme unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht – von den Kriterien für die Aufnahme bis hin zum Versicherungsschutz im Ausland. Hier ein Überblick:

Welche allgemeinen Voraus­setzungen gelten für die Aufnahme?

Gesetzlich krankenversichert
Keine. Die Aufnahme ist gesetz­lich geregelt (SGB V).

Privat krankenversichert

  • Selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf
  • Gesundheits­prüfung

Kann ich den Versicherungs­schutz frei wählen?

Gesetzlich kranken­versichert

Nein. Da die Leistungen gesetzlich vorge­schrieben sind, gibt es kaum Spielraum.

Privat kranken­versichert

Ja. Beim Abschluss des Vertrages können Sie den Umfang Ihres Versicherungs­schutzes selbst festlegen – vom Basis­schutz bis zum Hochleistungs­schutz.

Wie hoch ist mein Beitrag?

Gesetzlich kranken­versichert
  • Selbst­ständige zahlen den Höchst­bei­trag; dieser variiert bei Anpassung der Bemessungs­grenze. Ggf. günstigere Beiträge bei geringeren Einkünften.
  • Teilweise Rück­erstattung durch Bonus­programme

Privat kranken­versichert

  • Richtet sich nach Alter und Gesundheits­zustand bei Vertrags­beginn
  • Abhängig vom gewählten Tarif
  • Rücker­stattung möglich

Kann ich meinen Beitrag durch eine Selbst­beteiligung senken?

Gesetzlich kranken­versichert

Nein.

Privat kranken­versichert

Ja. Die Höhe der Selbst­beteiligung können Sie bei Ab­schluss der Ver­sicherung je nach gewähltem Tarif auswählen.

Welche Wahlmöglich­keiten habe ich bei meiner Gesundheits­versorgung?

Gesetzlich kranken­versichert

Sehr wenige:

  • Ihre Behandlung erfolgt in der Regel durch Vertrags­ärztinnen und -ärzte
  • Sie müssen in das nächst­gelegene Vertrags­krankenhaus gehen, das in der Einweisung genannt ist
  • Sie sind im Mehrbett­zimmer unter­gebracht

Privat kranken­versichert

Viele:

  • Sie wählen selbst, welche Arzt­praxis Sie aufsuchen möchten
  • Sie entscheiden selbst, in welchem Kranken­haus Sie sich behandeln lassen möchten
  • Sie wählen die Form Ihrer Unter­bringung mit einem entsprech­enden Tarif selbst

Muss ich für bestimmte Leistungen (z. B. Therapien oder Hilfsmittel wie Brillen) selbst etwas zuzahlen?

Gesetzlich krankenversichert

Ja. Die gesetzliche Grund­versorgung ist lückenhaft und enthält Eigen­beteil­igungen:

  • Für Arznei­mittel, Heil- und Hilfs­mittel gelten Fest­beträge und Höchst­preise; bei Über­schreiten müssen Sie privat zuzahlen
  • Im Kranken­haus müssen Sie für die ersten 28 Tage je 10 Euro zuzahlen

Privat krankenversichert

Nicht unbedingt:

  • Sie können den Tarif so wählen, dass Sie sich nicht an den Kosten für bestimmte Therapien, Zahner­satz oder Seh­hilfen beteiligen müssen
  • Eine Selbst­beteiligung senkt Ihren Beitrag
  • Im Kranken­haus müssen Sie für die ersten 28 Tage nichts zuzahlen

Ist die Kranken­tage­geld-Ver­sicherung inklu­sive?

Gesetzlich krankenversichert

Nein. Sie können diese gesondert abschließen.

Privat krankenversichert

Nein. Sie sollten diese gesondert ab­schließen, denn bei Selbst­ständigkeit bringt jede Arbeits­unfähigkeit finan­zielle Ein­bußen.

Sind die Leistungen garantiert?

Gesetzlich krankenversichert

Nein. Der Leistungs­katalog richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Da in Zukunft weniger Jüngere mehr Ältere mit­versorgen müssen, ist mit Ein­schränk­ungen bei den Leistungen und mit höheren Beitrags­sätzen zu rechnen.

Privat krankenversichert

Ja. Die Leistungen sind dauerhaft vertraglich garantiert. Da die Kosten im Gesundheits­wesen steigen, ist jedoch auch in der PKV mit höheren Beiträgen zu rechnen.

Wie funktioniert diese Art der Kranken­versicherung?

Gesetzlich krankenversichert

Nach dem Sachleistungs­prinzip:

  • Die GKV schreibt den Behandelnden vor, wie sie ihre Patientinnen und Patienten zu versorgen haben. Diese dürfen dabei kaum mit­entscheiden
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt­praxis/ Kranken­haus und Kranken­kasse

Privat krankenversichert

Nach dem Kosten­erstattungs­prinzip:

  • Über den Behandlungs­vertrag mit der Arzt­praxis oder dem Kranken­haus können privat Kranken­versicherte viele Aspekte der Behandlung selbst bestimmen
  • Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie zur Erstattung bei der PKV ein

Gilt mein Versicherungs­schutz auch im Ausland?

Gesetzlich krankenversichert

Nicht überall: Sie sind nur in Länder der EU bzw. in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen geschützt, teils mit hohem Eigen­anteil. Kosten für einen Rück­transport sind nicht gedeckt.

Privat krankenversichert

Ja. Der Versicherungs­schutz gilt in ganz Europa und begleitet Sie ohne besondere Verein­barung auch für zwölf Monate ins außer­europäische Ausland.

Was leistet die private Krankenversicherung?

Weit mehr als gesetzlicher Schutz:

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung reichen weit über den gesetzlichen Schutz hinaus. Bei SIGNAL IDUNA stehen Ihnen sechs Tarifvarianten zur Wahl – vom soliden und preisgünstigen Einstiegsschutz bis hin zum Exklusivschutz mit vielen Extras.

Pluspunkte der PKV von SIGNAL IDUNA:

  • Zahnersatz: bis zu 90 % Kostenerstattung
  • Krankenhaus: in vielen Tarifen Einzelzimmer statt Mehrbettzimmer
  • Chefarzt- oder Wahlarzt-Behandlung möglich
  • Hilfsmittel: Kostenübernahme für Hörgerät, Rollstuhl etc.
  • Sehhilfen/Sehschärfenkorrektur: bis zu 1.500 Euro Zuschuss
  • ambulante Transporte: volle Kostenübernahme
  • hohe Rückerstattungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten
  • Zugang zur digitalen SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt

Welt des Wohlbefindens

Die private Krankenversicherung von SIGNAL IDUNA verschafft Ihnen kostenlos Zugang zur SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt. Dort finden Sie attraktive digitale Services rund um Ihre Gesundheit, zum Beispiel Präventionsprogramme, Online-Kurse, Gesundheitsberatung, digitale Sprechstunden sowie Angebote und Informationen rund um die Pflege.

Übersicht der Tarifvarianten

START und START-PLUS
KOMFORT und KOMFORT-PLUS
EXKLUSIV und EXKLUSIV-PLUS
Beitragsrückerstattung
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
Gesundheitsbonus
600 €
900 €
900 €
Verhaltensbonus
300 € Verhaltensbonus
Optionsrecht
Stationär
1-Bettzimmer
nach einem Unfall oder bei Zuzahlung von 40 €*
2-Bettzimmer
nach einem Unfall*
 
 
Chefarzt/Wahlarzt
nach einem Unfall*
 
 
stationäre Transporte
Ambulant
Hausarzt
Facharzt
mit Überweisung
mit Überweisung
 
Arzneimittel
Vorsorgeuntersuchung
nach gesetzlich eingeführten Programmen
Heilpraktiker
bis 80%
bis 100%
ambulante Psychotherapie
75%
bis 80%
bis 100%
Sehhilfen
bis 300 €
bis 600 €
bis 600 € oder 1.500 € Sehschärfekorrektur
Heilmittel
75-100%
75-100%
80-100%
Hilfsmittel
Ambulante Transporte
Zahnarzt
Zahnbehandlung
Zahnersatz (inkl. Inlays)
75-90%
90%
90%
Kieferorthopädie vor Vollendung des 21. Lebensjahres
75-100%
bis zu 100%
bis zu 100%
Verzicht auf Zahn-Summenbegrenzung
Dies ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. * gilt für die PLUS-Variante

Den Schutz sinnvoll ergänzen

Mit den folgenden Bausteinen ergänzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Krankenversicherungsschutz sinnvoll:

  • Krankentagegeldversicherung

    Dieser Baustein schützt Sie vor Einkommenseinbußen, wenn Sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit lange Zeit krankgeschrieben sind.

  • Private Pflegeversicherung

    Eine Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die private Pflegeversicherung von SIGNAL IDUNA gewährt Ihnen über die gesetzliche Grundsicherung hinaus wertvolle Leistungen und kostenlosen Service rund um das Thema Pflege.

  • Pflegezusatzversicherung

    Das PflegeSchutz-Programm von SIGNAL IDUNA ergänzt Ihre Pflegeversicherung individuell nach Ihren Wünschen – bis hin zur leistungsstarken Rundumabsicherung.

  • Krankenhaustagegeldversicherung

    Dieses Extra schützt Sie bei einem Krankenhausaufenthalt vor den gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen.

Wann zahlt die PKV, wann nicht?

Die private Krankenversicherung leistet für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die nach dem Stand der Wissenschaft anerkannt sind. Die Leistungen und Einschränkungen bzw. Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Tarif.

Versichert
  • Ambulante Behandlungen, z. B. Arztbesuche

  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

  • Psychotherapie

  • Stationäre Behandlungen, z. B. Krankenhausaufenthalte und Operationen (freie Krankenhauswahl)

  • Zahnärztliche Behandlungen, auch Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung

  • Heilbehandlungen in Europa

  • Heilbehandlungen im außereuropäischen Ausland (Versicherungsschutz zeitlich befristet)


Nicht versichert
  • Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, z. B. rein ästhetische Behandlungen/Schönheitsoperationen

  • Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind

  • Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle

  • Leistungen, die nicht tariflich vereinbart sind

Was kostet die private Krankenversicherung?

Ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist individuell. Er richtet sich nach…

  • Ihrem Alter,
  • Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
  • den Leistungen, die Sie wählen, bzw. dem Tarif, den Sie buchen.

Pauschal gilt: Je jünger Sie in die PKV einsteigen und je besser Ihr Gesundheitszustand ist, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Gesundheitsfragen helfen bei Abschluss des Vertrags, Ihr persönliches Risiko einzuschätzen.

 

Arbeitgeberanteil in der PKV

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, so übernimmt Ihr Arbeitgeber auch in der privaten Krankenversicherung die Hälfte Ihrer Beiträge. Außerdem genießen Sie in der PKV finanzielle Vorteile, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten.

In die PKV wechseln

Ein Wechsel in die PKV ist nicht nur bei Antritt einer neuen Stelle möglich, sondern auch in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn …

... Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie freiwillig in der GKV versichert sind.

Sie können sich jederzeit zum Ende einer Kündigungsfrist von zwei Monaten privat krankenversichern.

… Sie im Laufe des Jahres eine Gehaltserhöhung erhalten, sodass Ihr hochgerechnetes Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Sie können sich sofort zum Ende einer Kündigungsfrist von zwei Monaten privat krankenversichern.

… Sie eine Beschäftigung neu aufnehmen – zum Beispiel nach einem Arbeitgeberwechsel oder einem Studium – und Ihr erwarteter Jahresverdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Sie können sich sofort ab Beginn der Beschäftigung privat krankenversichern.

Gut zu wissen:

  • Ob Sie aufgrund Ihres Jahresverdienstes versicherungsfrei sind oder nicht, stellt Ihr Arbeitgeber fest. Er meldet es der zuständigen Krankenversicherung. Sie erhalten daraufhin eine Information, sodass Sie einen Wechsel in die PKV erwägen können.
  • Wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, müssen Sie sich sofort wieder gesetzlich krankenversichern (Ausnahmen: z. B. vorübergehende Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit oder Bezug von Elterngeld).

Aus dem Leben gegriffen

Eine junge Frau sitzt am Schreibtisch.
Einkommen über der Pflichtgrenze 

Irina Melnyk (47) ist Abteilungsleiterin im Personalmanagement eines Marktforschungsinstituts und gesetzlich krankenversichert. Ihre Tochter beginnt nächsten Monat ihre Ausbildung und ist dann nicht mehr in der Familien­versicherung versichert. In letzter Zeit häufen sich die gesundheitlichen Einschläge in Irinas Freundeskreis, sodass sie sich nun besser absichern möchte. Mit einem Jahresverdienst von 70.200 Euro erfüllt sie die Voraussetzung für einen Wechsel in die private Kranken­versicherung.

 

Sie entscheidet sich für den Hochleistungstarif von SIGNAL IDUNA: Tarif EXKLUSIV-PLUS 0. Bei einem Krankenhausaufenthalt bekommt Irina unter anderem eine Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer.

  • Beitrag GKV: 509,74 €/Monat 

  • Beitrag PKV: 566,91 €/Monat** (Tarif EXKLUSIV-PLUS 0)
    Effektivbeitrag***: 342,26 € 

Eine mutter mit ihrem Kleinkind.
Jobwechsel

Die gelernte Softwareentwicklerin Simone Kellerhoff (33) ist im vergangenen Jahr zum ersten Mal Mutter geworden und aktuell in Elternzeit. Sie hat die Elternzeit genutzt, um sich beruflich neu zu orientieren. In drei Monaten zieht sie mit ihrer Familie nach München, wo sie als IT-Projektmanagerin bei einem Konzern anfängt. Durch den Arbeitgeberwechsel konnte sie ihr Jahreseinkommen von 41.250 auf 76.700 Euro steigern und könnte nun in die PKV wechseln. Da Simone die Hauptverdienerin ist und ihr Mann gesetzlich krankenversichert, müsste sie ihr Kind mit in die PKV nehmen. 

 

Ihr Tarif KOMFORT 1 liegt leistungstechnisch im mittleren Bereich einer PKV – aber dennoch weit über den Leistungen einer GKV. Simones Kind bekommt den Hochleistungstarif EXKLUSIV-PLUS 0. 

  • GKV: 540,79 €/Monat (inkl. Kind) 

  • PKV: 380,69 €/Monat** (Simone: 286,24 € im Tarif KOMFORT 1, Kind: 94,45 € im Tarif EXKLUSIV-PLUS 0)

    Effektivbeitrag***: 248,79 € 

Junger Mann lacht in die Kamera.
Der erste Job 

Nach Abschluss seines Maschinenbaustudiums tritt Jascha Grischek (25) zum 1. Juli eine Stelle in einem Ingenieurbüro an. Sein verhandelter Jahresverdienst liegt mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei 70.700 Euro. Jascha kann somit gleich zu Beginn seiner Beschäftigung in die PKV wechseln, auch wenn er bis zum Ende des Kalenderjahrs mit seinem tatsächlichen Verdienst noch nicht die Versicherungspflichtgrenze erreicht. 

 

Als Berufseinsteiger entscheidet sich Jascha für den Tarif START. Wenn er sich später noch mehr Leistungen wünscht, kann er ohne erneute Gesundheitsprüfung nach 36 oder 72 Monaten nach erstmaligem Versicherungsbeginn in einen höherwertigen Tarif wechseln („Optionsrecht“), mit Gesundheitsprüfung jederzeit. 

  • Beitrag GKV: 527,73 €/Monat 

  • Beitrag PKV: 164,56 €/Monat** (Tarif START)
    Effektivbeitrag***: 127,22 € 

Fragen und Antworten zur PKV für Angestellte

Was kostet eine private Krankenversicherung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beiträge richten sich nach dem Lebensalter, dem gesundheitlichen Zustand bei Vertragsbeginn und nach den gewählten Leistungen.

Oft ist die private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche, zudem bietet sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Sparpotenzial gibt es in der PKV zudem durch Tarife mit Selbstbeteiligung und durch Rückerstattungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten.

Welche Voraussetzungen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die PKV erfüllen?

Für einen Wechsel in die PKV muss Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, das heißt: Ihr voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt muss in den kommenden zwölf Monaten zuzüglich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese wird laufend angepasst (2024: 69.300 Euro).

Wann lohnt sich für Angestellte ein Wechsel in die PKV?

Das sollten Sie individuell für sich entscheiden. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen viele Gestaltungsmöglichkeiten, sodass Sie die gewünschten Leistungen und den Beitrag an Ihre persönliche Situation anpassen können. Während die Beiträge und Leistungen der GKV politischen Entscheidungen unterliegen, wissen Sie in der PKV, was auf Sie zukommt und worauf Sie sich verlassen können.

Beteiligt sich mein Arbeitgeber an den Beiträgen zur PKV?

Ja. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, so beteiligten Arbeitgeber sich auch hier mit bis zu 50 Prozent an den Kosten für die private Krankenversicherung – maximal bis zum GKV-Höchstbeitrag. Bis zu diesem Höchstsatz gibt es zudem Zuschüsse für privat vollversicherte bzw. freiwillig gesetzlich versicherte Ehegatten und Kinder.

Kann ich die Beiträge zur PKV von der Steuer absetzen?

Ja. Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dasselbe gilt für die Beiträge für Kinder und mitversicherte (Ehe-)Partnerinnen bzw. Partner. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung können Sie sogar zu 100 Prozent von der Steuer absetzen.

Informationen zum Preisbeispiel

138,31 €
Monatlich
Preisbeispiel für eine 20-jährige angestellte Person im Einsteigertarif „Start“ (Arbeitnehmeranteil inkl. Pflegepflicht­versicherung und Krankentagegeld)

** Inklusive Vorsorgezuschlag, Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld in bedarfsgerechter Höhe (Irina: 180 €, Simone: 190 €, Jascha: 150 €) 

*** Wenn der oder die Versicherte innerhalb von einem Jahr keine ambulanten und stationären Behandlungen benötigt (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen) und sich gesundheitsbewusst verhält, bekommt er oder sie eine Beitragsrückerstattung von bis zu 2.100 Euro im Jahr. Der Effektivbeitrag berechnet sich also aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der Beitragsrückerstattung. Als gesundheitsbewusstes Verhalten zählt, dass jährlich vier der folgenden fünf Untersuchungen durchgeführt werden: Bestimmung BMI (Body-Mass-Index), Blutdruckwert, Blutzuckerwert und Cholesterinwert sowie Zahnvorsorgeuntersuchung. Die Ergebnisse der Werte für BMI, Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin müssen im Normbereich liegen und entsprechend bescheinigt werden.