Eine umgekippte Kerze hat ein Loch in das teure Designer-Sofa gebrannt. Was zahlt die Hausratversicherung? Reicht das Geld für einen gleichwertigen Ersatz? Dieser Beitrag erklärt die Regelungen bei einem Hausratschaden und erläutert die Begriffe Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Zum ArtikelOb Silberbesteck aus Omas Nachlass oder mühsam angesparter High-Tech-Fernseher: In einem Haushalt hat jeder Gegenstand seinen Wert. Wenn bei einem Brand oder Einbruch ein Lieblingsstück zerstört wird oder abhandenkommt, tut das in der Seele weh. Gut, dass die Hausratversicherung den Schaden ersetzt – in der Regel sogar in allen Tarifen zum Neuwert. Denn die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das bedeutet: Für das beschädigte, gestohlene oder zerstörte Stück können Sie sich Ersatz in gleicher Art und Güte beschaffen oder es bis zu einem neuwertigen Zustand reparieren lassen. Die Kosten übernimmt die Hausratversicherung.