Versicherer legen die Zahnstaffel unterschiedlich aus. Achten Sie deshalb bei der Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung darauf, wie die Kostenerstattung im Vertrag geregelt ist.
Rechnungsbetrag oder Leistungserstattung
Reguliert die Staffelung die ausgeschüttete Summe beim Rechnungsbetrag oder bei der Erstattung? Hier gibt es zwei Möglichkeiten.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Versicherter benötigt im ersten Versicherungsjahr eine Behandlung für 2.000 Euro. Der Tarif sichert ihm eine Erstattung von 100 Prozent bei entsprechenden Behandlungen zu. Die Zahnstaffel reguliert, dass seine Versicherung im ersten Jahr einen Anteil von 1.000 Euro der Rechnung übernimmt.
Welche Kostenanteile der Versicherer bei beiden Optionen übernehmen würde, zeigt das folgende Schaubild – mit erheblichen Unterschieden: