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Der Herbst bedeutet häufig auch schlechtes Wetter und Stürme. Mitchell McCleary/unsplash.com

Blog-Eintrag —

Gut vorbereitet auf den Herbst: Die bunte Jahreszeit kann teuer werden

(Oktober 2026) Wer einen Garten besitzt, kennt den Oktober als die arbeitsreichste Phase des Jahres. Es gilt, Beete abzuräumen, empfindliche Pflanzen vorzubereiten und das Grundstück winterfest zu machen. Doch neben dem klassischen Frostschutz sollte man auch beachten, dass der Herbst auch schwere Herbststürme und nasskaltes Wetter bedeutet.

Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belegen die Wucht dieser Naturgewalten. So regulierten die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr Schäden in Höhe von rund 5,7 Milliarden Euro, verursacht durch Sturm, Hagel und andere Naturgefahren an Gebäuden, Hausrat und Fahrzeugen. Für Hausbesitzer geht es in dieser windigen Jahreszeit deshalb auch um handfeste rechtliche und finanzielle Pflichten, von denen jedoch Mieter keineswegs befreit sind.

Eigentümer tragen vor allem die Verkehrssicherungspflicht für das gesamte Grundstück und den Baumbestand. Mieter sind verantwortlich für die Absicherung ihrer eigenen Gegenstände auf Balkonen, Terrassen oder in gemieteten Gartenanteilen. Fliegt bei einer Sturmböe ein ungesicherter Balkonstuhl herab und beschädigt ein darunter parkendes Auto, haftet der Mieter persönlich für den entstandenen Schaden. Zudem übertragen Vermieter die Pflicht zur Beseitigung von rutschigem Herbstlaub auf Gehwegen sehr häufig per Mietvertrag auf die Bewohner des Hauses. Wird diese Räumpflicht vernachlässigt und ein Passant rutscht auf dem nassen Laubfilm aus, drohen dem verantwortlichen Mieter erhebliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen wegen der Verletzung der Streu- und Räumpflicht.

Um sich vor den finanziellen Folgen solcher herbstlichen Risiken effektiv zu schützen, sollte man seinen Versicherungsschutz überprüfen, rät SIGNAL IDUNA. Für Eigentümer reguliert die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude, die durch Stürme ab Windstärke acht entstehen. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse ist es ratsam, darauf zu achten, dass auch Elementarschäden versichert sind. Falls beispielsweise Starkregen den Keller flutet. Für Mieter wichtig ist eine Hausratversicherung. Sie ersetzt beispielsweise Inventar auf der Terrasse oder dem Balkon, das ein Sturm in Mitleidenschaft gezogen hat. Für jeden ein Muss ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie wehrt einerseits unberechtigte Ansprüche nicht nur nach einem Sturmschaden ab. Andererseits leistet sie bei berechtigten Forderungen, falls etwa ein Fußgänger auf nicht geräumtem Laub stürzt.

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