Die Unterstützungskasse (auch kurz „U-Kasse“ genannt) ist ein bewährter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, dem sich der Arbeitgeber anschließen oder den er selbst gründen kann. Die Kasse verwaltet die eingezahlten Beiträge und zahlt im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen an Mitarbeitende oder Hinterbliebene aus.
Eine besondere Form ist die rückgedeckte Unterstützungskasse. Bei dieser Variante sichert die Unterstützungskasse die zugesagten Leistungen durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ab. Diese Form der Unterstützungskasse bietet eine große Sicherheit bei gleichzeitiger Flexibilität .
Das Besondere: Die Versorgung erfolgt außerhalb der Bilanz, bietet steuerliche Vorteile und lässt sich flexibel auf unterschiedliche Mitarbeitergruppen zuschneiden – ob Fachkräfte, Führungskräfte oder ausgewählte Schlüsselpositionen.